Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.Zweyter Titel. Von der Natur des Strafgesetzes und dessen Anwendung. Erster Abschnitt. Von dem Strafgesetze und dessen Anwendung überhaupt. §. 81. Strafgesetz (lex poenalis) im weitern Sinn, heisst Feuerbach Revision. Thl. I. Kap. II. §. 82.
Zweyter Titel. Von der Natur des Strafgeſetzes und deſſen Anwendung. Erſter Abſchnitt. Von dem Strafgeſetze und deſſen Anwendung überhaupt. §. 81. Strafgeſetz (lex poenalis) im weitern Sinn, heiſst Feuerbach Reviſion. Thl. I. Kap. II. §. 82.
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Zweyter Titel.
Von der Natur des Strafgeſetzes und deſſen
Anwendung.
Erſter Abſchnitt.
Von dem Strafgeſetze und deſſen Anwendung
überhaupt.
§. 81.
Strafgeſetz (lex poenalis) im weitern Sinn, heiſst
jedes Geſetz, das ſich auf Verbrechen und de-
ren Beſtrafung bezieht. Im engern Sinn iſt es
ein Geſetz, welches eine Strafdrohung gegen
geſetzwidrige Handlungen zu ſeinem Inhalte
hat und beſteht in der kategoriſchen Erklärung
der Nothwendigkeit eines ſinnlichen Uebels auf den
Fall einer beſtimmten Rechtsverletzung. Dieſes
Strafgeſetz hat eine doppelte Beziehung 1)
auf alle Bürger als mögliche Verbrecher, welche
es abzuſchrecken ſucht; 2) auf die Staatsbeam-
ten, welche die richterliche Gewalt haben,
denen es die Verbindlichkeit zur Anwendung
der Drohung auferlegt.
Feuerbach Reviſion. Thl. I. Kap. II.
§. 82.
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