aber das völlige Ansehen einer Demonstration kan dennoch keine andere, als die wahre Demonstra- tion haben: und ein solches völliges Ansehen kan also nur der Wahrheit zukommen.
§. 25. Ergäntzung des Ansehens.
Da aber das Ansehen des Aussagers auch wohl unvollkommen seyn kan, (§. 24.) so ist in diesem Falle nöthig, daß das Ansehen ergäntzet werde. Dieses geschiehet auf verschiedene Art; nachdem man von diesem oder jenem Stücke, das zum völli- gen Ansehen gehört, nicht gnugsam versichert ist. Denn auch eine Person, der man überhaupt Auf- richtigkeit zutraut, lässet doch wohl eine unwahre Rede aus ihrem Munde gehen, 1. entweder aus Schertz und Muthwill, 2. oder aus einem Vor- theil, da man sich selbst, oder etwa andern dadurch Nutzen zu verschaffen gedencket.
§. 26. Erste Art, das Ansehen zu ergäntzen.
Dem Verdachte des Schertzes wird durch Be- theurungen und Eyde begegnet, und dadurch das völlige Ansehen eines Autors in diesem Falle ergän- tzet. Denn auf solche Art wird die Rede, welche man nach der gemeinen, wiewohl falschen Gedenck- art, vor was gleichgültiges angesehen hatte, zu einer Gewissenssache. Man weiß wohl, daß Ju- ramenta auch wohl fälschlich abgelegt werden; und daß dieselben also einer Person, die man sonsten
nicht
Neuntes Capitel,
aber das voͤllige Anſehen einer Demonſtration kan dennoch keine andere, als die wahre Demonſtra- tion haben: und ein ſolches voͤlliges Anſehen kan alſo nur der Wahrheit zukommen.
§. 25. Ergaͤntzung des Anſehens.
Da aber das Anſehen des Ausſagers auch wohl unvollkommen ſeyn kan, (§. 24.) ſo iſt in dieſem Falle noͤthig, daß das Anſehen ergaͤntzet werde. Dieſes geſchiehet auf verſchiedene Art; nachdem man von dieſem oder jenem Stuͤcke, das zum voͤlli- gen Anſehen gehoͤrt, nicht gnugſam verſichert iſt. Denn auch eine Perſon, der man uͤberhaupt Auf- richtigkeit zutraut, laͤſſet doch wohl eine unwahre Rede aus ihrem Munde gehen, 1. entweder aus Schertz und Muthwill, 2. oder aus einem Vor- theil, da man ſich ſelbſt, oder etwa andern dadurch Nutzen zu verſchaffen gedencket.
§. 26. Erſte Art, das Anſehen zu ergaͤntzen.
Dem Verdachte des Schertzes wird durch Be- theurungen und Eyde begegnet, und dadurch das voͤllige Anſehen eines Autors in dieſem Falle ergaͤn- tzet. Denn auf ſolche Art wird die Rede, welche man nach der gemeinen, wiewohl falſchen Gedenck- art, vor was gleichguͤltiges angeſehen hatte, zu einer Gewiſſensſache. Man weiß wohl, daß Ju- ramenta auch wohl faͤlſchlich abgelegt werden; und daß dieſelben alſo einer Perſon, die man ſonſten
nicht
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Neuntes Capitel,
aber das voͤllige Anſehen einer Demonſtration kan
dennoch keine andere, als die wahre Demonſtra-
tion haben: und ein ſolches voͤlliges Anſehen kan
alſo nur der Wahrheit zukommen.
§. 25.
Ergaͤntzung des Anſehens.
Da aber das Anſehen des Ausſagers auch wohl
unvollkommen ſeyn kan, (§. 24.) ſo iſt in dieſem
Falle noͤthig, daß das Anſehen ergaͤntzet werde.
Dieſes geſchiehet auf verſchiedene Art; nachdem
man von dieſem oder jenem Stuͤcke, das zum voͤlli-
gen Anſehen gehoͤrt, nicht gnugſam verſichert iſt.
Denn auch eine Perſon, der man uͤberhaupt Auf-
richtigkeit zutraut, laͤſſet doch wohl eine unwahre
Rede aus ihrem Munde gehen, 1. entweder aus
Schertz und Muthwill, 2. oder aus einem Vor-
theil, da man ſich ſelbſt, oder etwa andern dadurch
Nutzen zu verſchaffen gedencket.
§. 26.
Erſte Art, das Anſehen zu ergaͤntzen.
Dem Verdachte des Schertzes wird durch Be-
theurungen und Eyde begegnet, und dadurch das
voͤllige Anſehen eines Autors in dieſem Falle ergaͤn-
tzet. Denn auf ſolche Art wird die Rede, welche
man nach der gemeinen, wiewohl falſchen Gedenck-
art, vor was gleichguͤltiges angeſehen hatte, zu
einer Gewiſſensſache. Man weiß wohl, daß Ju-
ramenta auch wohl faͤlſchlich abgelegt werden; und
daß dieſelben alſo einer Perſon, die man ſonſten
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/340>, abgerufen am 03.12.2024.
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