Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Erster Theil der Politik. Vom Staate für sich selber. Erster Abschnitt. Von der Staatsverfassung. Erstes Capitel. Von der Eintheilung der Verfassungen nach der Zahl der regierenden Personen. 19. Von Alters her fing gleichwie in unseren Tagen 20. Weil die Herrschaft begehrenswerth erscheint, trug Erſter Theil der Politik. Vom Staate fuͤr ſich ſelber. Erſter Abſchnitt. Von der Staatsverfaſſung. Erſtes Capitel. Von der Eintheilung der Verfaſſungen nach der Zahl der regierenden Perſonen. 19. Von Alters her fing gleichwie in unſeren Tagen 20. Weil die Herrſchaft begehrenswerth erſcheint, trug <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0025" n="[13]"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#g">Erſter Theil der Politik.<lb/><hi rendition="#b">Vom Staate fuͤr ſich ſelber.</hi></hi> </head> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Erſter Abſchnitt.<lb/> Von der Staatsverfaſſung</hi>.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Erſtes Capitel</hi>.<lb/> Von der Eintheilung der Verfaſſungen nach der Zahl<lb/> der regierenden Perſonen.</head><lb/> <p>19. Von Alters her fing gleichwie in unſeren Tagen<lb/> jede Rede uͤber beſtehende Verfaſſungen gern mit der Frage<lb/> an: <hi rendition="#g">Wer</hi> regiert im Staate? Alle? oder Einer? oder<lb/> eine Anzahl? und nach dieſem Theilungsgrunde unterſchied<lb/> man drei Regierungsformen, <hi rendition="#g">Demokratie, Monarchie</hi><lb/> und <hi rendition="#g">Ariſtokratie</hi>. Dann fragte man weiter, welche<lb/> die vorzuͤglichere ſey von den dreien.</p><lb/> <p>20. Weil die Herrſchaft begehrenswerth erſcheint, trug<lb/> die <hi rendition="#g">Demokratie</hi> ſchon im hohen Alterthum den Preis<lb/> des allgemeinſten Beifalls davon. Von vollendeter Volks-<lb/> herrſchaft forderte man 1) ihre <hi rendition="#g">Allgemeinheit</hi>, indem<lb/> ſie Allen (Maͤnnern freilich nur) im Volk gleichen Zugang<lb/> zur Herrſchaft und ihren Ämtern gewaͤhren ſoll; 2) eine<lb/><hi rendition="#g">Unumſchraͤnktheit</hi>, welche alle Gegenſtaͤnde der Herr-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[13]/0025]
Erſter Theil der Politik.
Vom Staate fuͤr ſich ſelber.
Erſter Abſchnitt.
Von der Staatsverfaſſung.
Erſtes Capitel.
Von der Eintheilung der Verfaſſungen nach der Zahl
der regierenden Perſonen.
19. Von Alters her fing gleichwie in unſeren Tagen
jede Rede uͤber beſtehende Verfaſſungen gern mit der Frage
an: Wer regiert im Staate? Alle? oder Einer? oder
eine Anzahl? und nach dieſem Theilungsgrunde unterſchied
man drei Regierungsformen, Demokratie, Monarchie
und Ariſtokratie. Dann fragte man weiter, welche
die vorzuͤglichere ſey von den dreien.
20. Weil die Herrſchaft begehrenswerth erſcheint, trug
die Demokratie ſchon im hohen Alterthum den Preis
des allgemeinſten Beifalls davon. Von vollendeter Volks-
herrſchaft forderte man 1) ihre Allgemeinheit, indem
ſie Allen (Maͤnnern freilich nur) im Volk gleichen Zugang
zur Herrſchaft und ihren Ämtern gewaͤhren ſoll; 2) eine
Unumſchraͤnktheit, welche alle Gegenſtaͤnde der Herr-
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