sondern auch, weil hier gemeiniglich eines den Grund des andern in sich enthält, macht, daß sie als eine Sache angesehen werden. Wenn man sagt: Das Leben Alexanders, Carl des grossen, Luthers, so fasset man alle Begebenheiten solcher Männer in einen Begriff zusammen, und der Grund davon ist die Einheit der Person.
§. 12. Allgemeine Anmerckung und Regel.
Ohngeachtet also eine Begebenheit eigentlich dieienige ist, darinnen durch die blosse Aufmerck- samkeit nichts unterschieden werden kan (§. 5.): dennoch pflegen öffters Begebenheiten, die sich entweder der Zeit (§. 6.), oder dem Orte nach (§. 7.), oder auch durch ihre innerliche Beschaf- fenheiten (§. 9. 10. 11.) unterscheiden liessen, als eine Begebenheit angesehen zu werden; weil man sie nehmlich entweder nicht so gleich unterscheiden kan, oder auch in einer gewissen Absicht (als der Kürtze halber,) nicht unterscheiden will.
§. 13. Was eine Geschichte sey?
Eine Reyhe von Begebenheiten wird eine Geschichte genennet. Das Wort Reyhe be- deutet allhier, wie es auch der gemeine Gebrauch desselben mit sich bringet, nicht bloß eine Vielheit oder Menge; sondern zeigt auch die Verbindung derselben unter einander, und ihren Zusammen- hang an; welcher, wie künfftig wird gezeiget werden, vielerley seyn kan. Man wird aus den vorhergehenden leichte begreiffen, wie eine Bege-
benheit
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von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt.
ſondern auch, weil hier gemeiniglich eines den Grund des andern in ſich enthaͤlt, macht, daß ſie als eine Sache angeſehen werden. Wenn man ſagt: Das Leben Alexanders, Carl des groſſen, Luthers, ſo faſſet man alle Begebenheiten ſolcher Maͤnner in einen Begriff zuſammen, und der Grund davon iſt die Einheit der Perſon.
§. 12. Allgemeine Anmerckung und Regel.
Ohngeachtet alſo eine Begebenheit eigentlich dieienige iſt, darinnen durch die bloſſe Aufmerck- ſamkeit nichts unterſchieden werden kan (§. 5.): dennoch pflegen oͤffters Begebenheiten, die ſich entweder der Zeit (§. 6.), oder dem Orte nach (§. 7.), oder auch durch ihre innerliche Beſchaf- fenheiten (§. 9. 10. 11.) unterſcheiden lieſſen, als eine Begebenheit angeſehen zu werden; weil man ſie nehmlich entweder nicht ſo gleich unterſcheiden kan, oder auch in einer gewiſſen Abſicht (als der Kuͤrtze halber,) nicht unterſcheiden will.
§. 13. Was eine Geſchichte ſey?
Eine Reyhe von Begebenheiten wird eine Geſchichte genennet. Das Wort Reyhe be- deutet allhier, wie es auch der gemeine Gebrauch deſſelben mit ſich bringet, nicht bloß eine Vielheit oder Menge; ſondern zeigt auch die Verbindung derſelben unter einander, und ihren Zuſammen- hang an; welcher, wie kuͤnfftig wird gezeiget werden, vielerley ſeyn kan. Man wird aus den vorhergehenden leichte begreiffen, wie eine Bege-
benheit
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von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt.
ſondern auch, weil hier gemeiniglich eines den
Grund des andern in ſich enthaͤlt, macht, daß ſie
als eine Sache angeſehen werden. Wenn man
ſagt: Das Leben Alexanders, Carl des groſſen,
Luthers, ſo faſſet man alle Begebenheiten ſolcher
Maͤnner in einen Begriff zuſammen, und der
Grund davon iſt die Einheit der Perſon.
§. 12.
Allgemeine Anmerckung und Regel.
Ohngeachtet alſo eine Begebenheit eigentlich
dieienige iſt, darinnen durch die bloſſe Aufmerck-
ſamkeit nichts unterſchieden werden kan (§. 5.):
dennoch pflegen oͤffters Begebenheiten, die ſich
entweder der Zeit (§. 6.), oder dem Orte nach
(§. 7.), oder auch durch ihre innerliche Beſchaf-
fenheiten (§. 9. 10. 11.) unterſcheiden lieſſen, als
eine Begebenheit angeſehen zu werden; weil man
ſie nehmlich entweder nicht ſo gleich unterſcheiden
kan, oder auch in einer gewiſſen Abſicht (als der
Kuͤrtze halber,) nicht unterſcheiden will.
§. 13.
Was eine Geſchichte ſey?
Eine Reyhe von Begebenheiten wird eine
Geſchichte genennet. Das Wort Reyhe be-
deutet allhier, wie es auch der gemeine Gebrauch
deſſelben mit ſich bringet, nicht bloß eine Vielheit
oder Menge; ſondern zeigt auch die Verbindung
derſelben unter einander, und ihren Zuſammen-
hang an; welcher, wie kuͤnfftig wird gezeiget
werden, vielerley ſeyn kan. Man wird aus den
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/43>, abgerufen am 03.03.2025.
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