camphor., Fomentiren mit warmen Kräuterkissen, Bäder [wäh- rend der 1. und 2. Periode], innerlich ein Dover'sches Pul- ver, etwas Liq. m. Hoffm., Essent. castor. mit Jnfus. Valerianae u. dergl.) nothwendig, theils können sie, dafern die Kreisende besonders schwach ist, die Heftigkeit der Zufälle Gefahr droht, und nach der Natur derselben ihre Beseitigung von Beendigung der Geburt nicht zu erwarten ist, selbst die künst- liche Beschleunigung der Entbindung durch eine der Lage der Dinge angemessene Operation, nothwendig machen; welches letztere übrigens unter ähnlichen Verhältnissen auch von den durch das Gefäßsystem bedingten Schmerzen gelten muß.
§. 1333.
Was die Zustände der Bewußtlosigkeit, der Ohn- macht und des Scheintodes betrifft, so kann hierüber völlig auf das, was hiervon oben bei den Krankheiten der Schwangern (§. 1032. u. f.) gesagt worden ist, zurückge- wiesen werden. Wie während der Schwangerschaft, treten sie auch hier entweder als Folge krankhafter Zustände des Gefäß- systems (und so am häufigsten und gefährlichsten) ein, oder erscheinen als idiopathische Krankheitszustände im Nervensystem, worüber a. a. O. die besondern Kennzeichen aufgeführt wor- den sind. -- Im Allgemeinen kann man annehmen, daß schnell vorübergehende Erschöpfungen und Ohnmachten nach jedesmaligen Wehen nicht viel auf sich haben, ja oft mehr zum Sammeln der Kräfte beitragen, tiefere Ohnmachten hin- gegen immer bedenklich sind, und theils die ganze oben (§. 1037.) ausführlicher angegebene Behandlungsweise, theils, dafern der Muttermund sattsam eröffnet und der vorangehende Kindestheil ins Becken eingetreten ist, schon in Hinsicht auf das Kind selbst die Beschleunigung der Geburt erheischen. Mit Anwendung der gewaltsamen Entbindung in den frühern Zeiträumen der Geburt, muß hier eben so vorsichtig wie wäh- rend der Schwangerschaft verfahren werden. Eingetretener Scheintod oder wahrer Tod machen das für die Behandlung solcher Fälle oben (§. 1040) angezeigte Verfahren nothwendig.
camphor., Fomentiren mit warmen Kraͤuterkiſſen, Baͤder [waͤh- rend der 1. und 2. Periode], innerlich ein Dover’ſches Pul- ver, etwas Liq. m. Hoffm., Essent. castor. mit Jnfus. Valerianae u. dergl.) nothwendig, theils koͤnnen ſie, dafern die Kreiſende beſonders ſchwach iſt, die Heftigkeit der Zufaͤlle Gefahr droht, und nach der Natur derſelben ihre Beſeitigung von Beendigung der Geburt nicht zu erwarten iſt, ſelbſt die kuͤnſt- liche Beſchleunigung der Entbindung durch eine der Lage der Dinge angemeſſene Operation, nothwendig machen; welches letztere uͤbrigens unter aͤhnlichen Verhaͤltniſſen auch von den durch das Gefaͤßſyſtem bedingten Schmerzen gelten muß.
§. 1333.
Was die Zuſtaͤnde der Bewußtloſigkeit, der Ohn- macht und des Scheintodes betrifft, ſo kann hieruͤber voͤllig auf das, was hiervon oben bei den Krankheiten der Schwangern (§. 1032. u. f.) geſagt worden iſt, zuruͤckge- wieſen werden. Wie waͤhrend der Schwangerſchaft, treten ſie auch hier entweder als Folge krankhafter Zuſtaͤnde des Gefaͤß- ſyſtems (und ſo am haͤufigſten und gefaͤhrlichſten) ein, oder erſcheinen als idiopathiſche Krankheitszuſtaͤnde im Nervenſyſtem, woruͤber a. a. O. die beſondern Kennzeichen aufgefuͤhrt wor- den ſind. — Im Allgemeinen kann man annehmen, daß ſchnell voruͤbergehende Erſchoͤpfungen und Ohnmachten nach jedesmaligen Wehen nicht viel auf ſich haben, ja oft mehr zum Sammeln der Kraͤfte beitragen, tiefere Ohnmachten hin- gegen immer bedenklich ſind, und theils die ganze oben (§. 1037.) ausfuͤhrlicher angegebene Behandlungsweiſe, theils, dafern der Muttermund ſattſam eroͤffnet und der vorangehende Kindestheil ins Becken eingetreten iſt, ſchon in Hinſicht auf das Kind ſelbſt die Beſchleunigung der Geburt erheiſchen. Mit Anwendung der gewaltſamen Entbindung in den fruͤhern Zeitraͤumen der Geburt, muß hier eben ſo vorſichtig wie waͤh- rend der Schwangerſchaft verfahren werden. Eingetretener Scheintod oder wahrer Tod machen das fuͤr die Behandlung ſolcher Faͤlle oben (§. 1040) angezeigte Verfahren nothwendig.
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camphor., Fomentiren mit warmen Kraͤuterkiſſen, Baͤder [waͤh-
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Valerianae u. dergl.) nothwendig, theils koͤnnen ſie, dafern
die Kreiſende beſonders ſchwach iſt, die Heftigkeit der Zufaͤlle
Gefahr droht, und nach der Natur derſelben ihre Beſeitigung von
Beendigung der Geburt nicht zu erwarten iſt, ſelbſt die kuͤnſt-
liche Beſchleunigung der Entbindung durch eine der Lage der
Dinge angemeſſene Operation, nothwendig machen; welches
letztere uͤbrigens unter aͤhnlichen Verhaͤltniſſen auch von den
durch das Gefaͤßſyſtem bedingten Schmerzen gelten muß.
§. 1333.
Was die Zuſtaͤnde der Bewußtloſigkeit, der Ohn-
macht und des Scheintodes betrifft, ſo kann hieruͤber
voͤllig auf das, was hiervon oben bei den Krankheiten der
Schwangern (§. 1032. u. f.) geſagt worden iſt, zuruͤckge-
wieſen werden. Wie waͤhrend der Schwangerſchaft, treten ſie
auch hier entweder als Folge krankhafter Zuſtaͤnde des Gefaͤß-
ſyſtems (und ſo am haͤufigſten und gefaͤhrlichſten) ein, oder
erſcheinen als idiopathiſche Krankheitszuſtaͤnde im Nervenſyſtem,
woruͤber a. a. O. die beſondern Kennzeichen aufgefuͤhrt wor-
den ſind. — Im Allgemeinen kann man annehmen, daß
ſchnell voruͤbergehende Erſchoͤpfungen und Ohnmachten nach
jedesmaligen Wehen nicht viel auf ſich haben, ja oft mehr
zum Sammeln der Kraͤfte beitragen, tiefere Ohnmachten hin-
gegen immer bedenklich ſind, und theils die ganze oben (§.
1037.) ausfuͤhrlicher angegebene Behandlungsweiſe, theils,
dafern der Muttermund ſattſam eroͤffnet und der vorangehende
Kindestheil ins Becken eingetreten iſt, ſchon in Hinſicht auf
das Kind ſelbſt die Beſchleunigung der Geburt erheiſchen.
Mit Anwendung der gewaltſamen Entbindung in den fruͤhern
Zeitraͤumen der Geburt, muß hier eben ſo vorſichtig wie waͤh-
rend der Schwangerſchaft verfahren werden. Eingetretener
Scheintod oder wahrer Tod machen das fuͤr die Behandlung
ſolcher Faͤlle oben (§. 1040) angezeigte Verfahren nothwendig.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/434>, abgerufen am 21.11.2024.
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