Einleitung. Wie der Staat zu der Menschheit stehe.
1. Dem Staate geht kein Naturzustand voran, der von blinden Trieben und vernunftlosen Menschen handelt. Der Naturstand des Menschen ist Vernunft zu besitzen, ein Über und ein Unter sich zu unterscheiden.
2. Der Staat ist also keine Erfindung, weder der Noth noch der Kunst, keine Actiengesellschaft, keine Ma- schine, kein aus einem frei aufgegebenen Naturleben her- vorspringendes Vertragswerk, kein nothwendiges Übel, kein mit der Zeit heilbares Gebrechen der Menschheit, er ist eine ursprüngliche Ordnung, ein nothwendiger Zustand, ein Vermögen der Menschheit und eines von den die Gattung zur Vollendung führenden Vermögen.
3. Der Staat ist uranfänglich. Die Urfamilie ist Urstaat; jede Familie, unabhängig dargestellt, ist Staat. "Der Mensch ist von Natur ein Staatswesen." (Aristoteles).
4. Was man in der Beschreibung ungebildeter Völker Naturstand nennt, ist nur ein minus der Staatsthätigkeit, das aus einem unentwickelten Bewußtseyn des Staates stammt. Man kann mehr Volk als Staat seyn, aber man
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Einleitung. Wie der Staat zu der Menſchheit ſtehe.
1. Dem Staate geht kein Naturzuſtand voran, der von blinden Trieben und vernunftloſen Menſchen handelt. Der Naturſtand des Menſchen iſt Vernunft zu beſitzen, ein Über und ein Unter ſich zu unterſcheiden.
2. Der Staat iſt alſo keine Erfindung, weder der Noth noch der Kunſt, keine Actiengeſellſchaft, keine Ma- ſchine, kein aus einem frei aufgegebenen Naturleben her- vorſpringendes Vertragswerk, kein nothwendiges Übel, kein mit der Zeit heilbares Gebrechen der Menſchheit, er iſt eine urſpruͤngliche Ordnung, ein nothwendiger Zuſtand, ein Vermoͤgen der Menſchheit und eines von den die Gattung zur Vollendung fuͤhrenden Vermoͤgen.
3. Der Staat iſt uranfaͤnglich. Die Urfamilie iſt Urſtaat; jede Familie, unabhaͤngig dargeſtellt, iſt Staat. „Der Menſch iſt von Natur ein Staatsweſen.“ (Ariſtoteles).
4. Was man in der Beſchreibung ungebildeter Voͤlker Naturſtand nennt, iſt nur ein minus der Staatsthaͤtigkeit, das aus einem unentwickelten Bewußtſeyn des Staates ſtammt. Man kann mehr Volk als Staat ſeyn, aber man
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Einleitung.
Wie der Staat zu der Menſchheit ſtehe.
1. Dem Staate geht kein Naturzuſtand voran, der
von blinden Trieben und vernunftloſen Menſchen handelt.
Der Naturſtand des Menſchen iſt Vernunft zu beſitzen,
ein Über und ein Unter ſich zu unterſcheiden.
2. Der Staat iſt alſo keine Erfindung, weder der
Noth noch der Kunſt, keine Actiengeſellſchaft, keine Ma-
ſchine, kein aus einem frei aufgegebenen Naturleben her-
vorſpringendes Vertragswerk, kein nothwendiges Übel, kein
mit der Zeit heilbares Gebrechen der Menſchheit, er iſt
eine urſpruͤngliche Ordnung, ein nothwendiger Zuſtand, ein
Vermoͤgen der Menſchheit und eines von den die Gattung
zur Vollendung fuͤhrenden Vermoͤgen.
3. Der Staat iſt uranfaͤnglich. Die Urfamilie iſt
Urſtaat; jede Familie, unabhaͤngig dargeſtellt, iſt Staat.
„Der Menſch iſt von Natur ein Staatsweſen.“ (Ariſtoteles).
4. Was man in der Beſchreibung ungebildeter Voͤlker
Naturſtand nennt, iſt nur ein minus der Staatsthaͤtigkeit,
das aus einem unentwickelten Bewußtſeyn des Staates
ſtammt. Man kann mehr Volk als Staat ſeyn, aber man
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/15>, abgerufen am 16.07.2024.
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