Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.seine Tochter mit dem Kinde zu sich zunehmen verursachet worden sc. So wird vorgedachter H. H. von wegen berührtes seines unziemlichen Vornehmens anderweit auf zween Monat lang mit Gefangnis gestrafft/ und darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ mit dieser fernern Verwarnung/ da er in künfftigen davon nochmahls nicht abstehen werde/ daß mit einer Leibes - Straffe wieder ihn verfahren werden soll/ V. R. W. Ad requisitionem Quaestoris in Löbnitz/ Mens. Mart. An. 1605. X. Heute zu Tage wenn ein Weibesbild einen grausamen Mord an ihren Mann oder Kindern begangen/ und ihr unter andern die glüende Zangen-Risse zuerkandt werden/ geschehen dieselbe auch an den Brüsten und Armen/ wo es fleischicht ist. CAPUT XL VIII. Von Abhauung der Einger. I. Unter andern Solennitäten/ welche bey Ablegung eines Cörperlichen Eydes pflegen vorzugehen/ ist auch dieses eine mit/ daß der Eyd-Schwerer den Daumen/ item den Zeige - und Mittel - Finger der rechten Hand/ bey Absch werung des Eydes / nebst den Arm in die höhe heben/ und halten/ den Gold - und kleinen Finger aber in die Hand aber ein GOtt und HErr aller Dinge bedeutet. Georg. Crauser, Horcolog. Christian. quaest. 8. pag. 52. & 53. D. Stryke, de jure Sensuum, dissert. 7. c. 2. n. 39. so daß Verstand dieser ist/ als ob der Eyd - Schwerer sagte: So ferne ich falsch schwere/ oder gesch worne Eyde nicht/ halte/ oder auch die War- seine Tochter mit dem Kinde zu sich zunehmen verursachet worden sc. So wird vorgedachter H. H. von wegen berührtes seines unziemlichen Vornehmens anderweit auf zween Monat lang mit Gefangnis gestrafft/ und darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ mit dieser fernern Verwarnung/ da er in künfftigen davon nochmahls nicht abstehen werde/ daß mit einer Leibes - Straffe wieder ihn verfahren werden soll/ V. R. W. Ad requisitionem Quaestoris in Löbnitz/ Mens. Mart. An. 1605. X. Heute zu Tage wenn ein Weibesbild einen grausamen Mord an ihren Mann oder Kindern begangen/ und ihr unter andern die glüende Zangen-Risse zuerkandt werden/ geschehen dieselbe auch an den Brüsten und Armen/ wo es fleischicht ist. CAPUT XL VIII. Von Abhauung der Einger. I. Unter andern Solennitäten/ welche bey Ablegung eines Cörperlichen Eydes pflegen vorzugehen/ ist auch dieses eine mit/ daß der Eyd-Schwerer den Daumen/ item den Zeige - und Mittel - Finger der rechten Hand/ bey Absch werung des Eydes / nebst den Arm in die höhe heben/ und halten/ den Gold - und kleinen Finger aber in die Hand aber ein GOtt und HErr aller Dinge bedeutet. Georg. Crauser, Horcolog. Christian. quaest. 8. pag. 52. & 53. D. Stryke, de jure Sensuum, dissert. 7. c. 2. n. 39. so daß Verstand dieser ist/ als ob der Eyd - Schwerer sagte: So ferne ich falsch schwere/ oder gesch worne Eyde nicht/ halte/ oder auch die War- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0968" n="962"/> seine Tochter mit dem Kinde zu sich zunehmen verursachet worden sc. So wird vorgedachter H. H. von wegen berührtes seines unziemlichen Vornehmens anderweit auf zween Monat lang mit Gefangnis gestrafft/ und darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ mit dieser fernern Verwarnung/ da er in künfftigen davon nochmahls nicht abstehen werde/ daß mit einer Leibes - Straffe wieder ihn verfahren werden soll/ V. R. W. Ad requisitionem Quaestoris in Löbnitz/ Mens. Mart. An. 1605.</p> <p>X. Heute zu Tage wenn ein Weibesbild einen grausamen Mord an ihren Mann oder Kindern begangen/ und ihr unter andern die glüende Zangen-Risse zuerkandt werden/ geschehen dieselbe auch an den Brüsten und Armen/ wo es fleischicht ist.</p> </div> <div> <head>CAPUT XL VIII.</head> <argument> <p>Von Abhauung der Einger. I.</p> </argument> <p>Unter andern Solennitäten/ welche bey Ablegung eines Cörperlichen Eydes pflegen vorzugehen/ ist auch dieses eine mit/ daß der Eyd-Schwerer den Daumen/ item den Zeige - und Mittel - Finger der rechten Hand/ bey Absch werung des Eydes / nebst den Arm in die höhe heben/ und halten/ den Gold - und kleinen Finger aber in die Hand aber ein GOtt und HErr aller Dinge bedeutet.</p> <p>Georg. Crauser, Horcolog. Christian. quaest. 8. pag. 52. & 53. D. Stryke, de jure Sensuum, dissert. 7. c. 2. n. 39.</p> <p>so daß Verstand dieser ist/ als ob der Eyd - Schwerer sagte: So ferne ich falsch schwere/ oder gesch worne Eyde nicht/ halte/ oder auch die War- </p> </div> </body> </text> </TEI> [962/0968]
seine Tochter mit dem Kinde zu sich zunehmen verursachet worden sc. So wird vorgedachter H. H. von wegen berührtes seines unziemlichen Vornehmens anderweit auf zween Monat lang mit Gefangnis gestrafft/ und darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ mit dieser fernern Verwarnung/ da er in künfftigen davon nochmahls nicht abstehen werde/ daß mit einer Leibes - Straffe wieder ihn verfahren werden soll/ V. R. W. Ad requisitionem Quaestoris in Löbnitz/ Mens. Mart. An. 1605.
X. Heute zu Tage wenn ein Weibesbild einen grausamen Mord an ihren Mann oder Kindern begangen/ und ihr unter andern die glüende Zangen-Risse zuerkandt werden/ geschehen dieselbe auch an den Brüsten und Armen/ wo es fleischicht ist.
CAPUT XL VIII. Von Abhauung der Einger. I.
Unter andern Solennitäten/ welche bey Ablegung eines Cörperlichen Eydes pflegen vorzugehen/ ist auch dieses eine mit/ daß der Eyd-Schwerer den Daumen/ item den Zeige - und Mittel - Finger der rechten Hand/ bey Absch werung des Eydes / nebst den Arm in die höhe heben/ und halten/ den Gold - und kleinen Finger aber in die Hand aber ein GOtt und HErr aller Dinge bedeutet.
Georg. Crauser, Horcolog. Christian. quaest. 8. pag. 52. & 53. D. Stryke, de jure Sensuum, dissert. 7. c. 2. n. 39.
so daß Verstand dieser ist/ als ob der Eyd - Schwerer sagte: So ferne ich falsch schwere/ oder gesch worne Eyde nicht/ halte/ oder auch die War-
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