§. 7. 2. Art, viele Begebenheiten als eine anzusehen.
Eben so, wenn eine Reyhe von ähnlichen Veränderungen neben einander zugleich entstehet, so werden sie ebenfals als eine Begebenheit an- gesehen. Ein Regiment Soldaten z. E. giebt auf einmahl Feuer; hieraus entstehet ein lang aus- gedehnter Rauch, den man aber vor eine Sache ansiehet.
§. 8. 3. Art, viele Begebenheiten als eine anzusehen.
Wenn Veränderungen in einer gewissen Ord- nung auf einander erfolgen; so werden dieselben (ob man sie gleich von einander unterscheiden kön- te, auch wohl gar wircklich unterscheidet,) als ei- ne Veränderung, und mithin als eine Begeben- heit angesehen. Ein Aufzug und Proceßion, so lang dieselbe auch immer seyn mag, wird von al- len als eine einige Sache angesehen; nehmlich die Ordnung, die die Personen unter einander und im Aufziehen beobachten, macht sie zu einer Sache. Siehet man einer Proceßion aber von ferne zu, wo man die Partheyen, woraus sie bestehet, oder we- nigstens eintzelne Personen nicht mehr unterschei- den kan; so wird ihr Aufzug nach dem 6. §. als eine einige Begebenheit angesehen.
§. 9. 4. Art, viele Begebenheiten als eine anzusehen.
Wenn viele Veränderungen, entweder zu- gleich, oder nach einander in einerley Absicht ge-
schehen,
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von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt.
§. 7. 2. Art, viele Begebenheiten als eine anzuſehen.
Eben ſo, wenn eine Reyhe von aͤhnlichen Veraͤnderungen neben einander zugleich entſtehet, ſo werden ſie ebenfals als eine Begebenheit an- geſehen. Ein Regiment Soldaten z. E. giebt auf einmahl Feuer; hieraus entſtehet ein lang aus- gedehnter Rauch, den man aber vor eine Sache anſiehet.
§. 8. 3. Art, viele Begebenheiten als eine anzuſehen.
Wenn Veraͤnderungen in einer gewiſſen Ord- nung auf einander erfolgen; ſo werden dieſelben (ob man ſie gleich von einander unterſcheiden koͤn- te, auch wohl gar wircklich unterſcheidet,) als ei- ne Veraͤnderung, und mithin als eine Begeben- heit angeſehen. Ein Aufzug und Proceßion, ſo lang dieſelbe auch immer ſeyn mag, wird von al- len als eine einige Sache angeſehen; nehmlich die Ordnung, die die Perſonen unter einander und im Aufziehen beobachten, macht ſie zu einer Sache. Siehet man einer Proceßion aber von ferne zu, wo man die Partheyen, woraus ſie beſtehet, oder we- nigſtens eintzelne Perſonen nicht mehr unterſchei- den kan; ſo wird ihr Aufzug nach dem 6. §. als eine einige Begebenheit angeſehen.
§. 9. 4. Art, viele Begebenheiten als eine anzuſehen.
Wenn viele Veraͤnderungen, entweder zu- gleich, oder nach einander in einerley Abſicht ge-
ſchehen,
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von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt.
§. 7.
2. Art, viele Begebenheiten als eine
anzuſehen.
Eben ſo, wenn eine Reyhe von aͤhnlichen
Veraͤnderungen neben einander zugleich entſtehet,
ſo werden ſie ebenfals als eine Begebenheit an-
geſehen. Ein Regiment Soldaten z. E. giebt
auf einmahl Feuer; hieraus entſtehet ein lang aus-
gedehnter Rauch, den man aber vor eine Sache
anſiehet.
§. 8.
3. Art, viele Begebenheiten als eine
anzuſehen.
Wenn Veraͤnderungen in einer gewiſſen Ord-
nung auf einander erfolgen; ſo werden dieſelben
(ob man ſie gleich von einander unterſcheiden koͤn-
te, auch wohl gar wircklich unterſcheidet,) als ei-
ne Veraͤnderung, und mithin als eine Begeben-
heit angeſehen. Ein Aufzug und Proceßion, ſo
lang dieſelbe auch immer ſeyn mag, wird von al-
len als eine einige Sache angeſehen; nehmlich die
Ordnung, die die Perſonen unter einander und im
Aufziehen beobachten, macht ſie zu einer Sache.
Siehet man einer Proceßion aber von ferne zu, wo
man die Partheyen, woraus ſie beſtehet, oder we-
nigſtens eintzelne Perſonen nicht mehr unterſchei-
den kan; ſo wird ihr Aufzug nach dem 6. §. als
eine einige Begebenheit angeſehen.
§. 9.
4. Art, viele Begebenheiten als eine anzuſehen.
Wenn viele Veraͤnderungen, entweder zu-
gleich, oder nach einander in einerley Abſicht ge-
ſchehen,
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/41>, abgerufen am 13.11.2024.
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