Das Färben von Chinagras, Ramie und Nessel erfolgt genau nach den gleichen Prinzipien, wie für Baumwolle und zwar wird fast durchweg die Tannin- und Brechweinsteinmethode angewendet. Bei zarten Farben auf Chinagras kann man nach dem Vorgang von Hödl (Deutsche Färber-Ztg. 1886, Nr. 15) auch das Fixieren mit Antimon unterlassen; bei Mittelfarben empfiehlt es sich in diesem Falle aber, nach dem Färben noch ein Tannin- bad zu geben, auch wohl etwas Brechweinstein dem Färbebade zuzufügen. Nach dem Färben von Chinagras schönt man mit Glycerin, da dieses den natürlichen Glanz erhöht und das Material geschmeidig macht. -- Die Färberei der Chinagras-, Ramie- und Nesselfaser ist eine Spezialität, und wird -- bis jetzt wenigstens -- nur in beschränktem Umfange betrieben.
§ 93. Filzstumpen-Färberei.
Die Filzfärberei ist eine besondere Spezialität; es werden entweder Haare allein, oder Haare und Wolle zusammen, oder Wolle allein, oder Wolle und Baumwolle zusammen mittels Walkens zu Stumpen verarbeitet. Der so erhaltene Filz ist entweder Haarfilz oder Wollfilz oder Halbwollfilz und bildet tuchähnliche, dickere oder dünnere, härtere oder weichere Platten oder Stücke, welche nach den Methoden der Wollstückfärberei oder Halbwoll- stückfärberei zu färben sind. Da es sich vorwiegend um dunkle Farben han- delt, so werden hier vielfach die Holzfarben verwendet. Haarfilz wird wie Wollfilz behandelt.
§ 94. Federn-Färberei.
Die Federn unterliegen, ihrer animalischen Herkunft entsprechend, den gleichen Färbemethoden, wie Wolle und Seide. Voraussetzung beim Färben von Federn ist eine vernunftgemäße Bleiche. Hierüber vergl. Zweiter Teil, § 17.
Zum Färben dienen ausschließlich künstliche organische Farbstoffe, und ergeben dieselben die brillanteste Wirkung auf Federn, fast noch schöner und leuchtender, als auf Seide. Als Farbstoffe lassen sich sowohl die Woll-, wie die Seidenfarbstoffe verwenden. Da es sich bei der Federnfärberei um ver- hältnismäßig kleine Bäder handelt, verwendet man statt der Kessel läng- liche kupferne Pfannen mit einliegendem doppelten Boden, welcher durch- löchert ist.
Ein Beizen der Federn findet nicht statt, dagegen empfiehlt sich eine Zugabe von Weinsäure zum Färbebade; ein Schwefelsäurezusatz ist, obgleich billiger, nicht zu empfehlen. Die Weinsäure wirkt hier ganz ähnlich, wie der Zusatz von Weinsteinpräparat zum Färbebade beim Färben saurer Farben auf Wolle. Die Farbstofflösungen müssen absolut klar angewendet, und durch ein Bäuschchen Watte gegossen oder noch besser filtriert werden. Mit der Farbstoffzugabe wolle man vorsichtig sein und dieselbe lieber auf mehrere male zusetzen, zumal bei guten Farben. Die schönsten und gleichmäßigsten Färbungen erhält man aus gelinde kochenden, dünnen Bädern. Nach be-
§ 92. Chinagras-, Ramié- und Neſſel-Färberei.
Das Färben von Chinagras, Ramié und Neſſel erfolgt genau nach den gleichen Prinzipien, wie für Baumwolle und zwar wird faſt durchweg die Tannin- und Brechweinſteinmethode angewendet. Bei zarten Farben auf Chinagras kann man nach dem Vorgang von Hödl (Deutſche Färber-Ztg. 1886, Nr. 15) auch das Fixieren mit Antimon unterlaſſen; bei Mittelfarben empfiehlt es ſich in dieſem Falle aber, nach dem Färben noch ein Tannin- bad zu geben, auch wohl etwas Brechweinſtein dem Färbebade zuzufügen. Nach dem Färben von Chinagras ſchönt man mit Glycerin, da dieſes den natürlichen Glanz erhöht und das Material geſchmeidig macht. — Die Färberei der Chinagras-, Ramié- und Neſſelfaſer iſt eine Spezialität, und wird — bis jetzt wenigſtens — nur in beſchränktem Umfange betrieben.
§ 93. Filzſtumpen-Färberei.
Die Filzfärberei iſt eine beſondere Spezialität; es werden entweder Haare allein, oder Haare und Wolle zuſammen, oder Wolle allein, oder Wolle und Baumwolle zuſammen mittels Walkens zu Stumpen verarbeitet. Der ſo erhaltene Filz iſt entweder Haarfilz oder Wollfilz oder Halbwollfilz und bildet tuchähnliche, dickere oder dünnere, härtere oder weichere Platten oder Stücke, welche nach den Methoden der Wollſtückfärberei oder Halbwoll- ſtückfärberei zu färben ſind. Da es ſich vorwiegend um dunkle Farben han- delt, ſo werden hier vielfach die Holzfarben verwendet. Haarfilz wird wie Wollfilz behandelt.
§ 94. Federn-Färberei.
Die Federn unterliegen, ihrer animaliſchen Herkunft entſprechend, den gleichen Färbemethoden, wie Wolle und Seide. Vorausſetzung beim Färben von Federn iſt eine vernunftgemäße Bleiche. Hierüber vergl. Zweiter Teil, § 17.
Zum Färben dienen ausſchließlich künſtliche organiſche Farbſtoffe, und ergeben dieſelben die brillanteſte Wirkung auf Federn, faſt noch ſchöner und leuchtender, als auf Seide. Als Farbſtoffe laſſen ſich ſowohl die Woll-, wie die Seidenfarbſtoffe verwenden. Da es ſich bei der Federnfärberei um ver- hältnismäßig kleine Bäder handelt, verwendet man ſtatt der Keſſel läng- liche kupferne Pfannen mit einliegendem doppelten Boden, welcher durch- löchert iſt.
Ein Beizen der Federn findet nicht ſtatt, dagegen empfiehlt ſich eine Zugabe von Weinſäure zum Färbebade; ein Schwefelſäurezuſatz iſt, obgleich billiger, nicht zu empfehlen. Die Weinſäure wirkt hier ganz ähnlich, wie der Zuſatz von Weinſteinpräparat zum Färbebade beim Färben ſaurer Farben auf Wolle. Die Farbſtofflöſungen müſſen abſolut klar angewendet, und durch ein Bäuſchchen Watte gegoſſen oder noch beſſer filtriert werden. Mit der Farbſtoffzugabe wolle man vorſichtig ſein und dieſelbe lieber auf mehrere male zuſetzen, zumal bei guten Farben. Die ſchönſten und gleichmäßigſten Färbungen erhält man aus gelinde kochenden, dünnen Bädern. Nach be-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0679"n="631"/><divn="4"><head>§ 92. <hirendition="#b">Chinagras-, Rami<hirendition="#aq">é</hi>- und Neſſel-Färberei.</hi></head><lb/><p>Das Färben von Chinagras, Ramié und Neſſel erfolgt genau nach<lb/>
den gleichen Prinzipien, wie für Baumwolle und zwar wird faſt durchweg<lb/>
die Tannin- und Brechweinſteinmethode angewendet. Bei zarten Farben auf<lb/>
Chinagras kann man nach dem Vorgang von <hirendition="#g">Hödl</hi> (Deutſche Färber-Ztg.<lb/>
1886, Nr. 15) auch das Fixieren mit Antimon unterlaſſen; bei Mittelfarben<lb/>
empfiehlt es ſich in dieſem Falle aber, nach dem Färben noch ein Tannin-<lb/>
bad zu geben, auch wohl etwas Brechweinſtein dem Färbebade zuzufügen.<lb/>
Nach dem Färben von Chinagras ſchönt man mit Glycerin, da dieſes den<lb/>
natürlichen Glanz erhöht und das Material geſchmeidig macht. — Die<lb/>
Färberei der Chinagras-, Ramié- und Neſſelfaſer iſt eine Spezialität, und<lb/>
wird — bis jetzt wenigſtens — nur in beſchränktem Umfange betrieben.</p></div><lb/><divn="4"><head>§ 93. <hirendition="#b">Filzſtumpen-Färberei.</hi></head><lb/><p>Die Filzfärberei iſt eine beſondere Spezialität; es werden entweder<lb/>
Haare allein, oder Haare und Wolle zuſammen, oder Wolle allein, oder<lb/>
Wolle und Baumwolle zuſammen mittels Walkens zu Stumpen verarbeitet.<lb/>
Der ſo erhaltene Filz iſt entweder Haarfilz oder Wollfilz oder Halbwollfilz<lb/>
und bildet tuchähnliche, dickere oder dünnere, härtere oder weichere Platten<lb/>
oder Stücke, welche nach den Methoden der Wollſtückfärberei oder Halbwoll-<lb/>ſtückfärberei zu färben ſind. Da es ſich vorwiegend um dunkle Farben han-<lb/>
delt, ſo werden hier vielfach die Holzfarben verwendet. Haarfilz wird wie<lb/>
Wollfilz behandelt.</p></div><lb/><divn="4"><head>§ 94. <hirendition="#b">Federn-Färberei.</hi></head><lb/><p>Die Federn unterliegen, ihrer animaliſchen Herkunft entſprechend, den<lb/>
gleichen Färbemethoden, wie Wolle und Seide. Vorausſetzung beim Färben<lb/>
von Federn iſt eine vernunftgemäße Bleiche. Hierüber vergl. Zweiter Teil,<lb/>
§ 17.</p><lb/><p>Zum Färben dienen ausſchließlich künſtliche organiſche Farbſtoffe, und<lb/>
ergeben dieſelben die brillanteſte Wirkung auf Federn, faſt noch ſchöner und<lb/>
leuchtender, als auf Seide. Als Farbſtoffe laſſen ſich ſowohl die Woll-, wie<lb/>
die Seidenfarbſtoffe verwenden. Da es ſich bei der Federnfärberei um ver-<lb/>
hältnismäßig kleine Bäder handelt, verwendet man ſtatt der Keſſel läng-<lb/>
liche kupferne Pfannen mit einliegendem doppelten Boden, welcher durch-<lb/>
löchert iſt.</p><lb/><p>Ein <hirendition="#g">Beizen</hi> der Federn findet nicht ſtatt, dagegen empfiehlt ſich eine<lb/>
Zugabe von Weinſäure zum Färbebade; ein Schwefelſäurezuſatz iſt, obgleich<lb/>
billiger, nicht zu empfehlen. Die Weinſäure wirkt hier ganz ähnlich, wie<lb/>
der Zuſatz von Weinſteinpräparat zum Färbebade beim Färben ſaurer Farben<lb/>
auf Wolle. Die Farbſtofflöſungen müſſen abſolut klar angewendet, und<lb/>
durch ein Bäuſchchen Watte gegoſſen oder noch beſſer filtriert werden. Mit<lb/>
der Farbſtoffzugabe wolle man vorſichtig ſein und dieſelbe lieber auf mehrere<lb/>
male zuſetzen, zumal bei guten Farben. Die ſchönſten und gleichmäßigſten<lb/>
Färbungen erhält man aus gelinde kochenden, dünnen Bädern. Nach be-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[631/0679]
§ 92. Chinagras-, Ramié- und Neſſel-Färberei.
Das Färben von Chinagras, Ramié und Neſſel erfolgt genau nach
den gleichen Prinzipien, wie für Baumwolle und zwar wird faſt durchweg
die Tannin- und Brechweinſteinmethode angewendet. Bei zarten Farben auf
Chinagras kann man nach dem Vorgang von Hödl (Deutſche Färber-Ztg.
1886, Nr. 15) auch das Fixieren mit Antimon unterlaſſen; bei Mittelfarben
empfiehlt es ſich in dieſem Falle aber, nach dem Färben noch ein Tannin-
bad zu geben, auch wohl etwas Brechweinſtein dem Färbebade zuzufügen.
Nach dem Färben von Chinagras ſchönt man mit Glycerin, da dieſes den
natürlichen Glanz erhöht und das Material geſchmeidig macht. — Die
Färberei der Chinagras-, Ramié- und Neſſelfaſer iſt eine Spezialität, und
wird — bis jetzt wenigſtens — nur in beſchränktem Umfange betrieben.
§ 93. Filzſtumpen-Färberei.
Die Filzfärberei iſt eine beſondere Spezialität; es werden entweder
Haare allein, oder Haare und Wolle zuſammen, oder Wolle allein, oder
Wolle und Baumwolle zuſammen mittels Walkens zu Stumpen verarbeitet.
Der ſo erhaltene Filz iſt entweder Haarfilz oder Wollfilz oder Halbwollfilz
und bildet tuchähnliche, dickere oder dünnere, härtere oder weichere Platten
oder Stücke, welche nach den Methoden der Wollſtückfärberei oder Halbwoll-
ſtückfärberei zu färben ſind. Da es ſich vorwiegend um dunkle Farben han-
delt, ſo werden hier vielfach die Holzfarben verwendet. Haarfilz wird wie
Wollfilz behandelt.
§ 94. Federn-Färberei.
Die Federn unterliegen, ihrer animaliſchen Herkunft entſprechend, den
gleichen Färbemethoden, wie Wolle und Seide. Vorausſetzung beim Färben
von Federn iſt eine vernunftgemäße Bleiche. Hierüber vergl. Zweiter Teil,
§ 17.
Zum Färben dienen ausſchließlich künſtliche organiſche Farbſtoffe, und
ergeben dieſelben die brillanteſte Wirkung auf Federn, faſt noch ſchöner und
leuchtender, als auf Seide. Als Farbſtoffe laſſen ſich ſowohl die Woll-, wie
die Seidenfarbſtoffe verwenden. Da es ſich bei der Federnfärberei um ver-
hältnismäßig kleine Bäder handelt, verwendet man ſtatt der Keſſel läng-
liche kupferne Pfannen mit einliegendem doppelten Boden, welcher durch-
löchert iſt.
Ein Beizen der Federn findet nicht ſtatt, dagegen empfiehlt ſich eine
Zugabe von Weinſäure zum Färbebade; ein Schwefelſäurezuſatz iſt, obgleich
billiger, nicht zu empfehlen. Die Weinſäure wirkt hier ganz ähnlich, wie
der Zuſatz von Weinſteinpräparat zum Färbebade beim Färben ſaurer Farben
auf Wolle. Die Farbſtofflöſungen müſſen abſolut klar angewendet, und
durch ein Bäuſchchen Watte gegoſſen oder noch beſſer filtriert werden. Mit
der Farbſtoffzugabe wolle man vorſichtig ſein und dieſelbe lieber auf mehrere
male zuſetzen, zumal bei guten Farben. Die ſchönſten und gleichmäßigſten
Färbungen erhält man aus gelinde kochenden, dünnen Bädern. Nach be-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 631. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/679>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.