Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Dreizehntes Capitel. Dreizehntes Capitel. Vom Unterrichte der Unerwachsenen, oder vom Schulwesen. 269. Reich kann ein Mensch den andern unbedingt 270. Die Aufgabe der gelehrten Schulen ist nicht, Ge- Dreizehntes Capitel. Dreizehntes Capitel. Vom Unterrichte der Unerwachſenen, oder vom Schulweſen. 269. Reich kann ein Menſch den andern unbedingt 270. Die Aufgabe der gelehrten Schulen iſt nicht, Ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <pb facs="#f0280" n="268"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Dreizehntes Capitel</hi>.</fw> </div><lb/> <div n="5"> <head><hi rendition="#g">Dreizehntes Capitel.<lb/> Vom Unterrichte der Unerwachſenen, oder vom<lb/> Schulweſen</hi>.</head><lb/> <p>269. Reich kann ein Menſch den andern unbedingt<lb/> machen, aber nur bedingt ihn bilden. Das Maas der Bil-<lb/> dung wird vom Lebensalter, der Anlage und der Lebens-<lb/> lage vorgeſchrieben. Man moͤchte jeden Zoͤgling lehren was<lb/> gerade fuͤr ihn wiſſenswuͤrdig iſt, denn jedes Blatt am<lb/> Baume der Menſchheit hat ſeinen eigenthuͤmlichen Zu-<lb/> ſchnitt; weil aber eine Unterrichtsanſtalt ſich Vielen zugleich<lb/> widmen ſoll, ſo geſchieht was thunlich iſt, wenn ſie ſich in<lb/> Claſſen theilt. Das Übrige leiſtet die allgemeine Claſſifi-<lb/> cation der Unterrichtsanſtalten, welche gelehrte und Buͤr-<lb/> ger-Schulen unterſcheidet. Sie nehmen das ganze Schul-<lb/> alter des Staats, das will ſagen mindeſtens den ſiebten<lb/> Theil der Bevoͤlkerung auf, enthalten mithin auch den<lb/> Elementarunterricht. Begreifen alle Schulen den Knaben<lb/> unbequem unter der allgemeinen Bildungs-Regel, der Staat<lb/> wird es kuͤnftig noch unſanfter thun; die Erziehung aber,<lb/> welche ihm ungebeten ſeine Mitſchuͤler ertheilen, weckt die<lb/> jugendliche Tuͤchtigkeit durch Widerſtand und Wetteifer, daß<lb/> ſie ſich Platz machen lerne im Gedraͤnge der Mitwelt, waͤh-<lb/> rend ſie ihm keine haͤusliche Verzaͤrtelung, keinen Unter-<lb/> ſchied der Geburt und der Gluͤcksguͤter zu Gute haͤlt.</p><lb/> <p>270. Die Aufgabe der gelehrten Schulen iſt nicht, Ge-<lb/> lehrte zu bilden, wohl aber durch Kenntniſſe, gelehrt ge-<lb/> nug um auf den Grund der menſchlichen Bildung zu drin-<lb/> gen, Richtung und Mittel an die Hand zu geben, ſey’s<lb/> fuͤr den kuͤnftigen Gelehrten, ſey’s zu den gelehrte Vorbil-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [268/0280]
Dreizehntes Capitel.
Dreizehntes Capitel.
Vom Unterrichte der Unerwachſenen, oder vom
Schulweſen.
269. Reich kann ein Menſch den andern unbedingt
machen, aber nur bedingt ihn bilden. Das Maas der Bil-
dung wird vom Lebensalter, der Anlage und der Lebens-
lage vorgeſchrieben. Man moͤchte jeden Zoͤgling lehren was
gerade fuͤr ihn wiſſenswuͤrdig iſt, denn jedes Blatt am
Baume der Menſchheit hat ſeinen eigenthuͤmlichen Zu-
ſchnitt; weil aber eine Unterrichtsanſtalt ſich Vielen zugleich
widmen ſoll, ſo geſchieht was thunlich iſt, wenn ſie ſich in
Claſſen theilt. Das Übrige leiſtet die allgemeine Claſſifi-
cation der Unterrichtsanſtalten, welche gelehrte und Buͤr-
ger-Schulen unterſcheidet. Sie nehmen das ganze Schul-
alter des Staats, das will ſagen mindeſtens den ſiebten
Theil der Bevoͤlkerung auf, enthalten mithin auch den
Elementarunterricht. Begreifen alle Schulen den Knaben
unbequem unter der allgemeinen Bildungs-Regel, der Staat
wird es kuͤnftig noch unſanfter thun; die Erziehung aber,
welche ihm ungebeten ſeine Mitſchuͤler ertheilen, weckt die
jugendliche Tuͤchtigkeit durch Widerſtand und Wetteifer, daß
ſie ſich Platz machen lerne im Gedraͤnge der Mitwelt, waͤh-
rend ſie ihm keine haͤusliche Verzaͤrtelung, keinen Unter-
ſchied der Geburt und der Gluͤcksguͤter zu Gute haͤlt.
270. Die Aufgabe der gelehrten Schulen iſt nicht, Ge-
lehrte zu bilden, wohl aber durch Kenntniſſe, gelehrt ge-
nug um auf den Grund der menſchlichen Bildung zu drin-
gen, Richtung und Mittel an die Hand zu geben, ſey’s
fuͤr den kuͤnftigen Gelehrten, ſey’s zu den gelehrte Vorbil-
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