finde ich keine Gründe, zu glauben, daß das Nah- rungs-Geschäfte der Unterthanen alsdenn werde ge- schwächet werden, wenn die Cammer den Anschlag auf den 15den Theil des gefällten Holzes macht. Siehe die Anmerkung des §. 73.
§. 80.
Der andere Fall, wenn die Früchte des FeldesDer andere Fall. jährlich einzuerndten, ob gleich die Felder nicht jährlich bestellet werden. Dieser Fall findet bey den Wiesen und den Feldern statt, welche Klee tragen. Der Nutzen dieser Felder ist theils bey der Viehzucht, theils in dem Verkaufe des erbauten Grases oder Klees zu suchen. Dieß ist genug, zu begreifen, daß bey die- sem Falle zwey Wege möglich sind, die Anlage zur be- stimmten Abgabe zu machen. Der erste Weg, wenn man von einem jeden und nach dem Maaße bestimm- ten Stükke jährlich eine bestimmte Summe zahlet. Der andere Weg, wenn diese Felder frey bleiben, und von dem Viehe, wie auch von einem jeden Fuder Heu oder Klee, das verkauft wird, nach Proportion des Kauf-Geldes die schuldige Abgabe erlegt wird. Jch habe Gründe, zu glauben, daß der letzte Weg dem ersten vorzuziehen sey. Meine Gründe sind die- se: Derjenige Weg die herrschaftlichen Gefälle zu be- stimmen, ist allen andern vorzuziehen, der einmahl die wenigste Mühe macht, wobey fürs andere die Gleichheit unter dem Ertrag und der Abgabe am be- quemsten kann beobachtet werden, und wobey fürs dritte die Abgabe gewiß ein Theil von den jährlichen Einkünften bleibet. Die Folge dieses Satzes kann nicht einmahl mit einem Schein-Grunde geläugnet werden. Wenn wir den andern Weg den wir ange- geben haben, mit dem ersten vergleichen, so müssen wir jenem die angegebenen Eigenschaften beylegen.
Denn
von dem Reichthum der Unterthanen.
finde ich keine Gruͤnde, zu glauben, daß das Nah- rungs-Geſchaͤfte der Unterthanen alsdenn werde ge- ſchwaͤchet werden, wenn die Cammer den Anſchlag auf den 15den Theil des gefaͤllten Holzes macht. Siehe die Anmerkung des §. 73.
§. 80.
Der andere Fall, wenn die Fruͤchte des FeldesDer andere Fall. jaͤhrlich einzuerndten, ob gleich die Felder nicht jaͤhrlich beſtellet werden. Dieſer Fall findet bey den Wieſen und den Feldern ſtatt, welche Klee tragen. Der Nutzen dieſer Felder iſt theils bey der Viehzucht, theils in dem Verkaufe des erbauten Graſes oder Klees zu ſuchen. Dieß iſt genug, zu begreifen, daß bey die- ſem Falle zwey Wege moͤglich ſind, die Anlage zur be- ſtimmten Abgabe zu machen. Der erſte Weg, wenn man von einem jeden und nach dem Maaße beſtimm- ten Stuͤkke jaͤhrlich eine beſtimmte Summe zahlet. Der andere Weg, wenn dieſe Felder frey bleiben, und von dem Viehe, wie auch von einem jeden Fuder Heu oder Klee, das verkauft wird, nach Proportion des Kauf-Geldes die ſchuldige Abgabe erlegt wird. Jch habe Gruͤnde, zu glauben, daß der letzte Weg dem erſten vorzuziehen ſey. Meine Gruͤnde ſind die- ſe: Derjenige Weg die herrſchaftlichen Gefaͤlle zu be- ſtimmen, iſt allen andern vorzuziehen, der einmahl die wenigſte Muͤhe macht, wobey fuͤrs andere die Gleichheit unter dem Ertrag und der Abgabe am be- quemſten kann beobachtet werden, und wobey fuͤrs dritte die Abgabe gewiß ein Theil von den jaͤhrlichen Einkuͤnften bleibet. Die Folge dieſes Satzes kann nicht einmahl mit einem Schein-Grunde gelaͤugnet werden. Wenn wir den andern Weg den wir ange- geben haben, mit dem erſten vergleichen, ſo muͤſſen wir jenem die angegebenen Eigenſchaften beylegen.
Denn
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von dem Reichthum der Unterthanen.
finde ich keine Gruͤnde, zu glauben, daß das Nah-
rungs-Geſchaͤfte der Unterthanen alsdenn werde ge-
ſchwaͤchet werden, wenn die Cammer den Anſchlag
auf den 15den Theil des gefaͤllten Holzes macht.
Siehe die Anmerkung des §. 73.
§. 80.
Der andere Fall, wenn die Fruͤchte des Feldes
jaͤhrlich einzuerndten, ob gleich die Felder nicht jaͤhrlich
beſtellet werden. Dieſer Fall findet bey den Wieſen
und den Feldern ſtatt, welche Klee tragen. Der
Nutzen dieſer Felder iſt theils bey der Viehzucht,
theils in dem Verkaufe des erbauten Graſes oder Klees
zu ſuchen. Dieß iſt genug, zu begreifen, daß bey die-
ſem Falle zwey Wege moͤglich ſind, die Anlage zur be-
ſtimmten Abgabe zu machen. Der erſte Weg, wenn
man von einem jeden und nach dem Maaße beſtimm-
ten Stuͤkke jaͤhrlich eine beſtimmte Summe zahlet.
Der andere Weg, wenn dieſe Felder frey bleiben,
und von dem Viehe, wie auch von einem jeden Fuder
Heu oder Klee, das verkauft wird, nach Proportion
des Kauf-Geldes die ſchuldige Abgabe erlegt wird.
Jch habe Gruͤnde, zu glauben, daß der letzte Weg
dem erſten vorzuziehen ſey. Meine Gruͤnde ſind die-
ſe: Derjenige Weg die herrſchaftlichen Gefaͤlle zu be-
ſtimmen, iſt allen andern vorzuziehen, der einmahl
die wenigſte Muͤhe macht, wobey fuͤrs andere die
Gleichheit unter dem Ertrag und der Abgabe am be-
quemſten kann beobachtet werden, und wobey fuͤrs
dritte die Abgabe gewiß ein Theil von den jaͤhrlichen
Einkuͤnften bleibet. Die Folge dieſes Satzes kann
nicht einmahl mit einem Schein-Grunde gelaͤugnet
werden. Wenn wir den andern Weg den wir ange-
geben haben, mit dem erſten vergleichen, ſo muͤſſen
wir jenem die angegebenen Eigenſchaften beylegen.
Denn
Der andere
Fall.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/639>, abgerufen am 21.12.2024.
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