Sind bey einem Akker fließende Wasser, soEinige gründen, sich in dem flies- senden Was- ser, wie dieß dem Akker schädlich. können diese dem Akker theils dadurch schäd- lich seyn, daß sie diesen zu einer solchen Zeit überschwämmen da er bestellt ist, theils dadurch, daß sie die lukkergemachte Erde wegführen, theils dadurch, daß sie die Grenzen des Akkers einreissen. Denn in dem ersten Fall, wird entwe- der der eingestreuete Saame zu sehr erweichet, und dadurch zur Fäulniß bestimmet, oder das Gewächse wird niedergedrukt, und in seinem Wachsthum ver- hindert. Jn dem andern Fall wird der Boden un- geschickt gemacht, Früchte hervor zu bringen. Jn dem dritten Fall ist der Schade offenbar, indem hier- durch die Größe der Güter vermindert wird.
§. 79.
Wir müssen uns um Mittel bekümmern, diesenMittel, die- sen Schaden zu verhin- dern. Schaden, so viel es möglich ist, zu verhindern. Man wird es uns leicht verwilligen, daß die Ueberschwem- mung durch nichts, als durch Dämme und Gräben, und daß das Wegreissen der Aekker durch nichts, als durch eine Bevestigung des Ufers könne verhindert werden.
Anmerk. Jn den Fürlesungen können folgende Aufgaben aufgelöset werden.
1) Wie ein Wasserdamm aufzuführen sey.
2) Worauf man zu sehen habe, wenn man einen Graben aufführen will.
3) Wie ein Ufer zu bevestigen.
§. 80.
Aus dem, was wir bisher abgehandelt haben, flies-Eine allge- meine Wirth- schaftsregel. set unmittelbar diese Wirthschaftsregel:
Ein
verſchiedenen Werken der Natur uͤberhaupt.
§. 78.
Sind bey einem Akker fließende Waſſer, ſoEinige gruͤnden, ſich in dem flieſ- ſenden Waſ- ſer, wie dieß dem Akker ſchaͤdlich. koͤnnen dieſe dem Akker theils dadurch ſchaͤd- lich ſeyn, daß ſie dieſen zu einer ſolchen Zeit uͤberſchwaͤmmen da er beſtellt iſt, theils dadurch, daß ſie die lukkergemachte Erde wegfuͤhren, theils dadurch, daß ſie die Grenzen des Akkers einreiſſen. Denn in dem erſten Fall, wird entwe- der der eingeſtreuete Saame zu ſehr erweichet, und dadurch zur Faͤulniß beſtimmet, oder das Gewaͤchſe wird niedergedrukt, und in ſeinem Wachsthum ver- hindert. Jn dem andern Fall wird der Boden un- geſchickt gemacht, Fruͤchte hervor zu bringen. Jn dem dritten Fall iſt der Schade offenbar, indem hier- durch die Groͤße der Guͤter vermindert wird.
§. 79.
Wir muͤſſen uns um Mittel bekuͤmmern, dieſenMittel, die- ſen Schaden zu verhin- dern. Schaden, ſo viel es moͤglich iſt, zu verhindern. Man wird es uns leicht verwilligen, daß die Ueberſchwem- mung durch nichts, als durch Daͤmme und Graͤben, und daß das Wegreiſſen der Aekker durch nichts, als durch eine Beveſtigung des Ufers koͤnne verhindert werden.
Anmerk. Jn den Fuͤrleſungen koͤnnen folgende Aufgaben aufgeloͤſet werden.
1) Wie ein Waſſerdamm aufzufuͤhren ſey.
2) Worauf man zu ſehen habe, wenn man einen Graben auffuͤhren will.
3) Wie ein Ufer zu beveſtigen.
§. 80.
Aus dem, was wir bisher abgehandelt haben, flieſ-Eine allge- meine Wirth- ſchaftsregel. ſet unmittelbar dieſe Wirthſchaftsregel:
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verſchiedenen Werken der Natur uͤberhaupt.
§. 78.
Sind bey einem Akker fließende Waſſer, ſo
koͤnnen dieſe dem Akker theils dadurch ſchaͤd-
lich ſeyn, daß ſie dieſen zu einer ſolchen Zeit
uͤberſchwaͤmmen da er beſtellt iſt, theils dadurch,
daß ſie die lukkergemachte Erde wegfuͤhren,
theils dadurch, daß ſie die Grenzen des Akkers
einreiſſen. Denn in dem erſten Fall, wird entwe-
der der eingeſtreuete Saame zu ſehr erweichet, und
dadurch zur Faͤulniß beſtimmet, oder das Gewaͤchſe
wird niedergedrukt, und in ſeinem Wachsthum ver-
hindert. Jn dem andern Fall wird der Boden un-
geſchickt gemacht, Fruͤchte hervor zu bringen. Jn
dem dritten Fall iſt der Schade offenbar, indem hier-
durch die Groͤße der Guͤter vermindert wird.
Einige
gruͤnden, ſich
in dem flieſ-
ſenden Waſ-
ſer, wie dieß
dem Akker
ſchaͤdlich.
§. 79.
Wir muͤſſen uns um Mittel bekuͤmmern, dieſen
Schaden, ſo viel es moͤglich iſt, zu verhindern. Man
wird es uns leicht verwilligen, daß die Ueberſchwem-
mung durch nichts, als durch Daͤmme und Graͤben,
und daß das Wegreiſſen der Aekker durch nichts, als
durch eine Beveſtigung des Ufers koͤnne verhindert
werden.
Mittel, die-
ſen Schaden
zu verhin-
dern.
Anmerk. Jn den Fuͤrleſungen koͤnnen folgende
Aufgaben aufgeloͤſet werden.
1) Wie ein Waſſerdamm aufzufuͤhren ſey.
2) Worauf man zu ſehen habe, wenn man
einen Graben auffuͤhren will.
3) Wie ein Ufer zu beveſtigen.
§. 80.
Aus dem, was wir bisher abgehandelt haben, flieſ-
ſet unmittelbar dieſe Wirthſchaftsregel:
Eine allge-
meine
Wirth-
ſchaftsregel.
Ein
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/99>, abgerufen am 21.12.2024.
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