Des Vierdten Th 6. C. vom Bau-Zimmer-Stich-u. Latten-Holtz.
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Das 6. Capitel/ Vom Bau-Zimmer-Stich- und Latten-Holtz.
§. 1.
Dieweil bekandt ist, daß sich gar viel Jäger finden, die nicht wissen, was eine Spanne ist, wie starck und lang ein Bau-Holtz seyn müsse, oder was Marck- Stich- und andere Höltzer sind, es sey denn, daß sie einmahl von einem Zim- mermann etwas davon erschnappet, so habe ich hier den unerfahrnen Forst-Be- dienten zum besten einige Information mittheilen wollen, weil der Verkauff sol- cher Höltzer eine der besten Nutzungen und des Holtz-Vertriebes mit ist.
§. 2.
Bey dem Verkauff des Bau- oder Zimmer-Holtzes muß ein Forst- Verständiger seinen Unterscheid nach den Spannen wohl zu erkennen wissen, wo er anders seiner Herrschafft Interesse in allen genau observiren will. Nun habe ich zwar in dem vorhergehenden etwas von dem Spannen-Maaß nach der Ket- te angeführet, aus welchem man absehen kan, wie viel Spannen ein ieder Baum halte. Nachdem es aber gar offters bey dem Zurecht-hauen des Baumes fehlet, daß zuweilen solcher wegen der gar zu di- cken Schaale des Baumes bey dem Aus- hauen diejenige Stärcke nicht behalten kan, die sonst von einem einspännigen oder zweyspännigen Baum erfordert wird, so halt ich noch vor viel accurater, wenn man den Zoll-Stab auf beyden Seiten an dem Baum anhält, und dar- nach abmißt, ob ein Baum bey dem Zu- recht-hauen diejenige Stärcke und Grösse behält, die etwan zu einem 1. 2. 3. oder mehr spännigen Baum gehöret. Bey solchem Maaß muß man allezeit wissen, wie viel Zoll solche Bäume an der brei- ten und schmahlen Seite allezeit halten müssen.
§. 3.
Ein einspänniges Holtz hält 6. Zoll auf der schmahlen Seite, und achte- halb Zoll, auch wohl acht auf der breiten Seite, nachdem es der Bau-Herr ver- langet.
Ein zweyspänniger 7. Zoll schmahl, neundtehalb, auch neun Zoll breit.
Ein dreyspänniger 8. Zoll schmahl, zehendehalb Zoll, auch zehen Zoll breit.
Ein vierspänniger 9. Zoll schmahl, und eilfftehalb Zoll, auch 11. Zoll breit.
[Spaltenumbruch]
Ein fünffspänniger ist 10. Zoll schmahl, und zwölfftehalb Zoll, auch zwölff Zoll breit.
Ein sechsspänniger ist 11. Zoll schmahl, und dreyzehendehalb Zoll, auch dreyze- hen Zoll breit.
Ein siebenspänniger 12. Zoll schmahl, und vierzehendehalb Zoll, auch vierzehen Zoll breit.
Ein achtspänniger 13. Zoll schmahl, und funffzehendehalb Zoll, auch funffzehen Zoll breit.
§. 4.
Es kan dieses bey höher-steigen- den Spannen auch höher in den Zollen gerechnet werden. Daß aber das Bau- Holtz eine schmahle und breite Seite ha- ben müsse, und nicht in das völlige Qua- drat gehauen werden dürffe, geschicht bey der Bau-Kunst um deswillen, weil nem- lich die Balcken auf dem Träger in den Häusern, und sonst bey dem Bauen, in einander gekrümmet und eingeschrencket werden müssen; Wo nun das Holtz ge- rade eckigt, so würde solches an dem Or- te, da es eingekrümmet worden, seine Stärcke nicht behalten, und die Träger also leicht brechen. Wo es aber einge- krümmt wird, und dennoch starck genung ist, so kan die darauf gelegte Last völlig ru- hen. Jn Ansehung der Länge kan man bey dem Bau-Holtz nichts gewisses de- terminiren, sondern es wird der Baum zum Bau-Holtz biß in den Gipffel hin- ein ausgehauen, so weit er keine Krüm- me hat, und zum Bauen gebraucht wer- den kan. Es ist aber doch der Baum wegen seiner Länge unterschiedlich, einige sind von unten biß oben hinaus gerade gleich, andere auf dem Stamm dicke, und oben hinaus spitzig und krumm. Es ist dahero der Preiß nicht allein nach Be- schaffenheit der Spannen, sondern auch der Länge einzurichten. Denn einige sind kurtze Bau-Höltzer von 40. biß 50. Schuh, andere mittlere von 50. biß 60. Schuh, noch andere lange aber 70. biß 80. Schuh hoch. Es kommen manche und wollen einen eintzelnen Baum kauffen, unter dem Vorwand, als ob sie ihn etwan zu einem Träger oder sonst zum Bauen ge- brauchen wolten, in der That aber wol- len sie ihn zu Blochen haben, um Breter daraus zu schneiden, oder wenn der Baum gleich-schaaligt aussiehet, Schin- deln daraus zu machen. Wenn man nun dieses mercket, muß man ihn theu- rer verkauffen.
§. 5.
Des Vierdten Th 6. C. vom Bau-Zim̃er-Stich-u. Latten-Holtz.
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Das 6. Capitel/ Vom Bau-Zimmer-Stich- und Latten-Holtz.
§. 1.
Dieweil bekandt iſt, daß ſich gar viel Jaͤger finden, die nicht wiſſen, was eine Spanne iſt, wie ſtarck und lang ein Bau-Holtz ſeyn muͤſſe, oder was Marck- Stich- und andere Hoͤltzer ſind, es ſey denn, daß ſie einmahl von einem Zim- mermann etwas davon erſchnappet, ſo habe ich hier den unerfahrnen Forſt-Be- dienten zum beſten einige Information mittheilen wollen, weil der Verkauff ſol- cher Hoͤltzer eine der beſten Nutzungen und des Holtz-Vertriebes mit iſt.
§. 2.
Bey dem Verkauff des Bau- oder Zimmer-Holtzes muß ein Forſt- Verſtaͤndiger ſeinen Unterſcheid nach den Spannen wohl zu erkennen wiſſen, wo er anders ſeiner Herrſchafft Intereſſe in allen genau obſerviren will. Nun habe ich zwar in dem vorhergehenden etwas von dem Spannen-Maaß nach der Ket- te angefuͤhret, aus welchem man abſehen kan, wie viel Spannen ein ieder Baum halte. Nachdem es aber gar offters bey dem Zurecht-hauen des Baumes fehlet, daß zuweilen ſolcher wegen der gar zu di- cken Schaale des Baumes bey dem Aus- hauen diejenige Staͤrcke nicht behalten kan, die ſonſt von einem einſpaͤnnigen oder zweyſpaͤnnigen Baum erfordert wird, ſo halt ich noch vor viel accurater, wenn man den Zoll-Stab auf beyden Seiten an dem Baum anhaͤlt, und dar- nach abmißt, ob ein Baum bey dem Zu- recht-hauen diejenige Staͤrcke und Groͤſſe behaͤlt, die etwan zu einem 1. 2. 3. oder mehr ſpaͤnnigen Baum gehoͤret. Bey ſolchem Maaß muß man allezeit wiſſen, wie viel Zoll ſolche Baͤume an der brei- ten und ſchmahlen Seite allezeit halten muͤſſen.
§. 3.
Ein einſpaͤnniges Holtz haͤlt 6. Zoll auf der ſchmahlen Seite, und achte- halb Zoll, auch wohl acht auf der breiten Seite, nachdem es der Bau-Herr ver- langet.
Ein zweyſpaͤnniger 7. Zoll ſchmahl, neundtehalb, auch neun Zoll breit.
Ein dreyſpaͤnniger 8. Zoll ſchmahl, zehendehalb Zoll, auch zehen Zoll breit.
Ein vierſpaͤnniger 9. Zoll ſchmahl, und eilfftehalb Zoll, auch 11. Zoll breit.
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Ein fuͤnffſpaͤnniger iſt 10. Zoll ſchmahl, und zwoͤlfftehalb Zoll, auch zwoͤlff Zoll breit.
Ein ſechsſpaͤnniger iſt 11. Zoll ſchmahl, und dreyzehendehalb Zoll, auch dreyze- hen Zoll breit.
Ein ſiebenſpaͤnniger 12. Zoll ſchmahl, und vierzehendehalb Zoll, auch vierzehen Zoll breit.
Ein achtſpaͤnniger 13. Zoll ſchmahl, und funffzehendehalb Zoll, auch funffzehen Zoll breit.
§. 4.
Es kan dieſes bey hoͤher-ſteigen- den Spannen auch hoͤher in den Zollen gerechnet werden. Daß aber das Bau- Holtz eine ſchmahle und breite Seite ha- ben muͤſſe, und nicht in das voͤllige Qua- drat gehauen werden duͤrffe, geſchicht bey der Bau-Kunſt um deswillen, weil nem- lich die Balcken auf dem Traͤger in den Haͤuſern, und ſonſt bey dem Bauen, in einander gekruͤmmet und eingeſchrencket werden muͤſſen; Wo nun das Holtz ge- rade eckigt, ſo wuͤrde ſolches an dem Or- te, da es eingekruͤmmet worden, ſeine Staͤrcke nicht behalten, und die Traͤger alſo leicht brechen. Wo es aber einge- kruͤmmt wird, und dennoch ſtarck genung iſt, ſo kan die darauf gelegte Laſt voͤllig ru- hen. Jn Anſehung der Laͤnge kan man bey dem Bau-Holtz nichts gewiſſes de- terminiren, ſondern es wird der Baum zum Bau-Holtz biß in den Gipffel hin- ein ausgehauen, ſo weit er keine Kruͤm- me hat, und zum Bauen gebraucht wer- den kan. Es iſt aber doch der Baum wegen ſeiner Laͤnge unterſchiedlich, einige ſind von unten biß oben hinaus gerade gleich, andere auf dem Stamm dicke, und oben hinaus ſpitzig und krumm. Es iſt dahero der Preiß nicht allein nach Be- ſchaffenheit der Spannen, ſondern auch der Laͤnge einzurichten. Denn einige ſind kurtze Bau-Hoͤltzer von 40. biß 50. Schuh, andere mittlere von 50. biß 60. Schuh, noch andere lange aber 70. biß 80. Schuh hoch. Es kommen manche und wollen einen eintzelnen Baum kauffen, unter dem Vorwand, als ob ſie ihn etwan zu einem Traͤger oder ſonſt zum Bauen ge- brauchen wolten, in der That aber wol- len ſie ihn zu Blochen haben, um Breter daraus zu ſchneiden, oder wenn der Baum gleich-ſchaaligt ausſiehet, Schin- deln daraus zu machen. Wenn man nun dieſes mercket, muß man ihn theu- rer verkauffen.
§. 5.
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Des Vierdten Th 6. C. vom Bau-Zim̃er-Stich-u. Latten-Holtz.
Das 6. Capitel/
Vom Bau-Zimmer-Stich-
und Latten-Holtz.
§. 1.
Dieweil bekandt iſt, daß ſich gar viel
Jaͤger finden, die nicht wiſſen, was
eine Spanne iſt, wie ſtarck und lang ein
Bau-Holtz ſeyn muͤſſe, oder was Marck-
Stich- und andere Hoͤltzer ſind, es ſey
denn, daß ſie einmahl von einem Zim-
mermann etwas davon erſchnappet, ſo
habe ich hier den unerfahrnen Forſt-Be-
dienten zum beſten einige Information
mittheilen wollen, weil der Verkauff ſol-
cher Hoͤltzer eine der beſten Nutzungen
und des Holtz-Vertriebes mit iſt.
§. 2.Bey dem Verkauff des Bau-
oder Zimmer-Holtzes muß ein Forſt-
Verſtaͤndiger ſeinen Unterſcheid nach den
Spannen wohl zu erkennen wiſſen, wo
er anders ſeiner Herrſchafft Intereſſe in
allen genau obſerviren will. Nun habe
ich zwar in dem vorhergehenden etwas
von dem Spannen-Maaß nach der Ket-
te angefuͤhret, aus welchem man abſehen
kan, wie viel Spannen ein ieder Baum
halte. Nachdem es aber gar offters bey
dem Zurecht-hauen des Baumes fehlet,
daß zuweilen ſolcher wegen der gar zu di-
cken Schaale des Baumes bey dem Aus-
hauen diejenige Staͤrcke nicht behalten
kan, die ſonſt von einem einſpaͤnnigen
oder zweyſpaͤnnigen Baum erfordert
wird, ſo halt ich noch vor viel accurater,
wenn man den Zoll-Stab auf beyden
Seiten an dem Baum anhaͤlt, und dar-
nach abmißt, ob ein Baum bey dem Zu-
recht-hauen diejenige Staͤrcke und Groͤſſe
behaͤlt, die etwan zu einem 1. 2. 3. oder
mehr ſpaͤnnigen Baum gehoͤret. Bey
ſolchem Maaß muß man allezeit wiſſen,
wie viel Zoll ſolche Baͤume an der brei-
ten und ſchmahlen Seite allezeit halten
muͤſſen.
§. 3.Ein einſpaͤnniges Holtz haͤlt 6.
Zoll auf der ſchmahlen Seite, und achte-
halb Zoll, auch wohl acht auf der breiten
Seite, nachdem es der Bau-Herr ver-
langet.
Ein zweyſpaͤnniger 7. Zoll ſchmahl,
neundtehalb, auch neun Zoll breit.
Ein dreyſpaͤnniger 8. Zoll ſchmahl,
zehendehalb Zoll, auch zehen Zoll breit.
Ein vierſpaͤnniger 9. Zoll ſchmahl, und
eilfftehalb Zoll, auch 11. Zoll breit.
Ein fuͤnffſpaͤnniger iſt 10. Zoll ſchmahl,
und zwoͤlfftehalb Zoll, auch zwoͤlff Zoll
breit.
Ein ſechsſpaͤnniger iſt 11. Zoll ſchmahl,
und dreyzehendehalb Zoll, auch dreyze-
hen Zoll breit.
Ein ſiebenſpaͤnniger 12. Zoll ſchmahl,
und vierzehendehalb Zoll, auch vierzehen
Zoll breit.
Ein achtſpaͤnniger 13. Zoll ſchmahl, und
funffzehendehalb Zoll, auch funffzehen
Zoll breit.
§. 4.Es kan dieſes bey hoͤher-ſteigen-
den Spannen auch hoͤher in den Zollen
gerechnet werden. Daß aber das Bau-
Holtz eine ſchmahle und breite Seite ha-
ben muͤſſe, und nicht in das voͤllige Qua-
drat gehauen werden duͤrffe, geſchicht bey
der Bau-Kunſt um deswillen, weil nem-
lich die Balcken auf dem Traͤger in den
Haͤuſern, und ſonſt bey dem Bauen, in
einander gekruͤmmet und eingeſchrencket
werden muͤſſen; Wo nun das Holtz ge-
rade eckigt, ſo wuͤrde ſolches an dem Or-
te, da es eingekruͤmmet worden, ſeine
Staͤrcke nicht behalten, und die Traͤger
alſo leicht brechen. Wo es aber einge-
kruͤmmt wird, und dennoch ſtarck genung
iſt, ſo kan die darauf gelegte Laſt voͤllig ru-
hen. Jn Anſehung der Laͤnge kan man
bey dem Bau-Holtz nichts gewiſſes de-
terminiren, ſondern es wird der Baum
zum Bau-Holtz biß in den Gipffel hin-
ein ausgehauen, ſo weit er keine Kruͤm-
me hat, und zum Bauen gebraucht wer-
den kan. Es iſt aber doch der Baum
wegen ſeiner Laͤnge unterſchiedlich, einige
ſind von unten biß oben hinaus gerade
gleich, andere auf dem Stamm dicke, und
oben hinaus ſpitzig und krumm. Es iſt
dahero der Preiß nicht allein nach Be-
ſchaffenheit der Spannen, ſondern auch
der Laͤnge einzurichten. Denn einige ſind
kurtze Bau-Hoͤltzer von 40. biß 50. Schuh,
andere mittlere von 50. biß 60. Schuh,
noch andere lange aber 70. biß 80. Schuh
hoch. Es kommen manche und wollen
einen eintzelnen Baum kauffen, unter
dem Vorwand, als ob ſie ihn etwan zu
einem Traͤger oder ſonſt zum Bauen ge-
brauchen wolten, in der That aber wol-
len ſie ihn zu Blochen haben, um Breter
daraus zu ſchneiden, oder wenn der
Baum gleich-ſchaaligt ausſiehet, Schin-
deln daraus zu machen. Wenn man
nun dieſes mercket, muß man ihn theu-
rer verkauffen.
§. 5.
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Fleming, Hans Friedrich von: Der Vollkommene Teutsche Jäger. Bd. 2. Leipzig, 1724, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fleming_jaeger02_1724/426>, abgerufen am 22.02.2025.
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