soll ein jeder Mann seine Frau standesmäßig halten, so wird dieß vielen eine Last. Und dieß verhindert den Endschluß sich zu verheyrathen. Jch nehme mir die unschuldige Freyheit, meine Gedanken von diesem Stükke offenherzig auszudrükken. Solte es wohl nicht in der von uns angenommenen Absicht einem Staate nüzlich seyn, die Heyrathen in zwey Arten zu vertheilen. Wer also heyrathen will, daß er seine Kinder standesmäßig erziehet und seine Frau standes- mäßig hält, der bekommet im Staate einige Freyhei- ten und besondere Vorrechte. Wer aber heyrathen und beyde Stükke zwar besorgen aber doch nicht nach seinem Stande einrichten will, der bleibt ein ehrlicher Mann, und behält die Vorzüge seines Standes, die aber doch weder seinen Kindern noch seiner Frau mit- getheilet werden. Und daher werden ihm nur jene Freyheiten und besonderen Vorrechte nicht verwilliget. Es ist ein Vorschlag, den verschiedene Völker mit Nutzen gebraucht haben, und ich kann keinen Grund finden, warum er nicht noch jetzo nützlich seyn sollte.
§. 45.
Das andere Mittel die Anzahl der JnnwohnerFürs andere durch die Anlokkung der Fremden aus dem Triebe zur Freyheit. zu vermehren ist die Anlokkung der Fremden. Fremde können unmöglich angelokket werden, als durch den Trieb der Freyheit, und durch die Hoffnung eines Vortheils. Die Freyheit, die sie suchen, gehet ent weder auf die Religion, oder auf den Gebrauch der Geschicklichkeiten und des Vermögens. Aus dem ersten flüßet die Nothwendigkeit in einem Lande, so weit es die Moral erlaubt (§. 7.), Religions-Freyheiten zu verstatten. Bey dieser Einrichtung, die wichtig, ist vieles zu beobachten. Wir wollen auch ihr eine be- sondere Abtheilung widnen.
§. 46.
D d 2
von der Bevoͤlkerung des Staats.
ſoll ein jeder Mann ſeine Frau ſtandesmaͤßig halten, ſo wird dieß vielen eine Laſt. Und dieß verhindert den Endſchluß ſich zu verheyrathen. Jch nehme mir die unſchuldige Freyheit, meine Gedanken von dieſem Stuͤkke offenherzig auszudruͤkken. Solte es wohl nicht in der von uns angenommenen Abſicht einem Staate nuͤzlich ſeyn, die Heyrathen in zwey Arten zu vertheilen. Wer alſo heyrathen will, daß er ſeine Kinder ſtandesmaͤßig erziehet und ſeine Frau ſtandes- maͤßig haͤlt, der bekommet im Staate einige Freyhei- ten und beſondere Vorrechte. Wer aber heyrathen und beyde Stuͤkke zwar beſorgen aber doch nicht nach ſeinem Stande einrichten will, der bleibt ein ehrlicher Mann, und behaͤlt die Vorzuͤge ſeines Standes, die aber doch weder ſeinen Kindern noch ſeiner Frau mit- getheilet werden. Und daher werden ihm nur jene Freyheiten und beſonderen Vorrechte nicht verwilliget. Es iſt ein Vorſchlag, den verſchiedene Voͤlker mit Nutzen gebraucht haben, und ich kann keinen Grund finden, warum er nicht noch jetzo nuͤtzlich ſeyn ſollte.
§. 45.
Das andere Mittel die Anzahl der JnnwohnerFuͤrs andere durch die Anlokkung der Fremden aus dem Triebe zur Freyheit. zu vermehren iſt die Anlokkung der Fremden. Fremde koͤnnen unmoͤglich angelokket werden, als durch den Trieb der Freyheit, und durch die Hoffnung eines Vortheils. Die Freyheit, die ſie ſuchen, gehet ent weder auf die Religion, oder auf den Gebrauch der Geſchicklichkeiten und des Vermoͤgens. Aus dem erſten fluͤßet die Nothwendigkeit in einem Lande, ſo weit es die Moral erlaubt (§. 7.), Religions-Freyheiten zu verſtatten. Bey dieſer Einrichtung, die wichtig, iſt vieles zu beobachten. Wir wollen auch ihr eine be- ſondere Abtheilung widnen.
§. 46.
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von der Bevoͤlkerung des Staats.
ſoll ein jeder Mann ſeine Frau ſtandesmaͤßig halten,
ſo wird dieß vielen eine Laſt. Und dieß verhindert
den Endſchluß ſich zu verheyrathen. Jch nehme mir
die unſchuldige Freyheit, meine Gedanken von dieſem
Stuͤkke offenherzig auszudruͤkken. Solte es wohl
nicht in der von uns angenommenen Abſicht einem
Staate nuͤzlich ſeyn, die Heyrathen in zwey Arten zu
vertheilen. Wer alſo heyrathen will, daß er ſeine
Kinder ſtandesmaͤßig erziehet und ſeine Frau ſtandes-
maͤßig haͤlt, der bekommet im Staate einige Freyhei-
ten und beſondere Vorrechte. Wer aber heyrathen
und beyde Stuͤkke zwar beſorgen aber doch nicht nach
ſeinem Stande einrichten will, der bleibt ein ehrlicher
Mann, und behaͤlt die Vorzuͤge ſeines Standes, die
aber doch weder ſeinen Kindern noch ſeiner Frau mit-
getheilet werden. Und daher werden ihm nur jene
Freyheiten und beſonderen Vorrechte nicht verwilliget.
Es iſt ein Vorſchlag, den verſchiedene Voͤlker mit
Nutzen gebraucht haben, und ich kann keinen Grund
finden, warum er nicht noch jetzo nuͤtzlich ſeyn ſollte.
§. 45.
Das andere Mittel die Anzahl der Jnnwohner
zu vermehren iſt die Anlokkung der Fremden. Fremde
koͤnnen unmoͤglich angelokket werden, als durch den
Trieb der Freyheit, und durch die Hoffnung eines
Vortheils. Die Freyheit, die ſie ſuchen, gehet ent
weder auf die Religion, oder auf den Gebrauch der
Geſchicklichkeiten und des Vermoͤgens. Aus dem erſten
fluͤßet die Nothwendigkeit in einem Lande, ſo weit es
die Moral erlaubt (§. 7.), Religions-Freyheiten zu
verſtatten. Bey dieſer Einrichtung, die wichtig, iſt
vieles zu beobachten. Wir wollen auch ihr eine be-
ſondere Abtheilung widnen.
Fuͤrs andere
durch die
Anlokkung
der Fremden
aus dem
Triebe zur
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 419. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/439>, abgerufen am 03.12.2024.
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