Das vierzehende Cap. Von Allen des Amts und der Herr- schaft Hoyerswerda Schrift- und Amts-Sassen, wie auch mediaten und immediaten Unterthanen, Dorfschaften etc.
Vor mehr als 200 Jahren sind die Herren von Max, denen das Dorf Schwartz Colm, eine Meile von der Stadt, ge- höret, Schriftsaß in hiesiger Herrschaft ge- wesen. Nach dem aber von dem letzten Besi- tzer des Dorfs damahlige Herrschaft allhier das Dorf an sich gekauft, so hat nunmehro hiesige Herrschaft keine Schrift-Sassen mehr.
Lehn-Leute in hiesiger Herrschaft sind Herr Gottfried von Gersdorf auf Puls- dorf, Obrist-Wacht-Meister, wegen derer aus Obersohland zur Lehen anher gehenden 13 Bauer-Güter und 4 Gärtner, unter das Amt Görlitz gehörig.
Herr Wolf Siegemund von Uchtritz auf Ober-Sohland, wegen eines anher zu Le- hen gehenden Bauer-Guts, gleichfalls unter das Amt Görlitz gehörig.
Herr
Das vierzehende Capitel.
Das vierzehende Cap. Von Allen des Amts und der Herr- ſchaft Hoyerswerda Schrift- und Amts-Saſſen, wie auch mediaten und immediaten Unterthanen, Dorfſchaften ꝛc.
Vor mehr als 200 Jahren ſind die Herren von Max, denen das Dorf Schwartz Colm, eine Meile von der Stadt, ge- hoͤret, Schriftſaß in hieſiger Herrſchaft ge- weſen. Nach dem aber von dem letzten Beſi- tzer des Dorfs damahlige Herrſchaft allhier das Dorf an ſich gekauft, ſo hat nunmehro hieſige Herrſchaft keine Schrift-Saſſen mehr.
Lehn-Leute in hieſiger Herrſchaft ſind Herr Gottfried von Gersdorf auf Puls- dorf, Obriſt-Wacht-Meiſter, wegen derer aus Oberſohland zur Lehen anher gehenden 13 Bauer-Guͤter und 4 Gaͤrtner, unter das Amt Goͤrlitz gehoͤrig.
Herr Wolf Siegemund von Uchtritz auf Ober-Sohland, wegen eines anher zu Le- hen gehenden Bauer-Guts, gleichfalls unter das Amt Goͤrlitz gehoͤrig.
Herr
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Das vierzehende Capitel.
Das vierzehende Cap.
Von
Allen des Amts und der Herr-
ſchaft Hoyerswerda Schrift- und
Amts-Saſſen, wie auch mediaten
und immediaten Unterthanen,
Dorfſchaften ꝛc.
Vor mehr als 200 Jahren ſind die Herren
von Max, denen das Dorf Schwartz
Colm, eine Meile von der Stadt, ge-
hoͤret, Schriftſaß in hieſiger Herrſchaft ge-
weſen. Nach dem aber von dem letzten Beſi-
tzer des Dorfs damahlige Herrſchaft allhier
das Dorf an ſich gekauft, ſo hat nunmehro
hieſige Herrſchaft keine Schrift-Saſſen mehr.
Lehn-Leute in hieſiger Herrſchaft ſind
Herr Gottfried von Gersdorf auf Puls-
dorf, Obriſt-Wacht-Meiſter, wegen derer aus
Oberſohland zur Lehen anher gehenden 13
Bauer-Guͤter und 4 Gaͤrtner, unter das
Amt Goͤrlitz gehoͤrig.
Herr Wolf Siegemund von Uchtritz
auf Ober-Sohland, wegen eines anher zu Le-
hen gehenden Bauer-Guts, gleichfalls unter
das Amt Goͤrlitz gehoͤrig.
Herr
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Frentzel, Salomon Gottlob: Historischer Schau-Platz Oder Chronike Und Beschreibung Der Königlichen und Churfürstlichen Sächßischen Stadt und Herrschaft Hoyerswerda Im Marggraffthume Ober-Laußitz. Leipzig u. a., 1744, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/frentzel_schauplatz_1744/138>, abgerufen am 16.07.2024.
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