Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Davidis, Henriette: Praktisches Kochbuch für die gewöhnliche und feinere Küche. 4. Aufl. Bielefeld, 1849.

Bild:
<< vorherige Seite
Getränke und Liqueure.
51. Quitten-Liqueur.

Man putzt die Quitten mit einem Tuche ab, reibt sie auf
einer Reibe und stellt dies 24 Stunden in den Keller. Dann
drückt man sie durch ein wollenes Tuch, nimmt zu 1 Maß
Saft 3/4 Pfund weißen Zucker, kocht beides 1/4 Stunde auf
gelindem Feuer, läßt es etwas erkalten und gießt dann so viel
feinen Branntwein ohne Zusatz von Wasser daran, als es
Saft ist. Zu jedem Maß dieser Flüssigkeit gibt man unge-
stoßen
2 Loth bittere Mandeln und 1 1/2 Loth Coriander,
gießt Alles in reine Flaschen oder Krüge, läßt sie an einem
warmen Orte stehen, nur von Zeit zu Zeit etwas geschüttelt.
Nachher wird es durch Fließpapier filtrirt und in reinen, trock-
nen Flaschen aufbewahrt.

52. Kirsch-Liqueur.

Ein Maß Branntwein, 1/2 Pfund Zucker, 2 Pfund Kir-
schen, halb süße, halb saure, welche gestoßen werden, 1 Ober-
tasse voll schwarzer Johannisbeeren, 1/4 Loth Zimmet, Alles
in eine Flasche gefüllt und 24 Stunden hingestellt.

53. Himbeer-Liqueur.

Ein Maß Franzbranntwein, 1/4 Loth Zimmet, 3/4 Pfund
Zucker, 1/4 Maß Himbeeren wie in No. 1 bereitet.

54. Liqueur von schwarzen Johannisbeeren.

Wird mit 1/2 Pfund Zucker eben so bereitet.

55. Hagebutten-Liqueur.

Wenn man Hagebutten einmacht, so kann man allen Ab-
fall, sowohl Schale, als auch Kerne in eine Flasche geben
(auf das Verhältniß kommt es eben nicht genau an) und dazu
den Branntwein nach No. 1 gießen. Zu einem Maß kommt
später, nachdem es filtrirt ist, 1/4 Pfund Zucker.




Getränke und Liqueure.
51. Quitten-Liqueur.

Man putzt die Quitten mit einem Tuche ab, reibt ſie auf
einer Reibe und ſtellt dies 24 Stunden in den Keller. Dann
drückt man ſie durch ein wollenes Tuch, nimmt zu 1 Maß
Saft ¾ Pfund weißen Zucker, kocht beides ¼ Stunde auf
gelindem Feuer, läßt es etwas erkalten und gießt dann ſo viel
feinen Branntwein ohne Zuſatz von Waſſer daran, als es
Saft iſt. Zu jedem Maß dieſer Flüſſigkeit gibt man unge-
ſtoßen
2 Loth bittere Mandeln und 1 ½ Loth Coriander,
gießt Alles in reine Flaſchen oder Krüge, läßt ſie an einem
warmen Orte ſtehen, nur von Zeit zu Zeit etwas geſchüttelt.
Nachher wird es durch Fließpapier filtrirt und in reinen, trock-
nen Flaſchen aufbewahrt.

52. Kirſch-Liqueur.

Ein Maß Branntwein, ½ Pfund Zucker, 2 Pfund Kir-
ſchen, halb ſüße, halb ſaure, welche geſtoßen werden, 1 Ober-
taſſe voll ſchwarzer Johannisbeeren, ¼ Loth Zimmet, Alles
in eine Flaſche gefüllt und 24 Stunden hingeſtellt.

53. Himbeer-Liqueur.

Ein Maß Franzbranntwein, ¼ Loth Zimmet, ¾ Pfund
Zucker, ¼ Maß Himbeeren wie in No. 1 bereitet.

54. Liqueur von ſchwarzen Johannisbeeren.

Wird mit ½ Pfund Zucker eben ſo bereitet.

55. Hagebutten-Liqueur.

Wenn man Hagebutten einmacht, ſo kann man allen Ab-
fall, ſowohl Schale, als auch Kerne in eine Flaſche geben
(auf das Verhältniß kommt es eben nicht genau an) und dazu
den Branntwein nach No. 1 gießen. Zu einem Maß kommt
ſpäter, nachdem es filtrirt iſt, ¼ Pfund Zucker.




<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0440" n="402"/>
          <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Getränke und Liqueure</hi>.</fw><lb/>
          <div n="3">
            <head>51. Quitten-Liqueur.</head><lb/>
            <p>Man putzt die Quitten mit einem Tuche ab, reibt &#x017F;ie auf<lb/>
einer Reibe und &#x017F;tellt dies 24 Stunden in den Keller. Dann<lb/>
drückt man &#x017F;ie durch ein wollenes Tuch, nimmt zu 1 Maß<lb/>
Saft ¾ Pfund weißen Zucker, kocht beides ¼ Stunde auf<lb/>
gelindem Feuer, läßt es etwas erkalten und gießt dann &#x017F;o viel<lb/>
feinen Branntwein ohne Zu&#x017F;atz von Wa&#x017F;&#x017F;er daran, als es<lb/>
Saft i&#x017F;t. Zu jedem Maß die&#x017F;er Flü&#x017F;&#x017F;igkeit gibt man <hi rendition="#g">unge-<lb/>
&#x017F;toßen</hi> 2 Loth bittere Mandeln und 1 ½ Loth Coriander,<lb/>
gießt Alles in reine Fla&#x017F;chen oder Krüge, läßt &#x017F;ie an einem<lb/>
warmen Orte &#x017F;tehen, nur von Zeit zu Zeit etwas ge&#x017F;chüttelt.<lb/>
Nachher wird es durch Fließpapier filtrirt und in reinen, trock-<lb/>
nen Fla&#x017F;chen aufbewahrt.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>52. Kir&#x017F;ch-Liqueur.</head><lb/>
            <p>Ein Maß Branntwein, ½ Pfund Zucker, 2 Pfund Kir-<lb/>
&#x017F;chen, halb &#x017F;üße, halb &#x017F;aure, welche ge&#x017F;toßen werden, 1 Ober-<lb/>
ta&#x017F;&#x017F;e voll &#x017F;chwarzer Johannisbeeren, ¼ Loth Zimmet, Alles<lb/>
in eine Fla&#x017F;che gefüllt und 24 Stunden hinge&#x017F;tellt.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>53. Himbeer-Liqueur.</head><lb/>
            <p>Ein Maß Franzbranntwein, ¼ Loth Zimmet, ¾ Pfund<lb/>
Zucker, ¼ Maß Himbeeren wie in No. 1 bereitet.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>54. Liqueur von &#x017F;chwarzen Johannisbeeren.</head><lb/>
            <p>Wird mit ½ Pfund Zucker eben &#x017F;o bereitet.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>55. Hagebutten-Liqueur.</head><lb/>
            <p>Wenn man Hagebutten einmacht, &#x017F;o kann man allen Ab-<lb/>
fall, &#x017F;owohl Schale, als auch Kerne in eine Fla&#x017F;che geben<lb/>
(auf das Verhältniß kommt es eben nicht genau an) und dazu<lb/>
den Branntwein nach No. 1 gießen. Zu einem Maß kommt<lb/>
&#x017F;päter, nachdem es filtrirt i&#x017F;t, ¼ Pfund Zucker.</p>
          </div>
        </div>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[402/0440] Getränke und Liqueure. 51. Quitten-Liqueur. Man putzt die Quitten mit einem Tuche ab, reibt ſie auf einer Reibe und ſtellt dies 24 Stunden in den Keller. Dann drückt man ſie durch ein wollenes Tuch, nimmt zu 1 Maß Saft ¾ Pfund weißen Zucker, kocht beides ¼ Stunde auf gelindem Feuer, läßt es etwas erkalten und gießt dann ſo viel feinen Branntwein ohne Zuſatz von Waſſer daran, als es Saft iſt. Zu jedem Maß dieſer Flüſſigkeit gibt man unge- ſtoßen 2 Loth bittere Mandeln und 1 ½ Loth Coriander, gießt Alles in reine Flaſchen oder Krüge, läßt ſie an einem warmen Orte ſtehen, nur von Zeit zu Zeit etwas geſchüttelt. Nachher wird es durch Fließpapier filtrirt und in reinen, trock- nen Flaſchen aufbewahrt. 52. Kirſch-Liqueur. Ein Maß Branntwein, ½ Pfund Zucker, 2 Pfund Kir- ſchen, halb ſüße, halb ſaure, welche geſtoßen werden, 1 Ober- taſſe voll ſchwarzer Johannisbeeren, ¼ Loth Zimmet, Alles in eine Flaſche gefüllt und 24 Stunden hingeſtellt. 53. Himbeer-Liqueur. Ein Maß Franzbranntwein, ¼ Loth Zimmet, ¾ Pfund Zucker, ¼ Maß Himbeeren wie in No. 1 bereitet. 54. Liqueur von ſchwarzen Johannisbeeren. Wird mit ½ Pfund Zucker eben ſo bereitet. 55. Hagebutten-Liqueur. Wenn man Hagebutten einmacht, ſo kann man allen Ab- fall, ſowohl Schale, als auch Kerne in eine Flaſche geben (auf das Verhältniß kommt es eben nicht genau an) und dazu den Branntwein nach No. 1 gießen. Zu einem Maß kommt ſpäter, nachdem es filtrirt iſt, ¼ Pfund Zucker.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Die Erstausgabe erschien 1845 bei Rackhorst in Os… [mehr]

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/davidis_kochbuch_1849
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/davidis_kochbuch_1849/440
Zitationshilfe: Davidis, Henriette: Praktisches Kochbuch für die gewöhnliche und feinere Küche. 4. Aufl. Bielefeld, 1849, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/davidis_kochbuch_1849/440>, abgerufen am 21.11.2024.