Die Behandlung muß zunächst auf Herstellung eines vollkommen ruhigen Verhaltens, horizontale Lage und Besei- tigung aller den Blutandrang gegen die Geburtstheile ver- mehrenden Reitze gerichtet seyn. Die fernere Cur wird nach den besondern Ursachen verschieden eingeleitet werden müssen. Da die Schwäche des Uterus eins der Hauptmomente zur Entstehung dieser Blutungen ist, so werden auch vorzüglich, und bei heftigen Blutungen immer, diejenigen Mittel zu Hülfe gerufen werden müssen, welche die Contraktion der Ge- bärmutter aufrufen, und ganz dasselbe Verfahren welches bei Schwäche des Uterus nach Ausstoßung der Nachgeburt (§. 1369.) und bei passiven Blutungen (1. Thl. §. 366.) erwähnt worden ist, als: Einreibungen von Linimentum vol., Naph- tha, Einspritzungen von lauen Kräuteraufgüßen mit Essig und Wein, innerlich @. Cinamomi mit der TR. thebaica, Aci- dum phosphor. u. s. w. sind folglich, sowohl bei innern als äußern Metrorrhagien angezeigt.
§. 1568.
Außerdem müssen ferner specielle Ursachen der Blutung, als Reste der Nachgeburt, Blutklumpen, falsche Lagen des Uterus, beseitigt werden. Bei geringerer Blutergießung aber, oder nur ungewöhnlich lange anhaltendem Blutabgange sind die contrahirenden Mittel in kleinern Dosen angezeigt, und der Aufguß der Zimmtrinde, das Dover'sche Pulver, die täg- lich einigemal wiederholten Einreibungen des flüchtigen Lini- ments in die regio hypogastrica, bei schwammigen Körpern das gelinde Binden des Unterleibes, die längere Zeit fort be- obachtete möglichste Ruhe der Kranken und überhaupt diejenige Behandlung, welche im ersten Theile bei andauernden Metror- rhagien gelehrt worden ist, zweckmäßig. Aktive Blutungen kommen im Ganzen bei Wöchnerinnen seltner vor, erfordern aber alsdann ein mehr antiphlogistisches Verfahren und be- sonders die Anwendung der mineralischen Säuren, obwohl die Erregung stärkerer Contraktion im Uterus auch hierbei nicht übergangen werden darf.
§. 1567.
Die Behandlung muß zunaͤchſt auf Herſtellung eines vollkommen ruhigen Verhaltens, horizontale Lage und Beſei- tigung aller den Blutandrang gegen die Geburtstheile ver- mehrenden Reitze gerichtet ſeyn. Die fernere Cur wird nach den beſondern Urſachen verſchieden eingeleitet werden muͤſſen. Da die Schwaͤche des Uterus eins der Hauptmomente zur Entſtehung dieſer Blutungen iſt, ſo werden auch vorzuͤglich, und bei heftigen Blutungen immer, diejenigen Mittel zu Huͤlfe gerufen werden muͤſſen, welche die Contraktion der Ge- baͤrmutter aufrufen, und ganz daſſelbe Verfahren welches bei Schwaͤche des Uterus nach Ausſtoßung der Nachgeburt (§. 1369.) und bei paſſiven Blutungen (1. Thl. §. 366.) erwaͤhnt worden iſt, als: Einreibungen von Linimentum vol., Naph- tha, Einſpritzungen von lauen Kraͤuteraufguͤßen mit Eſſig und Wein, innerlich . Cinamomi mit der TR. thebaica, Aci- dum phosphor. u. ſ. w. ſind folglich, ſowohl bei innern als aͤußern Metrorrhagien angezeigt.
§. 1568.
Außerdem muͤſſen ferner ſpecielle Urſachen der Blutung, als Reſte der Nachgeburt, Blutklumpen, falſche Lagen des Uterus, beſeitigt werden. Bei geringerer Blutergießung aber, oder nur ungewoͤhnlich lange anhaltendem Blutabgange ſind die contrahirenden Mittel in kleinern Doſen angezeigt, und der Aufguß der Zimmtrinde, das Dover’ſche Pulver, die taͤg- lich einigemal wiederholten Einreibungen des fluͤchtigen Lini- ments in die regio hypogastrica, bei ſchwammigen Koͤrpern das gelinde Binden des Unterleibes, die laͤngere Zeit fort be- obachtete moͤglichſte Ruhe der Kranken und uͤberhaupt diejenige Behandlung, welche im erſten Theile bei andauernden Metror- rhagien gelehrt worden iſt, zweckmaͤßig. Aktive Blutungen kommen im Ganzen bei Woͤchnerinnen ſeltner vor, erfordern aber alsdann ein mehr antiphlogiſtiſches Verfahren und be- ſonders die Anwendung der mineraliſchen Saͤuren, obwohl die Erregung ſtaͤrkerer Contraktion im Uterus auch hierbei nicht uͤbergangen werden darf.
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§. 1567.
Die Behandlung muß zunaͤchſt auf Herſtellung eines
vollkommen ruhigen Verhaltens, horizontale Lage und Beſei-
tigung aller den Blutandrang gegen die Geburtstheile ver-
mehrenden Reitze gerichtet ſeyn. Die fernere Cur wird nach
den beſondern Urſachen verſchieden eingeleitet werden muͤſſen.
Da die Schwaͤche des Uterus eins der Hauptmomente zur
Entſtehung dieſer Blutungen iſt, ſo werden auch vorzuͤglich,
und bei heftigen Blutungen immer, diejenigen Mittel zu
Huͤlfe gerufen werden muͤſſen, welche die Contraktion der Ge-
baͤrmutter aufrufen, und ganz daſſelbe Verfahren welches bei
Schwaͤche des Uterus nach Ausſtoßung der Nachgeburt (§.
1369.) und bei paſſiven Blutungen (1. Thl. §. 366.) erwaͤhnt
worden iſt, als: Einreibungen von Linimentum vol., Naph-
tha, Einſpritzungen von lauen Kraͤuteraufguͤßen mit Eſſig und
Wein, innerlich . Cinamomi mit der . thebaica, Aci-
dum phosphor. u. ſ. w. ſind folglich, ſowohl bei innern
als aͤußern Metrorrhagien angezeigt.
§. 1568.
Außerdem muͤſſen ferner ſpecielle Urſachen der Blutung,
als Reſte der Nachgeburt, Blutklumpen, falſche Lagen des
Uterus, beſeitigt werden. Bei geringerer Blutergießung aber,
oder nur ungewoͤhnlich lange anhaltendem Blutabgange ſind
die contrahirenden Mittel in kleinern Doſen angezeigt, und
der Aufguß der Zimmtrinde, das Dover’ſche Pulver, die taͤg-
lich einigemal wiederholten Einreibungen des fluͤchtigen Lini-
ments in die regio hypogastrica, bei ſchwammigen Koͤrpern
das gelinde Binden des Unterleibes, die laͤngere Zeit fort be-
obachtete moͤglichſte Ruhe der Kranken und uͤberhaupt diejenige
Behandlung, welche im erſten Theile bei andauernden Metror-
rhagien gelehrt worden iſt, zweckmaͤßig. Aktive Blutungen
kommen im Ganzen bei Woͤchnerinnen ſeltner vor, erfordern
aber alsdann ein mehr antiphlogiſtiſches Verfahren und be-
ſonders die Anwendung der mineraliſchen Saͤuren, obwohl
die Erregung ſtaͤrkerer Contraktion im Uterus auch hierbei
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 547. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/573>, abgerufen am 21.11.2024.
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