der Wehen sich zeigende Blutung, der Abgang einzelner Hydatiden *) mit derselben, und die Beschaffenheit der in den Muttermund sich herabdrängenden Fruchttheile selbst, genügen- den Aufschluß über diesen Zustand.
§. 1486.
Die Behandlung kann während der Schwangerschaft nur auf Unterstützung der Reproduktion, Empfehlen eines ruhigen Verhaltens, und Anwendung der gelindern tonischen Mittel gerichtet seyn. Während der beginnenden Geburt aber, muß ganz dasselbe Verfahren wie bei einer durch mechanische Abtrennung bewirkten Frühgeburt beobachtet, und also haupt- sächlich die Blutung berücksichtigt werden. -- Horizontale Lage und Nichtverarbeiten der Wehen ist demnach durchaus zu beobachten, das Empfangen der Mola an den äußern Ge- burtstheilen gerade so wie beim Abgange der Nachgeburt zu handhaben, dafür daß nichts abreiße und zurückbleibe zu sorgen, und die Frucht zu weiterer Untersuchung sogleich in ein bereit gehaltenes Gefäß zu legen. Unterstützung des Dammes wird nur bei festen und großen Fleischmolen nöthig; Blutungen welche nach dem Abgange der Mole andauern oder sich ver- stärken, fordern die oben (§. 1368) beschriebene Behandlung der Schwäche der Gebärmutter in der fünften Periode, also Friktionen, Injektionen, u. s. w. -- Anordnung eines stär- kenden Heilplans als Nachkur ist auch hier gewöhnlich unentbehrlich. -- Lange zurückbleibende, sich verhärtende Molen lassen fast so wenig als die Steatomata uteri eine vollstän- dige Beseitigung, sondern nur zuweilen Milderung einzelner Symptome zu.
*) Nach Bremser sind unter diesen Wasserblasen oft wahre Blasenwürmer.
der Wehen ſich zeigende Blutung, der Abgang einzelner Hydatiden *) mit derſelben, und die Beſchaffenheit der in den Muttermund ſich herabdraͤngenden Fruchttheile ſelbſt, genuͤgen- den Aufſchluß uͤber dieſen Zuſtand.
§. 1486.
Die Behandlung kann waͤhrend der Schwangerſchaft nur auf Unterſtuͤtzung der Reproduktion, Empfehlen eines ruhigen Verhaltens, und Anwendung der gelindern toniſchen Mittel gerichtet ſeyn. Waͤhrend der beginnenden Geburt aber, muß ganz daſſelbe Verfahren wie bei einer durch mechaniſche Abtrennung bewirkten Fruͤhgeburt beobachtet, und alſo haupt- ſaͤchlich die Blutung beruͤckſichtigt werden. — Horizontale Lage und Nichtverarbeiten der Wehen iſt demnach durchaus zu beobachten, das Empfangen der Mola an den aͤußern Ge- burtstheilen gerade ſo wie beim Abgange der Nachgeburt zu handhaben, dafuͤr daß nichts abreiße und zuruͤckbleibe zu ſorgen, und die Frucht zu weiterer Unterſuchung ſogleich in ein bereit gehaltenes Gefaͤß zu legen. Unterſtuͤtzung des Dammes wird nur bei feſten und großen Fleiſchmolen noͤthig; Blutungen welche nach dem Abgange der Mole andauern oder ſich ver- ſtaͤrken, fordern die oben (§. 1368) beſchriebene Behandlung der Schwaͤche der Gebaͤrmutter in der fuͤnften Periode, alſo Friktionen, Injektionen, u. ſ. w. — Anordnung eines ſtaͤr- kenden Heilplans als Nachkur iſt auch hier gewoͤhnlich unentbehrlich. — Lange zuruͤckbleibende, ſich verhaͤrtende Molen laſſen faſt ſo wenig als die Steatomata uteri eine vollſtaͤn- dige Beſeitigung, ſondern nur zuweilen Milderung einzelner Symptome zu.
*) Nach Bremſer ſind unter dieſen Waſſerblaſen oft wahre Blaſenwuͤrmer.
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der Wehen ſich zeigende Blutung, der Abgang einzelner
Hydatiden *) mit derſelben, und die Beſchaffenheit der in den
Muttermund ſich herabdraͤngenden Fruchttheile ſelbſt, genuͤgen-
den Aufſchluß uͤber dieſen Zuſtand.
§. 1486.
Die Behandlung kann waͤhrend der Schwangerſchaft
nur auf Unterſtuͤtzung der Reproduktion, Empfehlen eines
ruhigen Verhaltens, und Anwendung der gelindern toniſchen
Mittel gerichtet ſeyn. Waͤhrend der beginnenden Geburt aber,
muß ganz daſſelbe Verfahren wie bei einer durch mechaniſche
Abtrennung bewirkten Fruͤhgeburt beobachtet, und alſo haupt-
ſaͤchlich die Blutung beruͤckſichtigt werden. — Horizontale
Lage und Nichtverarbeiten der Wehen iſt demnach durchaus
zu beobachten, das Empfangen der Mola an den aͤußern Ge-
burtstheilen gerade ſo wie beim Abgange der Nachgeburt zu
handhaben, dafuͤr daß nichts abreiße und zuruͤckbleibe zu ſorgen,
und die Frucht zu weiterer Unterſuchung ſogleich in ein bereit
gehaltenes Gefaͤß zu legen. Unterſtuͤtzung des Dammes wird
nur bei feſten und großen Fleiſchmolen noͤthig; Blutungen
welche nach dem Abgange der Mole andauern oder ſich ver-
ſtaͤrken, fordern die oben (§. 1368) beſchriebene Behandlung
der Schwaͤche der Gebaͤrmutter in der fuͤnften Periode, alſo
Friktionen, Injektionen, u. ſ. w. — Anordnung eines ſtaͤr-
kenden Heilplans als Nachkur iſt auch hier gewoͤhnlich
unentbehrlich. — Lange zuruͤckbleibende, ſich verhaͤrtende Molen
laſſen faſt ſo wenig als die Steatomata uteri eine vollſtaͤn-
dige Beſeitigung, ſondern nur zuweilen Milderung einzelner
Symptome zu.
*) Nach Bremſer ſind unter dieſen Waſſerblaſen oft wahre
Blaſenwuͤrmer.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 498. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/524>, abgerufen am 03.12.2024.
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