Diese Freyheit hat noch mehrere Vortheile, dieDieses wird weiter unter- stützet. ihre Nothwendigkeit beweisen. Behält ein jeder diese Freyheit, so wird er genöthiget, auf Mittel zu denken, seine Werke also zu verfertigen, daß sich hierzu leicht freywillige Käufer finden, das ist, er wird auf Mittel denken, diesen Werken den Grad der Vollkom- menheit zu geben, den Werke von dieser Art haben können, und diese Werke so wohlfeil zu liefern, als es immer möglich ist. Beydes ist der Nahrung im Staat, und daher auch der Policey zuträglich. Fer- ner, behält er diese Freyheit, so wird das Verlangen, etwas zu erwerben, den Witz ermuntern, bald diese, bald andere Werke zu erfinden. Auch dieß befördert den Handel so gar in fremde Länder, und also beweiset es die Nothwendigkeit dieser Freyheit.
Anmerk. Man untersuche das, was uns die Erfahrung von der Einschränkung dieser Freyheit lehret, und man wird es bald merken, daß diese eine wichtige Ursache von dem sey, daß viel Gutes im Staate zurück bleibet, und daß es in dem einen Staate unmöglich wird, was in einem andern Staate möglich ist. Vbi libertas ibi populus, vbi populus ibi diuitiae.
§. 119.
Aus diesem schlüße ich
Besondert Folgen.
Einmahl, daß alle Monopolia, wodurch nur einem oder wenigen der Handel mit einer gewissen Art der Waare verstattet wird, dem Staate schäd- lich sind.
Fürs andere: daß bey der Einrichtung der Hand- werks-Zünfte und Jnnungen, alle mögliche Behutsamkeit anzuwenden sey, daß nicht hie-
durch
von der Aufmunterung zur Arbeit.
§. 118.
Dieſe Freyheit hat noch mehrere Vortheile, dieDieſes wird weiter unter- ſtuͤtzet. ihre Nothwendigkeit beweiſen. Behaͤlt ein jeder dieſe Freyheit, ſo wird er genoͤthiget, auf Mittel zu denken, ſeine Werke alſo zu verfertigen, daß ſich hierzu leicht freywillige Kaͤufer finden, das iſt, er wird auf Mittel denken, dieſen Werken den Grad der Vollkom- menheit zu geben, den Werke von dieſer Art haben koͤnnen, und dieſe Werke ſo wohlfeil zu liefern, als es immer moͤglich iſt. Beydes iſt der Nahrung im Staat, und daher auch der Policey zutraͤglich. Fer- ner, behaͤlt er dieſe Freyheit, ſo wird das Verlangen, etwas zu erwerben, den Witz ermuntern, bald dieſe, bald andere Werke zu erfinden. Auch dieß befoͤrdert den Handel ſo gar in fremde Laͤnder, und alſo beweiſet es die Nothwendigkeit dieſer Freyheit.
Anmerk. Man unterſuche das, was uns die Erfahrung von der Einſchraͤnkung dieſer Freyheit lehret, und man wird es bald merken, daß dieſe eine wichtige Urſache von dem ſey, daß viel Gutes im Staate zuruͤck bleibet, und daß es in dem einen Staate unmoͤglich wird, was in einem andern Staate moͤglich iſt. Vbi libertas ibi populus, vbi populus ibi diuitiae.
§. 119.
Aus dieſem ſchluͤße ich
Beſondert Folgen.
Einmahl, daß alle Monopolia, wodurch nur einem oder wenigen der Handel mit einer gewiſſen Art der Waare verſtattet wird, dem Staate ſchaͤd- lich ſind.
Fuͤrs andere: daß bey der Einrichtung der Hand- werks-Zuͤnfte und Jnnungen, alle moͤgliche Behutſamkeit anzuwenden ſey, daß nicht hie-
durch
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0479"n="459"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von der Aufmunterung zur Arbeit.</hi></fw><lb/><divn="4"><head>§. 118.</head><lb/><p>Dieſe Freyheit hat noch mehrere Vortheile, die<noteplace="right">Dieſes wird<lb/>
weiter unter-<lb/>ſtuͤtzet.</note><lb/>
ihre Nothwendigkeit beweiſen. Behaͤlt ein jeder dieſe<lb/>
Freyheit, ſo wird er genoͤthiget, auf Mittel zu denken,<lb/>ſeine Werke alſo zu verfertigen, daß ſich hierzu leicht<lb/>
freywillige Kaͤufer finden, das iſt, er wird auf<lb/>
Mittel denken, dieſen Werken den Grad der Vollkom-<lb/>
menheit zu geben, den Werke von dieſer Art haben<lb/>
koͤnnen, und dieſe Werke ſo wohlfeil zu liefern, als es<lb/>
immer moͤglich iſt. Beydes iſt der Nahrung im<lb/>
Staat, und daher auch der Policey zutraͤglich. <hirendition="#fr">Fer-<lb/>
ner,</hi> behaͤlt er dieſe Freyheit, ſo wird das Verlangen,<lb/>
etwas zu erwerben, den Witz ermuntern, bald dieſe,<lb/>
bald andere Werke zu erfinden. Auch dieß befoͤrdert<lb/>
den Handel ſo gar in fremde Laͤnder, und alſo beweiſet<lb/>
es die Nothwendigkeit dieſer Freyheit.</p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Man unterſuche das, was uns die<lb/>
Erfahrung von der Einſchraͤnkung dieſer Freyheit<lb/>
lehret, und man wird es bald merken, daß dieſe eine<lb/>
wichtige Urſache von dem ſey, daß viel Gutes im<lb/>
Staate zuruͤck bleibet, und daß es in dem einen<lb/>
Staate unmoͤglich wird, was in einem andern<lb/>
Staate moͤglich iſt. <hirendition="#aq">Vbi libertas ibi populus, vbi<lb/>
populus ibi diuitiae.</hi></hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 119.</head><lb/><p><hirendition="#et">Aus dieſem ſchluͤße ich</hi></p><noteplace="right">Beſondert<lb/>
Folgen.</note><lb/><list><item><hirendition="#fr">Einmahl,</hi> daß alle Monopolia, wodurch nur einem<lb/>
oder wenigen der Handel mit einer gewiſſen Art<lb/>
der Waare verſtattet wird, dem Staate ſchaͤd-<lb/>
lich ſind.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs andere:</hi> daß bey der Einrichtung der Hand-<lb/>
werks-Zuͤnfte und Jnnungen, alle moͤgliche<lb/>
Behutſamkeit anzuwenden ſey, daß nicht hie-</item></list><lb/><fwplace="bottom"type="catch">durch</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[459/0479]
von der Aufmunterung zur Arbeit.
§. 118.
Dieſe Freyheit hat noch mehrere Vortheile, die
ihre Nothwendigkeit beweiſen. Behaͤlt ein jeder dieſe
Freyheit, ſo wird er genoͤthiget, auf Mittel zu denken,
ſeine Werke alſo zu verfertigen, daß ſich hierzu leicht
freywillige Kaͤufer finden, das iſt, er wird auf
Mittel denken, dieſen Werken den Grad der Vollkom-
menheit zu geben, den Werke von dieſer Art haben
koͤnnen, und dieſe Werke ſo wohlfeil zu liefern, als es
immer moͤglich iſt. Beydes iſt der Nahrung im
Staat, und daher auch der Policey zutraͤglich. Fer-
ner, behaͤlt er dieſe Freyheit, ſo wird das Verlangen,
etwas zu erwerben, den Witz ermuntern, bald dieſe,
bald andere Werke zu erfinden. Auch dieß befoͤrdert
den Handel ſo gar in fremde Laͤnder, und alſo beweiſet
es die Nothwendigkeit dieſer Freyheit.
Dieſes wird
weiter unter-
ſtuͤtzet.
Anmerk. Man unterſuche das, was uns die
Erfahrung von der Einſchraͤnkung dieſer Freyheit
lehret, und man wird es bald merken, daß dieſe eine
wichtige Urſache von dem ſey, daß viel Gutes im
Staate zuruͤck bleibet, und daß es in dem einen
Staate unmoͤglich wird, was in einem andern
Staate moͤglich iſt. Vbi libertas ibi populus, vbi
populus ibi diuitiae.
§. 119.
Aus dieſem ſchluͤße ich
Einmahl, daß alle Monopolia, wodurch nur einem
oder wenigen der Handel mit einer gewiſſen Art
der Waare verſtattet wird, dem Staate ſchaͤd-
lich ſind.
Fuͤrs andere: daß bey der Einrichtung der Hand-
werks-Zuͤnfte und Jnnungen, alle moͤgliche
Behutſamkeit anzuwenden ſey, daß nicht hie-
durch
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 459. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/479>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.