Schaden, der Landmann oder der Capitalist, der dem Landmanne seine Früchte und sein Vieh ab- kauft. Unglücks-Fälle, die das Ganze zernichten, sind bey beyden möglich, und vielleicht bey dem Capitalisten mit einer größern Wahrscheinlichkeit, als bey dem Landmanne. Doch hievon genug.
§. 87.
Fernere Ab- handlung dieses Punkts.
Jch werde vielmehr genöthiget, in Ansehung dieses Punkts die verneinende Meynung zu ergreifen. Nicht nur dieß, daß die bejahende Meynung noch nicht ist bewiesen worden, würket diese Entschließung, sondern es sind noch weit mehrere Gründe hiezu verhanden, die aus dem ganzen Zusammenhange des Staats genom- men werden. Jch will nur einige, die wichtig genug sind, diesen, Gedanken zu unterstützen, beschreiben. Ein Capitaliste kann auf verschiedene Arten mit sei- nem Gelde das Nahrungs-Geschäfte der Jnnwohner des Staats befördern. Mit den Capitalien kann er andern beystehen, daß es diesen möglich wird, Ge- werke, Fabriquen und den Handel anzulegen, und mit den Jnteressen kann er den Verkauf der gearbeiteten Werke erleichtern. Daher ist die Menge der Capita- listen in einem Lande ein sehr wichtiges Stück, das erfodert wird, den Flor des Staats zu befördern, (§. 1. 2. der Policey). Einem Capitalisten ist es sehr oft gleichgültig, ob er an diesem oder an einem andern Orte wohnet, weil er von seinen Jnteressen lebet; daher ist es nöthig, daß man insbesondere sei- ne Aufmerksamkeit dahin richte, daß diese Bewe- gungs-Gründe bekommen, in ein Land zu ziehen, und in dem Lande zu bleiben. Dieß ist genug, zu bewei- sen, daß es der Flor des Staats erfodere, diese so wenig zu belästigen, als es möglich ist (§. 41. und folg. der Policey). folglich diese, so viel es die
Um-
Des Cammer-Weſens 2 Abſchnitt,
Schaden, der Landmann oder der Capitaliſt, der dem Landmanne ſeine Fruͤchte und ſein Vieh ab- kauft. Ungluͤcks-Faͤlle, die das Ganze zernichten, ſind bey beyden moͤglich, und vielleicht bey dem Capitaliſten mit einer groͤßern Wahrſcheinlichkeit, als bey dem Landmanne. Doch hievon genug.
§. 87.
Fernere Ab- handlung dieſes Punkts.
Jch werde vielmehr genoͤthiget, in Anſehung dieſes Punkts die verneinende Meynung zu ergreifen. Nicht nur dieß, daß die bejahende Meynung noch nicht iſt bewieſen worden, wuͤrket dieſe Entſchließung, ſondern es ſind noch weit mehrere Gruͤnde hiezu verhanden, die aus dem ganzen Zuſammenhange des Staats genom- men werden. Jch will nur einige, die wichtig genug ſind, dieſen, Gedanken zu unterſtuͤtzen, beſchreiben. Ein Capitaliſte kann auf verſchiedene Arten mit ſei- nem Gelde das Nahrungs-Geſchaͤfte der Jnnwohner des Staats befoͤrdern. Mit den Capitalien kann er andern beyſtehen, daß es dieſen moͤglich wird, Ge- werke, Fabriquen und den Handel anzulegen, und mit den Jntereſſen kann er den Verkauf der gearbeiteten Werke erleichtern. Daher iſt die Menge der Capita- liſten in einem Lande ein ſehr wichtiges Stuͤck, das erfodert wird, den Flor des Staats zu befoͤrdern, (§. 1. 2. der Policey). Einem Capitaliſten iſt es ſehr oft gleichguͤltig, ob er an dieſem oder an einem andern Orte wohnet, weil er von ſeinen Jntereſſen lebet; daher iſt es noͤthig, daß man insbeſondere ſei- ne Aufmerkſamkeit dahin richte, daß dieſe Bewe- gungs-Gruͤnde bekommen, in ein Land zu ziehen, und in dem Lande zu bleiben. Dieß iſt genug, zu bewei- ſen, daß es der Flor des Staats erfodere, dieſe ſo wenig zu belaͤſtigen, als es moͤglich iſt (§. 41. und folg. der Policey). folglich dieſe, ſo viel es die
Um-
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Des Cammer-Weſens 2 Abſchnitt,
Schaden, der Landmann oder der Capitaliſt, der
dem Landmanne ſeine Fruͤchte und ſein Vieh ab-
kauft. Ungluͤcks-Faͤlle, die das Ganze zernichten,
ſind bey beyden moͤglich, und vielleicht bey dem
Capitaliſten mit einer groͤßern Wahrſcheinlichkeit,
als bey dem Landmanne. Doch hievon genug.
§. 87.
Jch werde vielmehr genoͤthiget, in Anſehung dieſes
Punkts die verneinende Meynung zu ergreifen. Nicht
nur dieß, daß die bejahende Meynung noch nicht iſt
bewieſen worden, wuͤrket dieſe Entſchließung, ſondern
es ſind noch weit mehrere Gruͤnde hiezu verhanden, die
aus dem ganzen Zuſammenhange des Staats genom-
men werden. Jch will nur einige, die wichtig genug
ſind, dieſen, Gedanken zu unterſtuͤtzen, beſchreiben.
Ein Capitaliſte kann auf verſchiedene Arten mit ſei-
nem Gelde das Nahrungs-Geſchaͤfte der Jnnwohner
des Staats befoͤrdern. Mit den Capitalien kann er
andern beyſtehen, daß es dieſen moͤglich wird, Ge-
werke, Fabriquen und den Handel anzulegen, und mit
den Jntereſſen kann er den Verkauf der gearbeiteten
Werke erleichtern. Daher iſt die Menge der Capita-
liſten in einem Lande ein ſehr wichtiges Stuͤck, das
erfodert wird, den Flor des Staats zu befoͤrdern,
(§. 1. 2. der Policey). Einem Capitaliſten iſt es
ſehr oft gleichguͤltig, ob er an dieſem oder an einem
andern Orte wohnet, weil er von ſeinen Jntereſſen
lebet; daher iſt es noͤthig, daß man insbeſondere ſei-
ne Aufmerkſamkeit dahin richte, daß dieſe Bewe-
gungs-Gruͤnde bekommen, in ein Land zu ziehen, und
in dem Lande zu bleiben. Dieß iſt genug, zu bewei-
ſen, daß es der Flor des Staats erfodere, dieſe
ſo wenig zu belaͤſtigen, als es moͤglich iſt (§. 41.
und folg. der Policey). folglich dieſe, ſo viel es die
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 628. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/648>, abgerufen am 30.12.2024.
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