Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

Bild:
<< vorherige Seite

Des Cammer-Wesens 2. Abschnitt,
des Staats und der Unterthanen zu er-
höhen.

§. 78.
Worauf bey
der Verferti-
gung dieses
Anschlages
zu sehen.

Wir kommen zur Haupt-Frage: Wie die Nutzung
der Felder, wenn wir das fürstliche Jnteresse bestim-
men wollen, am besten im Anschlage zu bringen? Soll
ich diese Frage in der Beziehung auf den Flor des
Staats beantworten, so wird es mir unmöglich, eine
allgemeine Antwort zu bilden, die in allen Fällen,
welche hiebey vorkommen können, nützlich ist. Es
scheinet nöthig zu seyn, daß wir diese Fälle un-
terscheiden, und die aufgeworfene Frage bey einem
jedem Falle besonders beantworten. Der erste Fall,
wenn eine Reihe von Jahren erfodert wird, den
Nutzen des Feldes zu gewinnen. Dieser Fall findet
bey den Holzungen statt. Jn diesem Falle scheinet es
mir bedenklich zu seyn, wenn das fürstliche Jnteresse
von dem Felde genommen wird. Es scheinet nützli-
cher zu seyn, dieses von dem gefällten Holze zu neh-
men. Jch will die Gründe angeben, aus welchen
diese Antwort fließet. Wird in diesem Falle das
fürstliche Jnteresse von dem Felde genommen, so muß
der Besitzer von seinen Feldern auch in den Jahren
etwas abgeben, in welchen er von ihnen keine Nu-
tzung gehabt hat. Wird im Gegentheile diese Abgabe
auf das gefällte Holz geleget, so giebt er nur alsdenn,
wenn er einnimmt. Der §. 70. giebt uns einen
Grund, zu glauben, dieser Weg sey jenem vorzu-
ziehen.

§. 79.
Erinnerung.

Wie hoch dieß gefällte Holz-das fürstliche Jnter-
esse zu bestimmen, im Anschlage zu bringen, dieß
müssen die Umstände lehren. Betrachte ich die Sa-
che in dem ganzen Zusammenhange eines Staats, so

finde

Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
des Staats und der Unterthanen zu er-
hoͤhen.

§. 78.
Worauf bey
der Verferti-
gung dieſes
Anſchlages
zu ſehen.

Wir kommen zur Haupt-Frage: Wie die Nutzung
der Felder, wenn wir das fuͤrſtliche Jntereſſe beſtim-
men wollen, am beſten im Anſchlage zu bringen? Soll
ich dieſe Frage in der Beziehung auf den Flor des
Staats beantworten, ſo wird es mir unmoͤglich, eine
allgemeine Antwort zu bilden, die in allen Faͤllen,
welche hiebey vorkommen koͤnnen, nuͤtzlich iſt. Es
ſcheinet noͤthig zu ſeyn, daß wir dieſe Faͤlle un-
terſcheiden, und die aufgeworfene Frage bey einem
jedem Falle beſonders beantworten. Der erſte Fall,
wenn eine Reihe von Jahren erfodert wird, den
Nutzen des Feldes zu gewinnen. Dieſer Fall findet
bey den Holzungen ſtatt. Jn dieſem Falle ſcheinet es
mir bedenklich zu ſeyn, wenn das fuͤrſtliche Jntereſſe
von dem Felde genommen wird. Es ſcheinet nuͤtzli-
cher zu ſeyn, dieſes von dem gefaͤllten Holze zu neh-
men. Jch will die Gruͤnde angeben, aus welchen
dieſe Antwort fließet. Wird in dieſem Falle das
fuͤrſtliche Jntereſſe von dem Felde genommen, ſo muß
der Beſitzer von ſeinen Feldern auch in den Jahren
etwas abgeben, in welchen er von ihnen keine Nu-
tzung gehabt hat. Wird im Gegentheile dieſe Abgabe
auf das gefaͤllte Holz geleget, ſo giebt er nur alsdenn,
wenn er einnimmt. Der §. 70. giebt uns einen
Grund, zu glauben, dieſer Weg ſey jenem vorzu-
ziehen.

§. 79.
Erinnerung.

Wie hoch dieß gefaͤllte Holz-das fuͤrſtliche Jnter-
eſſe zu beſtimmen, im Anſchlage zu bringen, dieß
muͤſſen die Umſtaͤnde lehren. Betrachte ich die Sa-
che in dem ganzen Zuſammenhange eines Staats, ſo

finde
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p>
                <pb facs="#f0638" n="618"/>
                <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Des Cammer-We&#x017F;ens 2. Ab&#x017F;chnitt,</hi> </fw><lb/> <hi rendition="#fr">des Staats und der Unterthanen zu er-<lb/>
ho&#x0364;hen.</hi> </p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 78.</head><lb/>
              <note place="left">Worauf bey<lb/>
der Verferti-<lb/>
gung die&#x017F;es<lb/>
An&#x017F;chlages<lb/>
zu &#x017F;ehen.</note>
              <p>Wir kommen zur Haupt-Frage: Wie die Nutzung<lb/>
der Felder, wenn wir das fu&#x0364;r&#x017F;tliche Jntere&#x017F;&#x017F;e be&#x017F;tim-<lb/>
men wollen, am be&#x017F;ten im An&#x017F;chlage zu bringen? Soll<lb/>
ich die&#x017F;e Frage in der Beziehung auf den Flor des<lb/>
Staats beantworten, &#x017F;o wird es mir unmo&#x0364;glich, eine<lb/>
allgemeine Antwort zu bilden, die in allen Fa&#x0364;llen,<lb/>
welche hiebey vorkommen ko&#x0364;nnen, nu&#x0364;tzlich i&#x017F;t. Es<lb/>
&#x017F;cheinet no&#x0364;thig zu &#x017F;eyn, daß wir die&#x017F;e Fa&#x0364;lle un-<lb/>
ter&#x017F;cheiden, und die aufgeworfene Frage bey einem<lb/>
jedem Falle be&#x017F;onders beantworten. Der <hi rendition="#fr">er&#x017F;te Fall,</hi><lb/>
wenn eine Reihe von Jahren erfodert wird, den<lb/>
Nutzen des Feldes zu gewinnen. Die&#x017F;er Fall findet<lb/>
bey den Holzungen &#x017F;tatt. Jn die&#x017F;em Falle &#x017F;cheinet es<lb/>
mir bedenklich zu &#x017F;eyn, wenn das fu&#x0364;r&#x017F;tliche Jntere&#x017F;&#x017F;e<lb/>
von dem Felde genommen wird. Es &#x017F;cheinet nu&#x0364;tzli-<lb/>
cher zu &#x017F;eyn, die&#x017F;es von dem gefa&#x0364;llten Holze zu neh-<lb/>
men. Jch will die Gru&#x0364;nde angeben, aus welchen<lb/>
die&#x017F;e Antwort fließet. Wird in die&#x017F;em Falle das<lb/>
fu&#x0364;r&#x017F;tliche Jntere&#x017F;&#x017F;e von dem Felde genommen, &#x017F;o muß<lb/>
der Be&#x017F;itzer von &#x017F;einen Feldern auch in den Jahren<lb/>
etwas abgeben, in welchen er von ihnen keine Nu-<lb/>
tzung gehabt hat. Wird im Gegentheile die&#x017F;e Abgabe<lb/>
auf das gefa&#x0364;llte Holz geleget, &#x017F;o giebt er nur alsdenn,<lb/>
wenn er einnimmt. Der §. 70. giebt uns einen<lb/>
Grund, zu glauben, die&#x017F;er Weg &#x017F;ey jenem vorzu-<lb/>
ziehen.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 79.</head><lb/>
              <note place="left">Erinnerung.</note>
              <p>Wie hoch dieß gefa&#x0364;llte Holz-das fu&#x0364;r&#x017F;tliche Jnter-<lb/>
e&#x017F;&#x017F;e zu be&#x017F;timmen, im An&#x017F;chlage zu bringen, dieß<lb/>
mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en die Um&#x017F;ta&#x0364;nde lehren. Betrachte ich die Sa-<lb/>
che in dem ganzen Zu&#x017F;ammenhange eines Staats, &#x017F;o<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">finde</fw><lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[618/0638] Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt, des Staats und der Unterthanen zu er- hoͤhen. §. 78. Wir kommen zur Haupt-Frage: Wie die Nutzung der Felder, wenn wir das fuͤrſtliche Jntereſſe beſtim- men wollen, am beſten im Anſchlage zu bringen? Soll ich dieſe Frage in der Beziehung auf den Flor des Staats beantworten, ſo wird es mir unmoͤglich, eine allgemeine Antwort zu bilden, die in allen Faͤllen, welche hiebey vorkommen koͤnnen, nuͤtzlich iſt. Es ſcheinet noͤthig zu ſeyn, daß wir dieſe Faͤlle un- terſcheiden, und die aufgeworfene Frage bey einem jedem Falle beſonders beantworten. Der erſte Fall, wenn eine Reihe von Jahren erfodert wird, den Nutzen des Feldes zu gewinnen. Dieſer Fall findet bey den Holzungen ſtatt. Jn dieſem Falle ſcheinet es mir bedenklich zu ſeyn, wenn das fuͤrſtliche Jntereſſe von dem Felde genommen wird. Es ſcheinet nuͤtzli- cher zu ſeyn, dieſes von dem gefaͤllten Holze zu neh- men. Jch will die Gruͤnde angeben, aus welchen dieſe Antwort fließet. Wird in dieſem Falle das fuͤrſtliche Jntereſſe von dem Felde genommen, ſo muß der Beſitzer von ſeinen Feldern auch in den Jahren etwas abgeben, in welchen er von ihnen keine Nu- tzung gehabt hat. Wird im Gegentheile dieſe Abgabe auf das gefaͤllte Holz geleget, ſo giebt er nur alsdenn, wenn er einnimmt. Der §. 70. giebt uns einen Grund, zu glauben, dieſer Weg ſey jenem vorzu- ziehen. §. 79. Wie hoch dieß gefaͤllte Holz-das fuͤrſtliche Jnter- eſſe zu beſtimmen, im Anſchlage zu bringen, dieß muͤſſen die Umſtaͤnde lehren. Betrachte ich die Sa- che in dem ganzen Zuſammenhange eines Staats, ſo finde

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/638
Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 618. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/638>, abgerufen am 21.11.2024.