Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.Fünfftes Capitel, storische Erkentniß und die Erzehlungen abhan-gen: und der Sehepunckt ist nichts anders, als der Zustand des Zuschauers, in so ferne daraus die Art des Anschauens, und die Beschaffenheit der Erzehlung kan verstanden werden. Da nun die moralischen Dinge, Händel, Geschäffte und Thaten von denen Zuschauern auf verschiedene Weise angesehen werden, nachdem diese sich in verschiedenen Ständen (§. 8.), Stellen (§. 9.), und Gemüthsverfassungen befinden (§. 10.), so ist dieses zusammen genommen, der Sehepunckt in Ansehung aller solcher Dinge, die von Cör- pern unterschieden sind. Und dieses ist also die vierte Ausdehnung des Begriffes vom Sehe- punckte (§. 4.). §. 12. Allgemeiner Begriff des Sehepunckts. Da nun der Sehepunckt nach den verschiede- hie
Fuͤnfftes Capitel, ſtoriſche Erkentniß und die Erzehlungen abhan-gen: und der Sehepunckt iſt nichts anders, als der Zuſtand des Zuſchauers, in ſo ferne daraus die Art des Anſchauens, und die Beſchaffenheit der Erzehlung kan verſtanden werden. Da nun die moraliſchen Dinge, Haͤndel, Geſchaͤffte und Thaten von denen Zuſchauern auf verſchiedene Weiſe angeſehen werden, nachdem dieſe ſich in verſchiedenen Staͤnden (§. 8.), Stellen (§. 9.), und Gemuͤthsverfaſſungen befinden (§. 10.), ſo iſt dieſes zuſammen genommen, der Sehepunckt in Anſehung aller ſolcher Dinge, die von Coͤr- pern unterſchieden ſind. Und dieſes iſt alſo die vierte Ausdehnung des Begriffes vom Sehe- punckte (§. 4.). §. 12. Allgemeiner Begriff des Sehepunckts. Da nun der Sehepunckt nach den verſchiede- hie
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Fuͤnfftes Capitel,
ſtoriſche Erkentniß und die Erzehlungen abhan-
gen: und der Sehepunckt iſt nichts anders, als
der Zuſtand des Zuſchauers, in ſo ferne daraus
die Art des Anſchauens, und die Beſchaffenheit
der Erzehlung kan verſtanden werden. Da nun
die moraliſchen Dinge, Haͤndel, Geſchaͤffte und
Thaten von denen Zuſchauern auf verſchiedene
Weiſe angeſehen werden, nachdem dieſe ſich in
verſchiedenen Staͤnden (§. 8.), Stellen (§. 9.),
und Gemuͤthsverfaſſungen befinden (§. 10.), ſo
iſt dieſes zuſammen genommen, der Sehepunckt
in Anſehung aller ſolcher Dinge, die von Coͤr-
pern unterſchieden ſind. Und dieſes iſt alſo die
vierte Ausdehnung des Begriffes vom Sehe-
punckte (§. 4.).
§. 12.
Allgemeiner Begriff des Sehepunckts.
Da nun der Sehepunckt nach den verſchiede-
nen Beſchaffenheiten der Objeckten und der Zu-
ſchauer, in ſo verſchiedener Weitlaͤufftigkeit muß
genommen werden, ſo iſt dienlich, daß man dieſe
Begriffe ſaͤmtlich unter einen allgemeinen Begriff
bringe: welcher folgender iſt. Der Sehepunckt
iſt der innerliche und aͤuſſerliche Zuſtand eines
Zuſchauers, in ſo ferne daraus eine gewiſſe und
beſondere Art, die vorkommenden Dinge anzu-
ſchauen und zu betrachten, fluͤſſet. Ein Begriff,
der mit den allerwichtigſten in der gantzen Philo-
ſophie im gleichen Paare gehet, den man aber
noch zur Zeit zu Nutzen anzuwenden noch nicht
gewohnt iſt, auſſer daß der Herr von Leibnitz
hie
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