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Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702.

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Der Blückliche Abzug von einer Academie auff die andere Geschehen Durch den seeligen Tod
Hrn. Otto Henrichs Bärninger LL. Studiosi
Bey dessen Ansehnlichen Leich-Geleite In einer
Abdanckungs-Rede vorgestellet d. 7. Junii 1700.

Fünff Jahr fodern sonst die meisten Rechts-Gelahrten den Cursum Juris zu absolviren; Andre lassen zwey Jahr ab und meynen mit dreyen durchzukommen: wie wenn ich aber sagte / es könne auch solches innerhalb fünff Wochen geschehen? War es nicht der 28te Aprilis dieses jtzt-lauffenden Jahrs / da sich der Weyland Edle und Wohlgelahrte Herr / Otto Henrich Bärninger / in die Matricul dieser Hoch-Fürstl. Julius Universität einverleiben ließ / des Vorhabens in der Edlen Wissenschafft der beyden Rechten sich recht unterrichten zu lassen; und siehe! Etwa zwey Stunden vorher / ehe man anfieng den 5. Junium zu schreiben / hatte er schon ausstudiret / denn er starb / und itzo kommen wir von dem

Der Blückliche Abzug von einer Academie auff die andere Geschehen Durch den seeligen Tod
Hrn. Otto Henrichs Bärninger LL. Studiosi
Bey dessen Ansehnlichen Leich-Geleite In einer
Abdanckungs-Rede vorgestellet d. 7. Junii 1700.

Fünff Jahr fodern sonst die meisten Rechts-Gelahrten den Cursum Juris zu absolviren; Andre lassen zwey Jahr ab und meynen mit dreyen durchzukommen: wie wenn ich aber sagte / es könne auch solches innerhalb fünff Wochen geschehen? War es nicht der 28te Aprilis dieses jtzt-lauffenden Jahrs / da sich der Weyland Edle und Wohlgelahrte Herr / Otto Henrich Bärninger / in die Matricul dieser Hoch-Fürstl. Julius Universität einverleiben ließ / des Vorhabens in der Edlen Wissenschafft der beyden Rechten sich recht unterrichten zu lassen; und siehe! Etwa zwey Stunden vorher / ehe man anfieng den 5. Junium zu schreiben / hatte er schon ausstudiret / denn er starb / und itzo kommen wir von dem

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[34/0040] Der Blückliche Abzug von einer Academie auff die andere Geschehen Durch den seeligen Tod Hrn. Otto Henrichs Bärninger LL. Studiosi Bey dessen Ansehnlichen Leich-Geleite In einer Abdanckungs-Rede vorgestellet d. 7. Junii 1700. Fünff Jahr fodern sonst die meisten Rechts-Gelahrten den Cursum Juris zu absolviren; Andre lassen zwey Jahr ab und meynen mit dreyen durchzukommen: wie wenn ich aber sagte / es könne auch solches innerhalb fünff Wochen geschehen? War es nicht der 28te Aprilis dieses jtzt-lauffenden Jahrs / da sich der Weyland Edle und Wohlgelahrte Herr / Otto Henrich Bärninger / in die Matricul dieser Hoch-Fürstl. Julius Universität einverleiben ließ / des Vorhabens in der Edlen Wissenschafft der beyden Rechten sich recht unterrichten zu lassen; und siehe! Etwa zwey Stunden vorher / ehe man anfieng den 5. Junium zu schreiben / hatte er schon ausstudiret / denn er starb / und itzo kommen wir von dem

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_dankreden_1702/40>, abgerufen am 03.12.2024.