Davidis, Henriette: Praktisches Kochbuch für die gewöhnliche und feinere Küche. 4. Aufl. Bielefeld, 1849.Getränke und Liqueure. Einen sehr angenehmen Geschmack erhält der Cardinaldadurch, daß man reichlich mit Zucker bestreute Erdbeeren mit etwas Wein eine halbe Stunde zugedeckt ziehen läßt und dann hinzugibt. 19. Cardinal von Ananas. Man läßt die in dünne Scheiben geschnittene Ananas, recht 20. Cardinal von Erdbeeren. Man bestreut die Erdbeeren recht reichlich mit Zucker, gibt 21. Pariser Cardinal-Extract. Vier Loth bester Zimmet, 1/2 Loth Vanille, die Schale von Von diesem Extract werden 2 Loth zu einer Flasche guten 22. Maitrank. Vier Loth Melisse, 3 Loth schwarze Johannisbeerblätter, Getränke und Liqueure. Einen ſehr angenehmen Geſchmack erhält der Cardinaldadurch, daß man reichlich mit Zucker beſtreute Erdbeeren mit etwas Wein eine halbe Stunde zugedeckt ziehen läßt und dann hinzugibt. 19. Cardinal von Ananas. Man läßt die in dünne Scheiben geſchnittene Ananas, recht 20. Cardinal von Erdbeeren. Man beſtreut die Erdbeeren recht reichlich mit Zucker, gibt 21. Pariſer Cardinal-Extract. Vier Loth beſter Zimmet, ½ Loth Vanille, die Schale von Von dieſem Extract werden 2 Loth zu einer Flaſche guten 22. Maitrank. Vier Loth Meliſſe, 3 Loth ſchwarze Johannisbeerblätter, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <list> <item> <pb facs="#f0432" n="394"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Getränke und Liqueure</hi>.</fw><lb/> <hi rendition="#et">Einen ſehr angenehmen Geſchmack erhält der Cardinal<lb/> dadurch, daß man reichlich mit Zucker beſtreute Erdbeeren<lb/> mit etwas Wein eine halbe Stunde zugedeckt ziehen läßt<lb/> und dann hinzugibt.</hi> </item> </list> </div><lb/> <div n="3"> <head>19. Cardinal von Ananas.</head><lb/> <p>Man läßt die in dünne Scheiben geſchnittene Ananas, recht<lb/> reichlich mit Zucker beſtreut, 24 Stunden und länger feſt zu-<lb/> gedeckt ſtehen, gibt ſie ſodann in die Bowle und fügt hinzu:<lb/> 8—12 Flaſchen Rhein- oder Moſelwein, je nach der Größe<lb/> der Ananas, einen halben Krug Selters-Waſſer und Zucker<lb/> nach Belieben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>20. Cardinal von Erdbeeren.</head><lb/> <p>Man beſtreut die Erdbeeren recht reichlich mit Zucker, gibt<lb/> etwas Waſſer dazu, läßt ſie 1 Stunde zugedeckt ſtehen und<lb/> fügt dann Rhein- oder Moſelwein (½ Flaſche Rothwein),<lb/> Selters-Waſſer und Zucker nach Belieben hinzu.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>21. Pariſer Cardinal-Extract.</head><lb/> <p>Vier Loth beſter Zimmet, ½ Loth Vanille, die Schale von<lb/> 4 Stück Apfelſinen und ¾ Maß Arrac. Der Zimmet wird<lb/> grob geſtoßen, Vanille in kleine Stücke geſchnitten, die Apfel-<lb/> ſinen fein geſchält, in Stücke gebrochen und mit dem Uebri-<lb/> gen in eine Maßflaſche geſchüttet, übrigens wie beim Biſchof-<lb/> Extract verfahren.</p><lb/> <p>Von dieſem Extract werden 2 Loth zu einer Flaſche guten<lb/> Rheinwein gegeben und mit feinem Zucker verſüßt.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>22. Maitrank.</head><lb/> <p>Vier Loth Meliſſe, 3 Loth ſchwarze Johannisbeerblätter,<lb/> 1 Loth wilder Thimian, ¾ Loth Pfeffermünze, ½ Loth Dra-<lb/> gon, Pimpernelle, grober Thimian, 5 Stück Blätter vom be-<lb/> ſten gelben Salbei, ⅙ Loth Balſam, Lavendel und 2—3 in<lb/> Scheiben geſchnittener Zitronen ohne Kerne. Dieſe Kräuter<lb/> thut man in eine Bowle, gießt 8—10 Flaſchen halb Rhein-<lb/> wein, halb Moſelwein hinzu und nimmt auf jede Flaſche nach<lb/> Geſchmack 5—6 Loth Zucker. Die Kräuter dürfen höchſtens<lb/> ½ Stunde ziehen und müſſen dann aus dem Wein genom-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [394/0432]
Getränke und Liqueure.
Einen ſehr angenehmen Geſchmack erhält der Cardinal
dadurch, daß man reichlich mit Zucker beſtreute Erdbeeren
mit etwas Wein eine halbe Stunde zugedeckt ziehen läßt
und dann hinzugibt.
19. Cardinal von Ananas.
Man läßt die in dünne Scheiben geſchnittene Ananas, recht
reichlich mit Zucker beſtreut, 24 Stunden und länger feſt zu-
gedeckt ſtehen, gibt ſie ſodann in die Bowle und fügt hinzu:
8—12 Flaſchen Rhein- oder Moſelwein, je nach der Größe
der Ananas, einen halben Krug Selters-Waſſer und Zucker
nach Belieben.
20. Cardinal von Erdbeeren.
Man beſtreut die Erdbeeren recht reichlich mit Zucker, gibt
etwas Waſſer dazu, läßt ſie 1 Stunde zugedeckt ſtehen und
fügt dann Rhein- oder Moſelwein (½ Flaſche Rothwein),
Selters-Waſſer und Zucker nach Belieben hinzu.
21. Pariſer Cardinal-Extract.
Vier Loth beſter Zimmet, ½ Loth Vanille, die Schale von
4 Stück Apfelſinen und ¾ Maß Arrac. Der Zimmet wird
grob geſtoßen, Vanille in kleine Stücke geſchnitten, die Apfel-
ſinen fein geſchält, in Stücke gebrochen und mit dem Uebri-
gen in eine Maßflaſche geſchüttet, übrigens wie beim Biſchof-
Extract verfahren.
Von dieſem Extract werden 2 Loth zu einer Flaſche guten
Rheinwein gegeben und mit feinem Zucker verſüßt.
22. Maitrank.
Vier Loth Meliſſe, 3 Loth ſchwarze Johannisbeerblätter,
1 Loth wilder Thimian, ¾ Loth Pfeffermünze, ½ Loth Dra-
gon, Pimpernelle, grober Thimian, 5 Stück Blätter vom be-
ſten gelben Salbei, ⅙ Loth Balſam, Lavendel und 2—3 in
Scheiben geſchnittener Zitronen ohne Kerne. Dieſe Kräuter
thut man in eine Bowle, gießt 8—10 Flaſchen halb Rhein-
wein, halb Moſelwein hinzu und nimmt auf jede Flaſche nach
Geſchmack 5—6 Loth Zucker. Die Kräuter dürfen höchſtens
½ Stunde ziehen und müſſen dann aus dem Wein genom-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDie Erstausgabe erschien 1845 bei Rackhorst in Os… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |