Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Von d. Ausführbark. d. guten Verfassung. Siebentes Capitel. Von der Ausführbarkeit der guten Verfassung. 195. Aristoteles verlangt von jeder in Anwendung zu 11
Von d. Ausfuͤhrbark. d. guten Verfaſſung. Siebentes Capitel. Von der Ausfuͤhrbarkeit der guten Verfaſſung. 195. Ariſtoteles verlangt von jeder in Anwendung zu 11
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Von d. Ausfuͤhrbark. d. guten Verfaſſung.
Siebentes Capitel.
Von der Ausfuͤhrbarkeit der guten Verfaſſung.
195. Ariſtoteles verlangt von jeder in Anwendung zu
zu ſetzenden Verfaſſung, ſie ſoll zuvor ihre Ausfuͤhrbarkeit
darthun. Mit Recht, und auch zur Weiſung fuͤr dieſe
Darſtellung hier. Denn ſo wenig wir es auch unternah-
men eine Staatsverfaſſung fuͤr jeden Boden und fuͤr jede
Zeit zu bauen, was in Wahrheit fuͤr keinen Boden hieße
und fuͤr keine Zeit, ſondern auf dem Europaͤiſchen Volks-
grunde weilten und auf dieſem Mittelboden der Gegenwart;
ſo giebt es dennoch auch innerhalb dieſer Schranke gebie-
teriſche Thatſachen, welche ſich gegen die Verfaſſungsfor-
men, die wir aufgeſtellt, auflehnen, ſie manchmahl ganz
verbieten. Bedenken dieſer Art ſind uns zwar ſchon oͤfter
aufgeſtoßen. Ob der Staat groß oder klein, dicht be-
wohnt, oder von duͤnner, dabei zerſtreuter Bevoͤlkerung iſt,
Ob ſeine Örtlichkeit fuͤr den ausgebildeten Staat uͤber-
haupt geeignet, Ob er in ſeiner Volksentwickelung ſchon
vorwaͤrts geſchritten, oder noch zuruͤck, oder aber gewalt-
ſam darin gehemmt iſt, Ob er in einem Kreiſe gleicharti-
ger Staaten, oder vielleicht, wie die Nordamerikaniſchen
Freiſtaaten, umgeben von ſehr untergeordneten Bevoͤlkerun-
gen lebt — alle dieſe Fragen gehen die Ausfuͤhrbarkeit un-
mittelbar an. Indeß laͤßt ſich auf dieſelben, wenn wir
an unſerm Welttheile halten, im Ganzen eine guͤnſtige Ant-
wort geben. Wir haben manchen Staatsboden von genuͤ-
gender Raͤumlichkeit und Bevoͤlkerung um feſtzuſtehn im
Staatengedraͤnge, von hinlaͤnglicher Ergiebigkeit um viel-
fache Betriebe, um den Aufwand des Koͤnigthums und
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