Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Haus/ soff alda den gantzen Tag. Als es nun Nacht wurde/ gieng er von Hencker hinweg an einen andern Ort zu schlaffen/ da fähret ihn unter Wegens ein Mühlwagen mit schweren Säcken entgegen/ er fält in der Vollerey und Wancken unter das Rad/ daß ihm gleich die Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig daß/ ihm gleich de Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig/ daß ihm das Blut zum Maul/ Ohren und Nasen ausgehet/ und das wahr recht: Er wolte seiner Obrigkeit Strase entlauffen/ konte aber Gottes Gericht nicht entgehen. Matthaeus Hammer in viridar. Histor. pag. 238. CAPUT XX. Von Reissen mit glüenden Zangen. I. WAnn eine Ubelthat so grausam ist daß nicht gnung solche allein mit dem Rade abzustraffen/ wird zu Schärf- und Vermehrung derselben noch hinzugethan daß der Inqvisit vor der endlichen Ertödtung/ öffentlich auf einen Wagen/ bis zu der Richtstatt umbgeführet/ und der Leib mit glüenden Zangen gerissen werden solle. Ord. Crim. art. 130. 131. 139. & 194. ibiqve Dan. Clasen. Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 128. n. 63.II. Zumahl wenn ein Mord an hohen treflichen Personen/ des Thäters eignen Herrn / zwischen Eheleuten/ oder nahen gesipten Freunden geschiehet. Art. 137. Const. Crim. Caroli V. Oder wenn mehr delicta zusammen kommen/ als wenn einer eine oder mehr Kirchen beraubt/ und etliche Menschen Mörderischer Weise ümbgebracht hätte/ da er den mit so vielen glüenden Zangen-Griffen gerissen wird/ als er Raube und Morde begangen hat/ wird auch hernach noch darzu gerädert und aufs Rad geflochten. Carpzov. part. 1. pract. Crim. qvaest. 23. n. 40. 41. & 42. III. Doch wird darbey allezeit auf die Umbstände/ und des delinqventen Leibes Constitution, und was er ausstehen kan/ gesehen/ und also gemeiniglich 3. 5. bis höchstens sechs Zangengriffe erkannt/ damit er noch das Schleisen und Rädern ausstehen könne. Idem Carpzov. d. q. 1. n. 55. & seqq. usqven. 52. Haus/ soff alda den gantzen Tag. Als es nun Nacht wurde/ gieng er von Hencker hinweg an einen andern Ort zu schlaffen/ da fähret ihn unter Wegens ein Mühlwagen mit schweren Säcken entgegen/ er fält in der Vollerey und Wancken unter das Rad/ daß ihm gleich die Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig daß/ ihm gleich de Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig/ daß ihm das Blut zum Maul/ Ohren und Nasen ausgehet/ und das wahr recht: Er wolte seiner Obrigkeit Strase entlauffen/ konte aber Gottes Gericht nicht entgehen. Matthaeus Hammer in viridar. Histor. pag. 238. CAPUT XX. Von Reissen mit glüenden Zangen. I. WAnn eine Ubelthat so grausam ist daß nicht gnung solche allein mit dem Rade abzustraffen/ wird zu Schärf- und Vermehrung derselben noch hinzugethan daß der Inqvisit vor der endlichen Ertödtung/ öffentlich auf einen Wagen/ bis zu der Richtstatt umbgeführet/ und der Leib mit glüenden Zangen gerissen werden solle. Ord. Crim. art. 130. 131. 139. & 194. ibiqve Dan. Clasen. Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 128. n. 63.II. Zumahl wenn ein Mord an hohen treflichen Personen/ des Thäters eignen Herrn / zwischen Eheleuten/ oder nahen gesipten Freunden geschiehet. Art. 137. Const. Crim. Caroli V. Oder wenn mehr delicta zusammen kommen/ als wenn einer eine oder mehr Kirchen beraubt/ und etliche Menschen Mörderischer Weise ümbgebracht hätte/ da er den mit so vielen glüenden Zangen-Griffen gerissen wird/ als er Raube und Morde begangen hat/ wird auch hernach noch darzu gerädert und aufs Rad geflochten. Carpzov. part. 1. pract. Crim. qvaest. 23. n. 40. 41. & 42. III. Doch wird darbey allezeit auf die Umbstände/ und des delinqventen Leibes Constitution, und was er ausstehen kan/ gesehen/ und also gemeiniglich 3. 5. bis höchstens sechs Zangengriffe erkannt/ damit er noch das Schleisen und Rädern ausstehen könne. Idem Carpzov. d. q. 1. n. 55. & seqq. usqven. 52. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0335" n="325"/> Haus/ soff alda den gantzen Tag. Als es nun Nacht wurde/ gieng er von Hencker hinweg an einen andern Ort zu schlaffen/ da fähret ihn unter Wegens ein Mühlwagen mit schweren Säcken entgegen/ er fält in der Vollerey und Wancken unter das Rad/ daß ihm gleich die Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig daß/ ihm gleich de Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig/ daß ihm das Blut zum Maul/ Ohren und Nasen ausgehet/ und das wahr recht: Er wolte seiner Obrigkeit Strase entlauffen/ konte aber Gottes Gericht nicht entgehen.</p> <p>Matthaeus Hammer in viridar. Histor. pag. 238.</p> </div> <div> <head>CAPUT XX.</head> <argument> <p>Von Reissen mit glüenden Zangen.</p> </argument> <p>I.</p> <p>WAnn eine Ubelthat so grausam ist daß nicht gnung solche allein mit dem Rade abzustraffen/ wird zu Schärf- und Vermehrung derselben noch hinzugethan daß der Inqvisit vor der endlichen Ertödtung/ öffentlich auf einen Wagen/ bis zu der Richtstatt umbgeführet/ und der Leib mit glüenden Zangen gerissen werden solle.</p> <l>Ord. Crim. art. 130. 131. 139. & 194. ibiqve Dan. Clasen.</l> <l>Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 128. n. 63.</l> <p>II. Zumahl wenn ein Mord an hohen treflichen Personen/ des Thäters eignen Herrn / zwischen Eheleuten/ oder nahen gesipten Freunden geschiehet.</p> <p>Art. 137. Const. Crim. Caroli V.</p> <p>Oder wenn mehr delicta zusammen kommen/ als wenn einer eine oder mehr Kirchen beraubt/ und etliche Menschen Mörderischer Weise ümbgebracht hätte/ da er den mit so vielen glüenden Zangen-Griffen gerissen wird/ als er Raube und Morde begangen hat/ wird auch hernach noch darzu gerädert und aufs Rad geflochten.</p> <p>Carpzov. part. 1. pract. Crim. qvaest. 23. n. 40. 41. & 42.</p> <p>III. Doch wird darbey allezeit auf die Umbstände/ und des delinqventen Leibes Constitution, und was er ausstehen kan/ gesehen/ und also gemeiniglich 3. 5. bis höchstens sechs Zangengriffe erkannt/ damit er noch das Schleisen und Rädern ausstehen könne.</p> <p>Idem Carpzov. d. q. 1. n. 55. & seqq. usqven. 52.</p> </div> </body> </text> </TEI> [325/0335]
Haus/ soff alda den gantzen Tag. Als es nun Nacht wurde/ gieng er von Hencker hinweg an einen andern Ort zu schlaffen/ da fähret ihn unter Wegens ein Mühlwagen mit schweren Säcken entgegen/ er fält in der Vollerey und Wancken unter das Rad/ daß ihm gleich die Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig daß/ ihm gleich de Räder unter der Brust hinweg gehen/ drucken ihn so hefftig/ daß ihm das Blut zum Maul/ Ohren und Nasen ausgehet/ und das wahr recht: Er wolte seiner Obrigkeit Strase entlauffen/ konte aber Gottes Gericht nicht entgehen.
Matthaeus Hammer in viridar. Histor. pag. 238.
CAPUT XX. Von Reissen mit glüenden Zangen.
I.
WAnn eine Ubelthat so grausam ist daß nicht gnung solche allein mit dem Rade abzustraffen/ wird zu Schärf- und Vermehrung derselben noch hinzugethan daß der Inqvisit vor der endlichen Ertödtung/ öffentlich auf einen Wagen/ bis zu der Richtstatt umbgeführet/ und der Leib mit glüenden Zangen gerissen werden solle.
Ord. Crim. art. 130. 131. 139. & 194. ibiqve Dan. Clasen. Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 128. n. 63. II. Zumahl wenn ein Mord an hohen treflichen Personen/ des Thäters eignen Herrn / zwischen Eheleuten/ oder nahen gesipten Freunden geschiehet.
Art. 137. Const. Crim. Caroli V.
Oder wenn mehr delicta zusammen kommen/ als wenn einer eine oder mehr Kirchen beraubt/ und etliche Menschen Mörderischer Weise ümbgebracht hätte/ da er den mit so vielen glüenden Zangen-Griffen gerissen wird/ als er Raube und Morde begangen hat/ wird auch hernach noch darzu gerädert und aufs Rad geflochten.
Carpzov. part. 1. pract. Crim. qvaest. 23. n. 40. 41. & 42.
III. Doch wird darbey allezeit auf die Umbstände/ und des delinqventen Leibes Constitution, und was er ausstehen kan/ gesehen/ und also gemeiniglich 3. 5. bis höchstens sechs Zangengriffe erkannt/ damit er noch das Schleisen und Rädern ausstehen könne.
Idem Carpzov. d. q. 1. n. 55. & seqq. usqven. 52.
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/335>, abgerufen am 22.02.2025. |