und man vergist es, daß man Menschen bilden will, die der bürgerlichen Gesellschaft in einer gewissen Ord- nung nüzlich seyn sollen.
§. 76.
Die Sache verdienet es, daß wir diesen Fehler ge-Dieser wird genauer un- tersuchet bey den Land- nauer betrachten. Wir wollen uns zuerst um die Schulen bekümmern, die auf den Dörfern angelegt werden, und zwar nur nach den Grenzen, die wir uns gesetzt haben, das ist, nach den Gründen der Policey. Diese Schulen sollen Schulen seyn. Hier wird die Jugend unterwiesen. Man muß also einen End- zweck haben. Was wird hier der Jugend gelehret, dieß muß den Endzweck würken können. Sie lernen lesen, ein wenig schreiben, und die ersten Gründe der Religion lernen sie auswendig. Was sollen diese Menschen werden? Sie sollen vernünftige Menschen werden, die in dem Bauer-Stande zum Nutzen des Staats leben können. Jst jenes hinreichend diese Absicht zu würken? Woher kommt es nun, wenn man in einem Lande unvollkommene Bauern hat. Ein Bauer soll seinem Herrn dienen, und den Akker- bau und die Viehzucht besorgen. Sollte es nicht nüz- lich seyn, wenn auch in diesen Schulen die allgemeine Classe von der besondern unterschieden würde, die ein gewisses Stück von einer Real-Schule (§. 64. 65.) in der diese Jugend in der Kunst zu dienen, in dem Akker- und Wiesen-Bau, in der Gärtnerey, in der Vieh- zucht und so ferner, so weit kann unterwiesen werden, als sie es wissen muß, wenn sie den Bauer-Stand zum Nutzen der bürgerlichen Gesellschaft führen soll. Jst diese Unterweisung unmöglich, oder ist sie vielleicht ohne Nutzen? Jch glaube die Felder, die Wiesen, die Gräsereyen, die Baumzucht, der Wein- und Hopfen- Bau, die Vieh-Nutzungen und so weiter, würden sich hiebey sehr wohl befinden.
§. 77.
E e
von der Einrichtung der Schulen.
und man vergiſt es, daß man Menſchen bilden will, die der buͤrgerlichen Geſellſchaft in einer gewiſſen Ord- nung nuͤzlich ſeyn ſollen.
§. 76.
Die Sache verdienet es, daß wir dieſen Fehler ge-Dieſer wird genauer un- terſuchet bey den Land- nauer betrachten. Wir wollen uns zuerſt um die Schulen bekuͤmmern, die auf den Doͤrfern angelegt werden, und zwar nur nach den Grenzen, die wir uns geſetzt haben, das iſt, nach den Gruͤnden der Policey. Dieſe Schulen ſollen Schulen ſeyn. Hier wird die Jugend unterwieſen. Man muß alſo einen End- zweck haben. Was wird hier der Jugend gelehret, dieß muß den Endzweck wuͤrken koͤnnen. Sie lernen leſen, ein wenig ſchreiben, und die erſten Gruͤnde der Religion lernen ſie auswendig. Was ſollen dieſe Menſchen werden? Sie ſollen vernuͤnftige Menſchen werden, die in dem Bauer-Stande zum Nutzen des Staats leben koͤnnen. Jſt jenes hinreichend dieſe Abſicht zu wuͤrken? Woher kommt es nun, wenn man in einem Lande unvollkommene Bauern hat. Ein Bauer ſoll ſeinem Herrn dienen, und den Akker- bau und die Viehzucht beſorgen. Sollte es nicht nuͤz- lich ſeyn, wenn auch in dieſen Schulen die allgemeine Claſſe von der beſondern unterſchieden wuͤrde, die ein gewiſſes Stuͤck von einer Real-Schule (§. 64. 65.) in der dieſe Jugend in der Kunſt zu dienen, in dem Akker- und Wieſen-Bau, in der Gaͤrtnerey, in der Vieh- zucht und ſo ferner, ſo weit kann unterwieſen werden, als ſie es wiſſen muß, wenn ſie den Bauer-Stand zum Nutzen der buͤrgerlichen Geſellſchaft fuͤhren ſoll. Jſt dieſe Unterweiſung unmoͤglich, oder iſt ſie vielleicht ohne Nutzen? Jch glaube die Felder, die Wieſen, die Graͤſereyen, die Baumzucht, der Wein- und Hopfen- Bau, die Vieh-Nutzungen und ſo weiter, wuͤrden ſich hiebey ſehr wohl befinden.
§. 77.
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von der Einrichtung der Schulen.
und man vergiſt es, daß man Menſchen bilden will,
die der buͤrgerlichen Geſellſchaft in einer gewiſſen Ord-
nung nuͤzlich ſeyn ſollen.
§. 76.
Die Sache verdienet es, daß wir dieſen Fehler ge-
nauer betrachten. Wir wollen uns zuerſt um die
Schulen bekuͤmmern, die auf den Doͤrfern angelegt
werden, und zwar nur nach den Grenzen, die wir uns
geſetzt haben, das iſt, nach den Gruͤnden der Policey.
Dieſe Schulen ſollen Schulen ſeyn. Hier wird die
Jugend unterwieſen. Man muß alſo einen End-
zweck haben. Was wird hier der Jugend gelehret,
dieß muß den Endzweck wuͤrken koͤnnen. Sie lernen
leſen, ein wenig ſchreiben, und die erſten Gruͤnde der
Religion lernen ſie auswendig. Was ſollen dieſe
Menſchen werden? Sie ſollen vernuͤnftige Menſchen
werden, die in dem Bauer-Stande zum Nutzen des
Staats leben koͤnnen. Jſt jenes hinreichend dieſe
Abſicht zu wuͤrken? Woher kommt es nun, wenn
man in einem Lande unvollkommene Bauern hat.
Ein Bauer ſoll ſeinem Herrn dienen, und den Akker-
bau und die Viehzucht beſorgen. Sollte es nicht nuͤz-
lich ſeyn, wenn auch in dieſen Schulen die allgemeine
Claſſe von der beſondern unterſchieden wuͤrde, die ein
gewiſſes Stuͤck von einer Real-Schule (§. 64. 65.)
in der dieſe Jugend in der Kunſt zu dienen, in dem
Akker- und Wieſen-Bau, in der Gaͤrtnerey, in der Vieh-
zucht und ſo ferner, ſo weit kann unterwieſen werden,
als ſie es wiſſen muß, wenn ſie den Bauer-Stand zum
Nutzen der buͤrgerlichen Geſellſchaft fuͤhren ſoll. Jſt
dieſe Unterweiſung unmoͤglich, oder iſt ſie vielleicht
ohne Nutzen? Jch glaube die Felder, die Wieſen, die
Graͤſereyen, die Baumzucht, der Wein- und Hopfen-
Bau, die Vieh-Nutzungen und ſo weiter, wuͤrden ſich
hiebey ſehr wohl befinden.
Dieſer wird
genauer un-
terſuchet
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 433. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/453>, abgerufen am 21.12.2024.
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