Horizontale Centrifuge der Zittauer Maschinenfabrik (Fig. 70). Die- selbe dient vornehmlich zum Trocknen von Sammet, Plüschen u. dergl. dicken Waren. Die Maschine beruht auf den gleichen Prinzipien, und ist nach der bei der vorigen Maschine gegebenen Erläuterung sofort verständlich.
[Abbildung]
Fig. 70.
Horizontale Centrifuge.
Will man mit der Breitwaschmaschine gewaschene Gewebe nicht im auf- gewickelten, sondern im glatten gespannten Zustande trocknen, so dienen diesem Zweck die Spannrahmen und Trockenmaschinen der verschiedenen Systeme. Es sind das sehr große und sehr komplizierte Maschinen, welche beim Trocknen gefärbter Gewebe ausführlicher behandelt werden sollen (vergl. § 31, Trockenmaschinen).
§ 11. Das Bleichen.
Die durch die Operationen des Waschens und Trocknens vorbereiteten Waren besitzen oft noch nicht diejenige Weiße, welche von ihnen verlangt werden muß, wenn sie für helle Farben bestimmt sind. In diesem Falle muß die Ware gebleicht werden. Das Bleichen ist ein rein chemischer Vor- gang, welcher die Zerstörung von inkrustierender Substanz und den natür- lichen Farbstoffen der Fasern bezweckt. So anscheinend leicht das für den ersten Augenblick erscheinen mag, so wird die Sache dadurch schwierig, daß es schwer möglich ist, den Grenzpunkt zu bestimmen, wo der eigentliche Zweck des Bleichens erreicht ist, ohne daß bereits die Elemente der Gespinnstfaser selbst gelitten haben. Sodann ist auf die Natur der zu bleichenden Substanz Rücksicht zu nehmen. "Eines schickt sich nicht für Alle"; dieses Sprichwort ist auch hier recht angebracht.
Die Bleichmittel wirken in den meisten Fällen oxydierend auf den Farb- stoff ein; eine Ausnahme macht allein die schweflige Säure, welche die merk-
Horizontale Centrifuge der Zittauer Maſchinenfabrik (Fig. 70). Die- ſelbe dient vornehmlich zum Trocknen von Sammet, Plüſchen u. dergl. dicken Waren. Die Maſchine beruht auf den gleichen Prinzipien, und iſt nach der bei der vorigen Maſchine gegebenen Erläuterung ſofort verſtändlich.
[Abbildung]
Fig. 70.
Horizontale Centrifuge.
Will man mit der Breitwaſchmaſchine gewaſchene Gewebe nicht im auf- gewickelten, ſondern im glatten geſpannten Zuſtande trocknen, ſo dienen dieſem Zweck die Spannrahmen und Trockenmaſchinen der verſchiedenen Syſteme. Es ſind das ſehr große und ſehr komplizierte Maſchinen, welche beim Trocknen gefärbter Gewebe ausführlicher behandelt werden ſollen (vergl. § 31, Trockenmaſchinen).
§ 11. Das Bleichen.
Die durch die Operationen des Waſchens und Trocknens vorbereiteten Waren beſitzen oft noch nicht diejenige Weiße, welche von ihnen verlangt werden muß, wenn ſie für helle Farben beſtimmt ſind. In dieſem Falle muß die Ware gebleicht werden. Das Bleichen iſt ein rein chemiſcher Vor- gang, welcher die Zerſtörung von inkruſtierender Subſtanz und den natür- lichen Farbſtoffen der Faſern bezweckt. So anſcheinend leicht das für den erſten Augenblick erſcheinen mag, ſo wird die Sache dadurch ſchwierig, daß es ſchwer möglich iſt, den Grenzpunkt zu beſtimmen, wo der eigentliche Zweck des Bleichens erreicht iſt, ohne daß bereits die Elemente der Geſpinnſtfaſer ſelbſt gelitten haben. Sodann iſt auf die Natur der zu bleichenden Subſtanz Rückſicht zu nehmen. „Eines ſchickt ſich nicht für Alle“; dieſes Sprichwort iſt auch hier recht angebracht.
Die Bleichmittel wirken in den meiſten Fällen oxydierend auf den Farb- ſtoff ein; eine Ausnahme macht allein die ſchweflige Säure, welche die merk-
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Horizontale Centrifuge der Zittauer Maſchinenfabrik (Fig. 70). Die-
ſelbe dient vornehmlich zum Trocknen von Sammet, Plüſchen u. dergl. dicken
Waren. Die Maſchine beruht auf den gleichen Prinzipien, und iſt nach der
bei der vorigen Maſchine gegebenen Erläuterung ſofort verſtändlich.
[Abbildung Fig. 70. Horizontale Centrifuge.]
Will man mit der Breitwaſchmaſchine gewaſchene Gewebe nicht im auf-
gewickelten, ſondern im glatten geſpannten Zuſtande trocknen, ſo dienen dieſem
Zweck die Spannrahmen und Trockenmaſchinen der verſchiedenen
Syſteme. Es ſind das ſehr große und ſehr komplizierte Maſchinen, welche
beim Trocknen gefärbter Gewebe ausführlicher behandelt werden ſollen
(vergl. § 31, Trockenmaſchinen).
§ 11. Das Bleichen.
Die durch die Operationen des Waſchens und Trocknens vorbereiteten
Waren beſitzen oft noch nicht diejenige Weiße, welche von ihnen verlangt
werden muß, wenn ſie für helle Farben beſtimmt ſind. In dieſem Falle
muß die Ware gebleicht werden. Das Bleichen iſt ein rein chemiſcher Vor-
gang, welcher die Zerſtörung von inkruſtierender Subſtanz und den natür-
lichen Farbſtoffen der Faſern bezweckt. So anſcheinend leicht das für den
erſten Augenblick erſcheinen mag, ſo wird die Sache dadurch ſchwierig, daß
es ſchwer möglich iſt, den Grenzpunkt zu beſtimmen, wo der eigentliche Zweck
des Bleichens erreicht iſt, ohne daß bereits die Elemente der Geſpinnſtfaſer
ſelbſt gelitten haben. Sodann iſt auf die Natur der zu bleichenden Subſtanz
Rückſicht zu nehmen. „Eines ſchickt ſich nicht für Alle“; dieſes Sprichwort
iſt auch hier recht angebracht.
Die Bleichmittel wirken in den meiſten Fällen oxydierend auf den Farb-
ſtoff ein; eine Ausnahme macht allein die ſchweflige Säure, welche die merk-
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/398>, abgerufen am 21.11.2024.
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