sicht zu erreichen, auch Comödien, Opern und derglei- chen Dinge vorschlagen wollte? Sie werden sich ge- wiß, wenn sie regelmäßig sind eingerichtet worden, in diesem Stükke vorzüglich würksam beweisen. Denen, welche mir moralische Gründe entgegen sezzen, will ich nur dieß zu überlegen geben, daß regelmäßig eingerich- tete Comödien nichts anders als Moralien, welche die Thorheiten der Menschen auf eine angenehme Art lä- cherlich vorstellen, und daher können sie außer jener Absicht noch viel Gutes auch bey der Besserung der Menschen würken. Und so ferner.
§. 53.
Die, welche mir aus den Gründen der Policey inEinem Ein- wurfe wird begegnet, diesem Stükke widersprechen, unterstützen ihre Gegen- meynung mit diesem Satze: Comödianten und der- gleichen bringen vieles Geld ausser Land, und darum sind sie der Policey zuwider. Mir scheinet dieser Grund zu schwach zu seyn, das zu unterstützen, was er unterstützen soll. Fürs erste: Es ist ja möglich, daß der Staat Comödianten halten kann, welche Jnn- wohner des Staats sind. Alsdenn fällt diese Be- denklichkeit völlig weg. Fürs andere: Es ist zwar eine angenommene Meynung: man muß alles ein- schränken, was Geld aus dem Lande führet. Jch habe aber noch keinen gehört oder gelesen, der diesen Satz ohne Einschränkung bewiesen, und diese Ein- schränkung bevestiget zugleich dieses, daß Comödianten der Policey-Absicht nützlich seyn können, wenn sie auch fremde sind. Wir wollen dieß genauer untersuchen.
§. 54.
Sollte wohl dieß eine allgemeine Wahrheit seyn,und eine ge- wöhnliche Lehre einge- schränket. daß die Policey gebiethe, alles einzuschränken, wodurch das Geld aus dem Lande gebracht wird. Jch habe
diesen
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von der Bevoͤlkerung des Staats.
ſicht zu erreichen, auch Comoͤdien, Opern und derglei- chen Dinge vorſchlagen wollte? Sie werden ſich ge- wiß, wenn ſie regelmaͤßig ſind eingerichtet worden, in dieſem Stuͤkke vorzuͤglich wuͤrkſam beweiſen. Denen, welche mir moraliſche Gruͤnde entgegen ſezzen, will ich nur dieß zu uͤberlegen geben, daß regelmaͤßig eingerich- tete Comoͤdien nichts anders als Moralien, welche die Thorheiten der Menſchen auf eine angenehme Art laͤ- cherlich vorſtellen, und daher koͤnnen ſie außer jener Abſicht noch viel Gutes auch bey der Beſſerung der Menſchen wuͤrken. Und ſo ferner.
§. 53.
Die, welche mir aus den Gruͤnden der Policey inEinem Ein- wurfe wird begegnet, dieſem Stuͤkke widerſprechen, unterſtuͤtzen ihre Gegen- meynung mit dieſem Satze: Comoͤdianten und der- gleichen bringen vieles Geld auſſer Land, und darum ſind ſie der Policey zuwider. Mir ſcheinet dieſer Grund zu ſchwach zu ſeyn, das zu unterſtuͤtzen, was er unterſtuͤtzen ſoll. Fuͤrs erſte: Es iſt ja moͤglich, daß der Staat Comoͤdianten halten kann, welche Jnn- wohner des Staats ſind. Alsdenn faͤllt dieſe Be- denklichkeit voͤllig weg. Fuͤrs andere: Es iſt zwar eine angenommene Meynung: man muß alles ein- ſchraͤnken, was Geld aus dem Lande fuͤhret. Jch habe aber noch keinen gehoͤrt oder geleſen, der dieſen Satz ohne Einſchraͤnkung bewieſen, und dieſe Ein- ſchraͤnkung beveſtiget zugleich dieſes, daß Comoͤdianten der Policey-Abſicht nuͤtzlich ſeyn koͤnnen, wenn ſie auch fremde ſind. Wir wollen dieß genauer unterſuchen.
§. 54.
Sollte wohl dieß eine allgemeine Wahrheit ſeyn,und eine ge- woͤhnliche Lehre einge- ſchraͤnket. daß die Policey gebiethe, alles einzuſchraͤnken, wodurch das Geld aus dem Lande gebracht wird. Jch habe
dieſen
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von der Bevoͤlkerung des Staats.
ſicht zu erreichen, auch Comoͤdien, Opern und derglei-
chen Dinge vorſchlagen wollte? Sie werden ſich ge-
wiß, wenn ſie regelmaͤßig ſind eingerichtet worden, in
dieſem Stuͤkke vorzuͤglich wuͤrkſam beweiſen. Denen,
welche mir moraliſche Gruͤnde entgegen ſezzen, will ich
nur dieß zu uͤberlegen geben, daß regelmaͤßig eingerich-
tete Comoͤdien nichts anders als Moralien, welche die
Thorheiten der Menſchen auf eine angenehme Art laͤ-
cherlich vorſtellen, und daher koͤnnen ſie außer jener
Abſicht noch viel Gutes auch bey der Beſſerung der
Menſchen wuͤrken. Und ſo ferner.
§. 53.
Die, welche mir aus den Gruͤnden der Policey in
dieſem Stuͤkke widerſprechen, unterſtuͤtzen ihre Gegen-
meynung mit dieſem Satze: Comoͤdianten und der-
gleichen bringen vieles Geld auſſer Land, und darum
ſind ſie der Policey zuwider. Mir ſcheinet dieſer
Grund zu ſchwach zu ſeyn, das zu unterſtuͤtzen, was
er unterſtuͤtzen ſoll. Fuͤrs erſte: Es iſt ja moͤglich,
daß der Staat Comoͤdianten halten kann, welche Jnn-
wohner des Staats ſind. Alsdenn faͤllt dieſe Be-
denklichkeit voͤllig weg. Fuͤrs andere: Es iſt zwar
eine angenommene Meynung: man muß alles ein-
ſchraͤnken, was Geld aus dem Lande fuͤhret. Jch
habe aber noch keinen gehoͤrt oder geleſen, der dieſen
Satz ohne Einſchraͤnkung bewieſen, und dieſe Ein-
ſchraͤnkung beveſtiget zugleich dieſes, daß Comoͤdianten
der Policey-Abſicht nuͤtzlich ſeyn koͤnnen, wenn ſie auch
fremde ſind. Wir wollen dieß genauer unterſuchen.
Einem Ein-
wurfe wird
begegnet,
§. 54.
Sollte wohl dieß eine allgemeine Wahrheit ſeyn,
daß die Policey gebiethe, alles einzuſchraͤnken, wodurch
das Geld aus dem Lande gebracht wird. Jch habe
dieſen
und eine ge-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 423. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/443>, abgerufen am 21.11.2024.
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