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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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geführet wird/ daß das Holtz-Trum seine freye Bewegung hat. Ein solcher Haken fester helt in einer Faust einen Dolch; in der andern einen Sebel. Man zeucht und hebet ihn empor in die Lufft: und vermittelst der Räder nöthiget man ihn/ ungefehr eine viertel Meile also zu gehen. Unterdessen machen die Teuffelsverlobte tausenderley Gauckeleyen mit ihren Waffen/ und muß man sich verwundern daß von der Last ihres Leibes/ das Fleisch und die Haut/ wo der Haken eingefast ist/ nicht gantz durchgerissen wird. Man hat in Gegenwart dieses Engeländers solcher massen 14. Personen nach einander eingehäckelt/ deren gleichwohl keiner über seine Schmertzen geseuffzet. Die Artzeney für ihre Wunde ist gleich bey der Hand. Doch kehren sie mit einen gantz bleichen Gesichte und schwachen Leibe wieder heim in ihre Behauung.

Wenn aber gemeldte Haken an den Zwerg Holtz eines Baums befestiget sind/ und der Mensch an beyden Schultern über sich gezogen wird/ so daß das Blut langs den Baum herab rinnet: läst man ihn wieder herab sincken biß auff die Mitte/ und zeucht ihn noch eins wieder in die Höhe/ üm den Abgott zu dancken/ daß er dieses Opffer nicht verschmähet hat.

CAPUT XI.

Von Schickung des Kopffs.

I.

MEnn der Türckische Käiser auff einen seiner Bassen oder andern hohen Bedienten eine Ungnade wirfft/ befiehlet er solchen Schrifftlich ihm seinen Kopff/ bey dem so er deshalber die Execution zu verrichten absendet/ zu schicken/ welches denn unverzüglich geschehen muß.

II. Also gieng es Anno 1631. dem Usruf Basla Wisit Asem der Türcken General / welcher mit 200000. Mann vor Babylon gelegen/ in drey Stürmen viel Volck verlohr/ und endlich die Stadt entsetzet und Usruf in die Flucht geschlagen wurde/ daß er alle Munition/ Pagage und Gezelte in Stich lassen muste: denn als der Türckische Käyser Sylthan Murath solches erfuhr/ verdroß es ihm so sehr / daß er an Montusa Bascha Becklerbec zu Mosul schrieb/ er solte des Usruf Bascha Kopff oder seinen eignen schicken. Als Mortusa Bascha den Befehl von Zansch (oder den Einspänniger) bekahm/ gedachte er es ist besser eines andern als meinen Kopff zu senden. Eilete demnach mit 500. Reuthern zur Stadt Tockath, woselbst

geführet wird/ daß das Holtz-Trum seine freye Bewegung hat. Ein solcher Haken fester helt in einer Faust einen Dolch; in der andern einen Sebel. Man zeucht und hebet ihn empor in die Lufft: und vermittelst der Räder nöthiget man ihn/ ungefehr eine viertel Meile also zu gehen. Unterdessen machen die Teuffelsverlobte tausenderley Gauckeleyen mit ihren Waffen/ und muß man sich verwundern daß von der Last ihres Leibes/ das Fleisch und die Haut/ wo der Haken eingefast ist/ nicht gantz durchgerissen wird. Man hat in Gegenwart dieses Engeländers solcher massen 14. Personen nach einander eingehäckelt/ deren gleichwohl keiner über seine Schmertzen geseuffzet. Die Artzeney für ihre Wunde ist gleich bey der Hand. Doch kehren sie mit einen gantz bleichen Gesichte und schwachen Leibe wieder heim in ihre Behauung.

Wenn aber gemeldte Haken an den Zwerg Holtz eines Baums befestiget sind/ und der Mensch an beyden Schultern über sich gezogen wird/ so daß das Blut langs den Baum herab rinnet: läst man ihn wieder herab sincken biß auff die Mitte/ und zeucht ihn noch eins wieder in die Höhe/ üm den Abgott zu dancken/ daß er dieses Opffer nicht verschmähet hat.

CAPUT XI.

Von Schickung des Kopffs.

I.

MEnn der Türckische Käiser auff einen seiner Bassen oder andern hohen Bedienten eine Ungnade wirfft/ befiehlet er solchen Schrifftlich ihm seinen Kopff/ bey dem so er deshalber die Execution zu verrichten absendet/ zu schicken/ welches denn unverzüglich geschehen muß.

II. Also gieng es Anno 1631. dem Usruf Basla Wisit Asem der Türcken General / welcher mit 200000. Mann vor Babylon gelegen/ in drey Stürmen viel Volck verlohr/ und endlich die Stadt entsetzet und Usruf in die Flucht geschlagen wurde/ daß er alle Munition/ Pagage und Gezelte in Stich lassen muste: denn als der Türckische Käyser Sylthan Murath solches erfuhr/ verdroß es ihm so sehr / daß er an Montusa Bascha Becklerbec zu Mosul schrieb/ er solte des Usruf Bascha Kopff oder seinen eignen schicken. Als Mortusa Bascha den Befehl von Zansch (oder den Einspänniger) bekahm/ gedachte er es ist besser eines andern als meinen Kopff zu senden. Eilete demnach mit 500. Reuthern zur Stadt Tockath, woselbst

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[267/0277] geführet wird/ daß das Holtz-Trum seine freye Bewegung hat. Ein solcher Haken fester helt in einer Faust einen Dolch; in der andern einen Sebel. Man zeucht und hebet ihn empor in die Lufft: und vermittelst der Räder nöthiget man ihn/ ungefehr eine viertel Meile also zu gehen. Unterdessen machen die Teuffelsverlobte tausenderley Gauckeleyen mit ihren Waffen/ und muß man sich verwundern daß von der Last ihres Leibes/ das Fleisch und die Haut/ wo der Haken eingefast ist/ nicht gantz durchgerissen wird. Man hat in Gegenwart dieses Engeländers solcher massen 14. Personen nach einander eingehäckelt/ deren gleichwohl keiner über seine Schmertzen geseuffzet. Die Artzeney für ihre Wunde ist gleich bey der Hand. Doch kehren sie mit einen gantz bleichen Gesichte und schwachen Leibe wieder heim in ihre Behauung. Wenn aber gemeldte Haken an den Zwerg Holtz eines Baums befestiget sind/ und der Mensch an beyden Schultern über sich gezogen wird/ so daß das Blut langs den Baum herab rinnet: läst man ihn wieder herab sincken biß auff die Mitte/ und zeucht ihn noch eins wieder in die Höhe/ üm den Abgott zu dancken/ daß er dieses Opffer nicht verschmähet hat. CAPUT XI. Von Schickung des Kopffs. I. MEnn der Türckische Käiser auff einen seiner Bassen oder andern hohen Bedienten eine Ungnade wirfft/ befiehlet er solchen Schrifftlich ihm seinen Kopff/ bey dem so er deshalber die Execution zu verrichten absendet/ zu schicken/ welches denn unverzüglich geschehen muß. II. Also gieng es Anno 1631. dem Usruf Basla Wisit Asem der Türcken General / welcher mit 200000. Mann vor Babylon gelegen/ in drey Stürmen viel Volck verlohr/ und endlich die Stadt entsetzet und Usruf in die Flucht geschlagen wurde/ daß er alle Munition/ Pagage und Gezelte in Stich lassen muste: denn als der Türckische Käyser Sylthan Murath solches erfuhr/ verdroß es ihm so sehr / daß er an Montusa Bascha Becklerbec zu Mosul schrieb/ er solte des Usruf Bascha Kopff oder seinen eignen schicken. Als Mortusa Bascha den Befehl von Zansch (oder den Einspänniger) bekahm/ gedachte er es ist besser eines andern als meinen Kopff zu senden. Eilete demnach mit 500. Reuthern zur Stadt Tockath, woselbst

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/277>, abgerufen am 21.12.2024.