Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Sechstes Capitel. für die Krone, weil die Gesetzgebung sich in sich selberberichtigt, der Krone manches Nein erspart. Sie stellen zugleich die Stände auf einen höheren Standpunkt; denn eine Einmüthigkeit beider Kammern bedeutet in der Regel auch die Volksstimme, und ein Nein der Krone wird sehr schwer gesprochen, wo der Beschluß nicht auf einer viel- leicht zufälligen Mehrheit in einer und derselben Ver- sammlung, sondern auf der Übereinstimmung von zwei Kammern beruht, in denen es an streitenden Interessen nicht fehlen wird. Wo ein Geist der Umwälzung erwacht, vielleicht weil Freilich wird es darauf ankommen, zwei ständische Bildung des Ober-Hauses. 146. Norwegen hat von seinen politischen Erinnerun- Sechstes Capitel. fuͤr die Krone, weil die Geſetzgebung ſich in ſich ſelberberichtigt, der Krone manches Nein erſpart. Sie ſtellen zugleich die Staͤnde auf einen hoͤheren Standpunkt; denn eine Einmuͤthigkeit beider Kammern bedeutet in der Regel auch die Volksſtimme, und ein Nein der Krone wird ſehr ſchwer geſprochen, wo der Beſchluß nicht auf einer viel- leicht zufaͤlligen Mehrheit in einer und derſelben Ver- ſammlung, ſondern auf der Übereinſtimmung von zwei Kammern beruht, in denen es an ſtreitenden Intereſſen nicht fehlen wird. Wo ein Geiſt der Umwaͤlzung erwacht, vielleicht weil Freilich wird es darauf ankommen, zwei ſtaͤndiſche Bildung des Ober-Hauſes. 146. Norwegen hat von ſeinen politiſchen Erinnerun- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0136" n="124"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Sechstes Capitel</hi>.</fw><lb/> fuͤr die Krone, weil die Geſetzgebung ſich in ſich ſelber<lb/> berichtigt, der Krone manches Nein erſpart. Sie ſtellen<lb/> zugleich die Staͤnde auf einen hoͤheren Standpunkt; denn<lb/> eine Einmuͤthigkeit beider Kammern bedeutet in der Regel<lb/> auch die Volksſtimme, und ein Nein der Krone wird ſehr<lb/> ſchwer geſprochen, wo der Beſchluß nicht auf einer viel-<lb/> leicht zufaͤlligen Mehrheit in <hi rendition="#g">einer</hi> und derſelben Ver-<lb/> ſammlung, ſondern auf der Übereinſtimmung von zwei<lb/> Kammern beruht, in denen es an ſtreitenden Intereſſen<lb/> nicht fehlen wird.</p><lb/> <p>Wo ein Geiſt der Umwaͤlzung erwacht, vielleicht weil<lb/> nothwendige Verbeſſerungen zu lange verſchoben ſind, da<lb/> greift er ſtets zuerſt die Zweizahl der Kammern an. So<lb/> in Karls <hi rendition="#aq">I.</hi> von England Zeit, ſo in den Tagen der fran-<lb/> zoͤſiſchen Revolution, der Mutter und ihrer Toͤchter. Da-<lb/> gegen hat das freie Nord-Amerika, ohne alle Ariſtokratie<lb/> der Geburt, ſich nach Englands Beiſpiele Senate errichtet,<lb/> in ſeinen einzelnen Staaten nicht minder als in der Con-<lb/> greß-Verfaſſung. Darum iſt der Ablehnungsgrund nicht<lb/> triftig: „Wo finden wir ein Oberhaus wie in England?“</p><lb/> <p>Freilich wird es darauf ankommen, zwei ſtaͤndiſche<lb/> Koͤrper nach genuͤgendem Theilungsgrunde, nicht bloß<lb/> numeriſchem, aufzuſtellen, aber wo auch alle Nothwendig-<lb/> keiten des Herkommens verſchwunden waͤren, da beſteht<lb/> doch der Unterſchied eines Daſeyns, welches auf dem<lb/> Landbau von demjenigen, welches auf dem Gewerbe ruht,<lb/> von Majorat und theilbarem Erbe, von Alt und Jung,<lb/> von Lebenslaͤnglich und fuͤr beſchraͤnkte Zeit.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head><hi rendition="#g">Bildung des Ober-Hauſes</hi>.</head><lb/> <p>146. Norwegen hat von ſeinen politiſchen Erinnerun-<lb/> gen den Haß gegen Schweden aufgegeben, den Adelshaß<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [124/0136]
Sechstes Capitel.
fuͤr die Krone, weil die Geſetzgebung ſich in ſich ſelber
berichtigt, der Krone manches Nein erſpart. Sie ſtellen
zugleich die Staͤnde auf einen hoͤheren Standpunkt; denn
eine Einmuͤthigkeit beider Kammern bedeutet in der Regel
auch die Volksſtimme, und ein Nein der Krone wird ſehr
ſchwer geſprochen, wo der Beſchluß nicht auf einer viel-
leicht zufaͤlligen Mehrheit in einer und derſelben Ver-
ſammlung, ſondern auf der Übereinſtimmung von zwei
Kammern beruht, in denen es an ſtreitenden Intereſſen
nicht fehlen wird.
Wo ein Geiſt der Umwaͤlzung erwacht, vielleicht weil
nothwendige Verbeſſerungen zu lange verſchoben ſind, da
greift er ſtets zuerſt die Zweizahl der Kammern an. So
in Karls I. von England Zeit, ſo in den Tagen der fran-
zoͤſiſchen Revolution, der Mutter und ihrer Toͤchter. Da-
gegen hat das freie Nord-Amerika, ohne alle Ariſtokratie
der Geburt, ſich nach Englands Beiſpiele Senate errichtet,
in ſeinen einzelnen Staaten nicht minder als in der Con-
greß-Verfaſſung. Darum iſt der Ablehnungsgrund nicht
triftig: „Wo finden wir ein Oberhaus wie in England?“
Freilich wird es darauf ankommen, zwei ſtaͤndiſche
Koͤrper nach genuͤgendem Theilungsgrunde, nicht bloß
numeriſchem, aufzuſtellen, aber wo auch alle Nothwendig-
keiten des Herkommens verſchwunden waͤren, da beſteht
doch der Unterſchied eines Daſeyns, welches auf dem
Landbau von demjenigen, welches auf dem Gewerbe ruht,
von Majorat und theilbarem Erbe, von Alt und Jung,
von Lebenslaͤnglich und fuͤr beſchraͤnkte Zeit.
Bildung des Ober-Hauſes.
146. Norwegen hat von ſeinen politiſchen Erinnerun-
gen den Haß gegen Schweden aufgegeben, den Adelshaß
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