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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Armuth und Verbrechen.

"Unter den Verbrechern selbst giebt es Angeber von
Profession, die sogenannten Vigilanten. Diese Vigi¬
lanten sind fast ohne Ausnahme früher bestrafte Ver¬
brecher, welche gewöhnlich gar keine oder nur eine
scheinbare Beschäftigung haben und als Spione im
Dienst der Polizei stehen." --

Der (Berliner) Publizist, Juni 1845,
Nr. 6, S. 179.
Armuth und Verbrechen.

„Unter den Verbrechern ſelbſt giebt es Angeber von
Profeſſion, die ſogenannten Vigilanten. Dieſe Vigi¬
lanten ſind faſt ohne Ausnahme fruͤher beſtrafte Ver¬
brecher, welche gewoͤhnlich gar keine oder nur eine
ſcheinbare Beſchaͤftigung haben und als Spione im
Dienſt der Polizei ſtehen.“ —

Der (Berliner) Publiziſt, Juni 1845,
Nr. 6, S. 179.
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[[1]/0015] Armuth und Verbrechen. „Unter den Verbrechern ſelbſt giebt es Angeber von Profeſſion, die ſogenannten Vigilanten. Dieſe Vigi¬ lanten ſind faſt ohne Ausnahme fruͤher beſtrafte Ver¬ brecher, welche gewoͤhnlich gar keine oder nur eine ſcheinbare Beſchaͤftigung haben und als Spione im Dienſt der Polizei ſtehen.“ — Der (Berliner) Publiziſt, Juni 1845, Nr. 6, S. 179.

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/15>, abgerufen am 22.12.2024.