Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

Bild:
<< vorherige Seite
Zweites Capitel.
Zweites Capitel.
Von den Staatsverfassungen der Alten unseres
Welttheils.

28. Im Alterthum unseres Welttheils ragen drei Ver-
fassungen als die durchgebildetsten und denkwürdigsten her-
vor, die von Sparta, Athen und Rom. Drei im Wesent-
lichen verwandte Völker, auch von ähnlichen Verfassungs-
formen, stellen das verschiedenartigste Verhältniß zwischen
Regierung und Unterthanen dar.

Sparta.

29. Die Spartaner ließen, als sie in Lakonien die
Herrschaft gründeten, ihre alte Natur-Verfassung unter
dreißig Stammhäuptern, eines als Erbfürst an der Spitze,
bald hinter sich. Da sie das Land mit dem Speer ge-
wannen und die Herrschaft für sich allein behalten woll-
ten, so trat der Schwerpunkt ihrer Verfassung ganz in
die Aristokratie, wie sie auch unter sich die Elemente mischen
mochten. Denn blieb auch das Königthum, war auch jeder
im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleich-
heit und Mitregierung berufen; dieses Volk machte kaum
den zehnten Theil der Bevölkerung aus. Neuntausend
Dorische Gutsbesitzer, in einem Bezirk beisammen, herrsch-
ten als ein Kasten-Adel aus der Stadt der Sieger über
dreißigtaufend unberechtigte, doch freie Hufner des übrigen
Gebietes, und über ein paarmal hunderttausend Leibeigne,
die ebenfalls Griechisches Blut hatten.

30. Und auch im Volk der Herrscher erhielt die Ari-
stokratie das Übergewicht. Die Regierung lag in den
Händen des Raths der Alten, von dreißig, weil der

Zweites Capitel.
Zweites Capitel.
Von den Staatsverfaſſungen der Alten unſeres
Welttheils.

28. Im Alterthum unſeres Welttheils ragen drei Ver-
faſſungen als die durchgebildetſten und denkwuͤrdigſten her-
vor, die von Sparta, Athen und Rom. Drei im Weſent-
lichen verwandte Voͤlker, auch von aͤhnlichen Verfaſſungs-
formen, ſtellen das verſchiedenartigſte Verhaͤltniß zwiſchen
Regierung und Unterthanen dar.

Sparta.

29. Die Spartaner ließen, als ſie in Lakonien die
Herrſchaft gruͤndeten, ihre alte Natur-Verfaſſung unter
dreißig Stammhaͤuptern, eines als Erbfuͤrſt an der Spitze,
bald hinter ſich. Da ſie das Land mit dem Speer ge-
wannen und die Herrſchaft fuͤr ſich allein behalten woll-
ten, ſo trat der Schwerpunkt ihrer Verfaſſung ganz in
die Ariſtokratie, wie ſie auch unter ſich die Elemente miſchen
mochten. Denn blieb auch das Koͤnigthum, war auch jeder
im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleich-
heit und Mitregierung berufen; dieſes Volk machte kaum
den zehnten Theil der Bevoͤlkerung aus. Neuntauſend
Doriſche Gutsbeſitzer, in einem Bezirk beiſammen, herrſch-
ten als ein Kaſten-Adel aus der Stadt der Sieger uͤber
dreißigtaufend unberechtigte, doch freie Hufner des uͤbrigen
Gebietes, und uͤber ein paarmal hunderttauſend Leibeigne,
die ebenfalls Griechiſches Blut hatten.

30. Und auch im Volk der Herrſcher erhielt die Ari-
ſtokratie das Übergewicht. Die Regierung lag in den
Haͤnden des Raths der Alten, von dreißig, weil der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0032" n="20"/>
            <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.</fw>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.<lb/>
Von den Staatsverfa&#x017F;&#x017F;ungen der Alten un&#x017F;eres<lb/>
Welttheils.</head><lb/>
            <p>28. Im Alterthum un&#x017F;eres Welttheils ragen drei Ver-<lb/>
fa&#x017F;&#x017F;ungen als die durchgebildet&#x017F;ten und denkwu&#x0364;rdig&#x017F;ten her-<lb/>
vor, die von Sparta, Athen und Rom. Drei im We&#x017F;ent-<lb/>
lichen verwandte Vo&#x0364;lker, auch von a&#x0364;hnlichen Verfa&#x017F;&#x017F;ungs-<lb/>
formen, &#x017F;tellen das ver&#x017F;chiedenartig&#x017F;te Verha&#x0364;ltniß zwi&#x017F;chen<lb/>
Regierung und Unterthanen dar.</p><lb/>
            <div n="4">
              <head><hi rendition="#g">Sparta</hi>.</head><lb/>
              <p>29. Die Spartaner ließen, als &#x017F;ie in Lakonien die<lb/>
Herr&#x017F;chaft gru&#x0364;ndeten, ihre alte Natur-Verfa&#x017F;&#x017F;ung unter<lb/>
dreißig Stammha&#x0364;uptern, eines als Erbfu&#x0364;r&#x017F;t an der Spitze,<lb/>
bald hinter &#x017F;ich. Da &#x017F;ie das Land mit dem Speer ge-<lb/>
wannen und die Herr&#x017F;chaft fu&#x0364;r &#x017F;ich allein behalten woll-<lb/>
ten, &#x017F;o trat der Schwerpunkt ihrer Verfa&#x017F;&#x017F;ung ganz in<lb/>
die Ari&#x017F;tokratie, wie &#x017F;ie auch unter &#x017F;ich die Elemente mi&#x017F;chen<lb/>
mochten. Denn blieb auch das Ko&#x0364;nigthum, war auch jeder<lb/>
im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleich-<lb/>
heit und Mitregierung berufen; die&#x017F;es Volk machte kaum<lb/>
den zehnten Theil der Bevo&#x0364;lkerung aus. Neuntau&#x017F;end<lb/>
Dori&#x017F;che Gutsbe&#x017F;itzer, in <hi rendition="#g">einem</hi> Bezirk bei&#x017F;ammen, herr&#x017F;ch-<lb/>
ten als ein Ka&#x017F;ten-Adel aus der Stadt der Sieger u&#x0364;ber<lb/>
dreißigtaufend unberechtigte, doch freie Hufner des u&#x0364;brigen<lb/>
Gebietes, und u&#x0364;ber ein paarmal hunderttau&#x017F;end Leibeigne,<lb/>
die ebenfalls Griechi&#x017F;ches Blut hatten.</p><lb/>
              <p>30. Und auch im Volk der Herr&#x017F;cher erhielt die Ari-<lb/>
&#x017F;tokratie das Übergewicht. Die Regierung lag in den<lb/>
Ha&#x0364;nden des Raths der Alten, von dreißig, weil der<lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[20/0032] Zweites Capitel. Zweites Capitel. Von den Staatsverfaſſungen der Alten unſeres Welttheils. 28. Im Alterthum unſeres Welttheils ragen drei Ver- faſſungen als die durchgebildetſten und denkwuͤrdigſten her- vor, die von Sparta, Athen und Rom. Drei im Weſent- lichen verwandte Voͤlker, auch von aͤhnlichen Verfaſſungs- formen, ſtellen das verſchiedenartigſte Verhaͤltniß zwiſchen Regierung und Unterthanen dar. Sparta. 29. Die Spartaner ließen, als ſie in Lakonien die Herrſchaft gruͤndeten, ihre alte Natur-Verfaſſung unter dreißig Stammhaͤuptern, eines als Erbfuͤrſt an der Spitze, bald hinter ſich. Da ſie das Land mit dem Speer ge- wannen und die Herrſchaft fuͤr ſich allein behalten woll- ten, ſo trat der Schwerpunkt ihrer Verfaſſung ganz in die Ariſtokratie, wie ſie auch unter ſich die Elemente miſchen mochten. Denn blieb auch das Koͤnigthum, war auch jeder im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleich- heit und Mitregierung berufen; dieſes Volk machte kaum den zehnten Theil der Bevoͤlkerung aus. Neuntauſend Doriſche Gutsbeſitzer, in einem Bezirk beiſammen, herrſch- ten als ein Kaſten-Adel aus der Stadt der Sieger uͤber dreißigtaufend unberechtigte, doch freie Hufner des uͤbrigen Gebietes, und uͤber ein paarmal hunderttauſend Leibeigne, die ebenfalls Griechiſches Blut hatten. 30. Und auch im Volk der Herrſcher erhielt die Ari- ſtokratie das Übergewicht. Die Regierung lag in den Haͤnden des Raths der Alten, von dreißig, weil der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/32
Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/32>, abgerufen am 20.11.2024.