Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Zweites Capitel. Zweites Capitel. Von den Staatsverfassungen der Alten unseres Welttheils. 28. Im Alterthum unseres Welttheils ragen drei Ver- Sparta. 29. Die Spartaner ließen, als sie in Lakonien die 30. Und auch im Volk der Herrscher erhielt die Ari- Zweites Capitel. Zweites Capitel. Von den Staatsverfaſſungen der Alten unſeres Welttheils. 28. Im Alterthum unſeres Welttheils ragen drei Ver- Sparta. 29. Die Spartaner ließen, als ſie in Lakonien die 30. Und auch im Volk der Herrſcher erhielt die Ari- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0032" n="20"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.</fw> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.<lb/> Von den Staatsverfaſſungen der Alten unſeres<lb/> Welttheils.</head><lb/> <p>28. Im Alterthum unſeres Welttheils ragen drei Ver-<lb/> faſſungen als die durchgebildetſten und denkwuͤrdigſten her-<lb/> vor, die von Sparta, Athen und Rom. Drei im Weſent-<lb/> lichen verwandte Voͤlker, auch von aͤhnlichen Verfaſſungs-<lb/> formen, ſtellen das verſchiedenartigſte Verhaͤltniß zwiſchen<lb/> Regierung und Unterthanen dar.</p><lb/> <div n="4"> <head><hi rendition="#g">Sparta</hi>.</head><lb/> <p>29. Die Spartaner ließen, als ſie in Lakonien die<lb/> Herrſchaft gruͤndeten, ihre alte Natur-Verfaſſung unter<lb/> dreißig Stammhaͤuptern, eines als Erbfuͤrſt an der Spitze,<lb/> bald hinter ſich. Da ſie das Land mit dem Speer ge-<lb/> wannen und die Herrſchaft fuͤr ſich allein behalten woll-<lb/> ten, ſo trat der Schwerpunkt ihrer Verfaſſung ganz in<lb/> die Ariſtokratie, wie ſie auch unter ſich die Elemente miſchen<lb/> mochten. Denn blieb auch das Koͤnigthum, war auch jeder<lb/> im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleich-<lb/> heit und Mitregierung berufen; dieſes Volk machte kaum<lb/> den zehnten Theil der Bevoͤlkerung aus. Neuntauſend<lb/> Doriſche Gutsbeſitzer, in <hi rendition="#g">einem</hi> Bezirk beiſammen, herrſch-<lb/> ten als ein Kaſten-Adel aus der Stadt der Sieger uͤber<lb/> dreißigtaufend unberechtigte, doch freie Hufner des uͤbrigen<lb/> Gebietes, und uͤber ein paarmal hunderttauſend Leibeigne,<lb/> die ebenfalls Griechiſches Blut hatten.</p><lb/> <p>30. Und auch im Volk der Herrſcher erhielt die Ari-<lb/> ſtokratie das Übergewicht. Die Regierung lag in den<lb/> Haͤnden des Raths der Alten, von dreißig, weil der<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [20/0032]
Zweites Capitel.
Zweites Capitel.
Von den Staatsverfaſſungen der Alten unſeres
Welttheils.
28. Im Alterthum unſeres Welttheils ragen drei Ver-
faſſungen als die durchgebildetſten und denkwuͤrdigſten her-
vor, die von Sparta, Athen und Rom. Drei im Weſent-
lichen verwandte Voͤlker, auch von aͤhnlichen Verfaſſungs-
formen, ſtellen das verſchiedenartigſte Verhaͤltniß zwiſchen
Regierung und Unterthanen dar.
Sparta.
29. Die Spartaner ließen, als ſie in Lakonien die
Herrſchaft gruͤndeten, ihre alte Natur-Verfaſſung unter
dreißig Stammhaͤuptern, eines als Erbfuͤrſt an der Spitze,
bald hinter ſich. Da ſie das Land mit dem Speer ge-
wannen und die Herrſchaft fuͤr ſich allein behalten woll-
ten, ſo trat der Schwerpunkt ihrer Verfaſſung ganz in
die Ariſtokratie, wie ſie auch unter ſich die Elemente miſchen
mochten. Denn blieb auch das Koͤnigthum, war auch jeder
im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleich-
heit und Mitregierung berufen; dieſes Volk machte kaum
den zehnten Theil der Bevoͤlkerung aus. Neuntauſend
Doriſche Gutsbeſitzer, in einem Bezirk beiſammen, herrſch-
ten als ein Kaſten-Adel aus der Stadt der Sieger uͤber
dreißigtaufend unberechtigte, doch freie Hufner des uͤbrigen
Gebietes, und uͤber ein paarmal hunderttauſend Leibeigne,
die ebenfalls Griechiſches Blut hatten.
30. Und auch im Volk der Herrſcher erhielt die Ari-
ſtokratie das Übergewicht. Die Regierung lag in den
Haͤnden des Raths der Alten, von dreißig, weil der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |