genaueste zu untersuchen, um zu erfahren, wie alle diese Werke der Natur dem Staa- te können nuzbar gemacht werden.
Ein Wirth ist bemühet, alles, was er besitzet, so nuzbar zu machen, als es möglich ist (§. 451 folg. Sitten-Lehre). Die Ausführung dieser Absicht ist ihm unmöglich, wenn er nicht die Natur derjenigen Dinge, die er be- sitzet, genau kennet, und alle Wege, wodurch sie können nuzbar werden, genau untersuchet. Will man mit diesem die Haupt-Absicht der Policey verknüpfen, und als- denn diese Lehre auf den Staat anwenden, so wird man es bald einsehen, daß diese Haupt-Regel gegrün- det ist.
Anmerk. Die Wichtigkeit dieser Regel ist aus dem Erfolg zu beurtheilen. Wir wollen nur eini- ge Folgen, um diese zu beweisen, beschreiben. Wie vieles Geld wird nicht jährlich in fremde Länder verschicket, um die Materialien zur Färberey her- beyzuschaffen. Würde man die Erde, die Steine, die Gewächse, die das Land, was man bewohnet, besitzet und hervorbringen kann, genau untersuchen, man würde es sehr oft erfahren, daß man die Ma- terialien im Lande um ein billiges Geld haben kön- ne, die man mit vielen Kosten aus fremden Ländern herbeyschaffet. Ferner: Wie viele Salz-Quellen, wie viele Mineralien bleiben nicht in der Erde ver- borgen, weil man es unterläst, diese Regel anzu- wenden.
§. 349.
Wie diese auszuüben.
Man wird es mir leicht verwilligen, daß es unmög- lich sey, diese Absicht vollständig zu erreichen, wenn nicht in einem Staate eine Gesellschaft gestiftet wird, die sich mit dieser Untersuchung gemeinschaftlich be- schäftigen muß. Denn wie viele Erkenntniß, wie vie-
le
Der Policey-Wiſſenſchaft 3. Abſchnitt,
genaueſte zu unterſuchen, um zu erfahren, wie alle dieſe Werke der Natur dem Staa- te koͤnnen nuzbar gemacht werden.
Ein Wirth iſt bemuͤhet, alles, was er beſitzet, ſo nuzbar zu machen, als es moͤglich iſt (§. 451 folg. Sitten-Lehre). Die Ausfuͤhrung dieſer Abſicht iſt ihm unmoͤglich, wenn er nicht die Natur derjenigen Dinge, die er be- ſitzet, genau kennet, und alle Wege, wodurch ſie koͤnnen nuzbar werden, genau unterſuchet. Will man mit dieſem die Haupt-Abſicht der Policey verknuͤpfen, und als- denn dieſe Lehre auf den Staat anwenden, ſo wird man es bald einſehen, daß dieſe Haupt-Regel gegruͤn- det iſt.
Anmerk. Die Wichtigkeit dieſer Regel iſt aus dem Erfolg zu beurtheilen. Wir wollen nur eini- ge Folgen, um dieſe zu beweiſen, beſchreiben. Wie vieles Geld wird nicht jaͤhrlich in fremde Laͤnder verſchicket, um die Materialien zur Faͤrberey her- beyzuſchaffen. Wuͤrde man die Erde, die Steine, die Gewaͤchſe, die das Land, was man bewohnet, beſitzet und hervorbringen kann, genau unterſuchen, man wuͤrde es ſehr oft erfahren, daß man die Ma- terialien im Lande um ein billiges Geld haben koͤn- ne, die man mit vielen Koſten aus fremden Laͤndern herbeyſchaffet. Ferner: Wie viele Salz-Quellen, wie viele Mineralien bleiben nicht in der Erde ver- borgen, weil man es unterlaͤſt, dieſe Regel anzu- wenden.
§. 349.
Wie dieſe auszuuͤben.
Man wird es mir leicht verwilligen, daß es unmoͤg- lich ſey, dieſe Abſicht vollſtaͤndig zu erreichen, wenn nicht in einem Staate eine Geſellſchaft geſtiftet wird, die ſich mit dieſer Unterſuchung gemeinſchaftlich be- ſchaͤftigen muß. Denn wie viele Erkenntniß, wie vie-
le
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0544"n="524"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Policey-Wiſſenſchaft 3. Abſchnitt,</hi></fw><lb/><hirendition="#fr">genaueſte zu unterſuchen, um zu erfahren,<lb/>
wie alle dieſe Werke der Natur dem Staa-<lb/>
te koͤnnen nuzbar gemacht werden.</hi></item></list><lb/><p>Ein Wirth iſt bemuͤhet, alles, was er beſitzet, ſo nuzbar<lb/>
zu machen, als es moͤglich iſt (§. 451 folg. Sitten-Lehre).<lb/>
Die Ausfuͤhrung dieſer Abſicht iſt ihm unmoͤglich,<lb/>
wenn er nicht die Natur derjenigen Dinge, die er be-<lb/>ſitzet, genau kennet, und alle Wege, wodurch ſie koͤnnen<lb/>
nuzbar werden, genau unterſuchet. Will man mit dieſem<lb/>
die Haupt-Abſicht der Policey verknuͤpfen, und als-<lb/>
denn dieſe Lehre auf den Staat anwenden, ſo wird<lb/>
man es bald einſehen, daß dieſe Haupt-Regel gegruͤn-<lb/>
det iſt.</p><lb/><p><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Die Wichtigkeit dieſer Regel iſt aus<lb/>
dem Erfolg zu beurtheilen. Wir wollen nur eini-<lb/>
ge Folgen, um dieſe zu beweiſen, beſchreiben. Wie<lb/>
vieles Geld wird nicht jaͤhrlich in fremde Laͤnder<lb/>
verſchicket, um die Materialien zur Faͤrberey her-<lb/>
beyzuſchaffen. Wuͤrde man die Erde, die Steine,<lb/>
die Gewaͤchſe, die das Land, was man bewohnet,<lb/>
beſitzet und hervorbringen kann, genau unterſuchen,<lb/>
man wuͤrde es ſehr oft erfahren, daß man die Ma-<lb/>
terialien im Lande um ein billiges Geld haben koͤn-<lb/>
ne, die man mit vielen Koſten aus fremden Laͤndern<lb/>
herbeyſchaffet. Ferner: Wie viele Salz-Quellen,<lb/>
wie viele Mineralien bleiben nicht in der Erde ver-<lb/>
borgen, weil man es unterlaͤſt, dieſe Regel anzu-<lb/>
wenden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 349.</head><lb/><noteplace="left">Wie dieſe<lb/>
auszuuͤben.</note><p>Man wird es mir leicht verwilligen, daß es unmoͤg-<lb/>
lich ſey, dieſe Abſicht vollſtaͤndig zu erreichen, wenn<lb/>
nicht in einem Staate eine Geſellſchaft geſtiftet wird,<lb/>
die ſich mit dieſer Unterſuchung gemeinſchaftlich be-<lb/>ſchaͤftigen muß. Denn wie viele Erkenntniß, wie vie-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">le</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[524/0544]
Der Policey-Wiſſenſchaft 3. Abſchnitt,
genaueſte zu unterſuchen, um zu erfahren,
wie alle dieſe Werke der Natur dem Staa-
te koͤnnen nuzbar gemacht werden.
Ein Wirth iſt bemuͤhet, alles, was er beſitzet, ſo nuzbar
zu machen, als es moͤglich iſt (§. 451 folg. Sitten-Lehre).
Die Ausfuͤhrung dieſer Abſicht iſt ihm unmoͤglich,
wenn er nicht die Natur derjenigen Dinge, die er be-
ſitzet, genau kennet, und alle Wege, wodurch ſie koͤnnen
nuzbar werden, genau unterſuchet. Will man mit dieſem
die Haupt-Abſicht der Policey verknuͤpfen, und als-
denn dieſe Lehre auf den Staat anwenden, ſo wird
man es bald einſehen, daß dieſe Haupt-Regel gegruͤn-
det iſt.
Anmerk. Die Wichtigkeit dieſer Regel iſt aus
dem Erfolg zu beurtheilen. Wir wollen nur eini-
ge Folgen, um dieſe zu beweiſen, beſchreiben. Wie
vieles Geld wird nicht jaͤhrlich in fremde Laͤnder
verſchicket, um die Materialien zur Faͤrberey her-
beyzuſchaffen. Wuͤrde man die Erde, die Steine,
die Gewaͤchſe, die das Land, was man bewohnet,
beſitzet und hervorbringen kann, genau unterſuchen,
man wuͤrde es ſehr oft erfahren, daß man die Ma-
terialien im Lande um ein billiges Geld haben koͤn-
ne, die man mit vielen Koſten aus fremden Laͤndern
herbeyſchaffet. Ferner: Wie viele Salz-Quellen,
wie viele Mineralien bleiben nicht in der Erde ver-
borgen, weil man es unterlaͤſt, dieſe Regel anzu-
wenden.
§. 349.
Man wird es mir leicht verwilligen, daß es unmoͤg-
lich ſey, dieſe Abſicht vollſtaͤndig zu erreichen, wenn
nicht in einem Staate eine Geſellſchaft geſtiftet wird,
die ſich mit dieſer Unterſuchung gemeinſchaftlich be-
ſchaͤftigen muß. Denn wie viele Erkenntniß, wie vie-
le
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 524. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/544>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.