fahrung lehret, und man wird auch aus diesem Be- wegungs-Gründe nehmen, mit uns in diesem Stükke einstimmig zu werden. Was wir an dem Ende der Anmerk. des §. 4. erinnert haben, das kann auch hier wiederholet werden.
§. 6.
Einschrän- kung des an- dern ge- wöhnlichen Mittels.
Das andere Mittel, was zu dieser Absicht insgemein vorgeschlagen wird, gehet auf die Gewerke und Fabri- quen. Man giebt dem Fürsten den Rath dergleichen anzulegen, und aus dem, was damit gewonnen wird, ein Capital zu machen, was alsdenn ein Chatoul-Gut. Der Vorschlag ist reitzend, allein der Erfolg ist nicht allemahl nach Wunsch. Wie viele Fürsten sind in der Welt, die hiedurch ihre Absicht erreichet haben. Vie- le haben durch diesen Weg ihre Chatoul-Güther merk- lich vermindert. Dieß ist genug, zu beweisen, daß auch bey diesem Stükke mehrere Behutsamkeit anzu- wenden sey, als insgemein geglaubt wird. Der Un- terthan siehet diese Dinge als Mittel an, sich reichlich zu ernähren, und seine Güther nuzbarer zu machen. Er giebt einen Theil von seinem Fleiße alsdenn dem Staate mit Vergnügen. Was folget, wenn wir das- jenige entwikkeln, was in diesen Gedanken verborgen lieget? Gewerke und Fabriquen, die ein Fürst anleget, werden nicht leicht den Flor des Handels befördern, woferne diese auch nur in einigen Stükken einige Hin- dernisse in den Nahrungs-Geschäften der Unterthanen setzen sollten. Jst es nun eine Wahrheit, daß Ge- werke und Fabriquen wenigen Nutzen bringen, wenn sie nicht den Flor des Handels würken, so muß auch dieß eine Wahrheit seyn, daß die Staats-Klugheit es nicht allemahl erlaube, den Fürsten Vorschläge von die- ser Art zu machen. Hierzu kommt noch dieß, daß die Erlangung der Chatoul-Güther mehr schädlich als nüz- lich sey, wenn hiedurch das Capital der fürstlichen Ein- künfte sollte geschwächet werden (§. 365. der Policey).
§. 7.
Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den
fahrung lehret, und man wird auch aus dieſem Be- wegungs-Gruͤnde nehmen, mit uns in dieſem Stuͤkke einſtimmig zu werden. Was wir an dem Ende der Anmerk. des §. 4. erinnert haben, das kann auch hier wiederholet werden.
§. 6.
Einſchraͤn- kung des an- dern ge- woͤhnlichen Mittels.
Das andere Mittel, was zu dieſer Abſicht insgemein vorgeſchlagen wird, gehet auf die Gewerke und Fabri- quen. Man giebt dem Fuͤrſten den Rath dergleichen anzulegen, und aus dem, was damit gewonnen wird, ein Capital zu machen, was alsdenn ein Chatoul-Gut. Der Vorſchlag iſt reitzend, allein der Erfolg iſt nicht allemahl nach Wunſch. Wie viele Fuͤrſten ſind in der Welt, die hiedurch ihre Abſicht erreichet haben. Vie- le haben durch dieſen Weg ihre Chatoul-Guͤther merk- lich vermindert. Dieß iſt genug, zu beweiſen, daß auch bey dieſem Stuͤkke mehrere Behutſamkeit anzu- wenden ſey, als insgemein geglaubt wird. Der Un- terthan ſiehet dieſe Dinge als Mittel an, ſich reichlich zu ernaͤhren, und ſeine Guͤther nuzbarer zu machen. Er giebt einen Theil von ſeinem Fleiße alsdenn dem Staate mit Vergnuͤgen. Was folget, wenn wir das- jenige entwikkeln, was in dieſen Gedanken verborgen lieget? Gewerke und Fabriquen, die ein Fuͤrſt anleget, werden nicht leicht den Flor des Handels befoͤrdern, woferne dieſe auch nur in einigen Stuͤkken einige Hin- derniſſe in den Nahrungs-Geſchaͤften der Unterthanen ſetzen ſollten. Jſt es nun eine Wahrheit, daß Ge- werke und Fabriquen wenigen Nutzen bringen, wenn ſie nicht den Flor des Handels wuͤrken, ſo muß auch dieß eine Wahrheit ſeyn, daß die Staats-Klugheit es nicht allemahl erlaube, den Fuͤrſten Vorſchlaͤge von die- ſer Art zu machen. Hierzu kommt noch dieß, daß die Erlangung der Chatoul-Guͤther mehr ſchaͤdlich als nuͤz- lich ſey, wenn hiedurch das Capital der fuͤrſtlichen Ein- kuͤnfte ſollte geſchwaͤchet werden (§. 365. der Policey).
§. 7.
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Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den
fahrung lehret, und man wird auch aus dieſem Be-
wegungs-Gruͤnde nehmen, mit uns in dieſem Stuͤkke
einſtimmig zu werden. Was wir an dem Ende
der Anmerk. des §. 4. erinnert haben, das kann
auch hier wiederholet werden.
§. 6.
Das andere Mittel, was zu dieſer Abſicht insgemein
vorgeſchlagen wird, gehet auf die Gewerke und Fabri-
quen. Man giebt dem Fuͤrſten den Rath dergleichen
anzulegen, und aus dem, was damit gewonnen wird,
ein Capital zu machen, was alsdenn ein Chatoul-Gut.
Der Vorſchlag iſt reitzend, allein der Erfolg iſt nicht
allemahl nach Wunſch. Wie viele Fuͤrſten ſind in der
Welt, die hiedurch ihre Abſicht erreichet haben. Vie-
le haben durch dieſen Weg ihre Chatoul-Guͤther merk-
lich vermindert. Dieß iſt genug, zu beweiſen, daß
auch bey dieſem Stuͤkke mehrere Behutſamkeit anzu-
wenden ſey, als insgemein geglaubt wird. Der Un-
terthan ſiehet dieſe Dinge als Mittel an, ſich reichlich
zu ernaͤhren, und ſeine Guͤther nuzbarer zu machen.
Er giebt einen Theil von ſeinem Fleiße alsdenn dem
Staate mit Vergnuͤgen. Was folget, wenn wir das-
jenige entwikkeln, was in dieſen Gedanken verborgen
lieget? Gewerke und Fabriquen, die ein Fuͤrſt anleget,
werden nicht leicht den Flor des Handels befoͤrdern,
woferne dieſe auch nur in einigen Stuͤkken einige Hin-
derniſſe in den Nahrungs-Geſchaͤften der Unterthanen
ſetzen ſollten. Jſt es nun eine Wahrheit, daß Ge-
werke und Fabriquen wenigen Nutzen bringen, wenn
ſie nicht den Flor des Handels wuͤrken, ſo muß auch
dieß eine Wahrheit ſeyn, daß die Staats-Klugheit es
nicht allemahl erlaube, den Fuͤrſten Vorſchlaͤge von die-
ſer Art zu machen. Hierzu kommt noch dieß, daß die
Erlangung der Chatoul-Guͤther mehr ſchaͤdlich als nuͤz-
lich ſey, wenn hiedurch das Capital der fuͤrſtlichen Ein-
kuͤnfte ſollte geſchwaͤchet werden (§. 365. der Policey).
§. 7.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 560. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/580>, abgerufen am 13.11.2024.
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