hierbei die Hüftengegend noch nicht zu tief im Beckeneingange stehen, als in weichem Falle man zweckmäßiger das Kind an einem Schenkel vollends bis über die Hüften hervorbringt, und dann erst den zweiten Fuß entwickelt. Eben so ist es mit den Steislagen; sobald nämlich der Steis noch beweglich im Beckeneingange steht, kann man leicht die Füße, wie bei der Wendung gelehrt worden, herabführen, ist er dagegen schon tief ins Becken eingetreten, so ist es zweckmäßiger denselben entweder durch eine Geburtszange mit geringer Kopfkrüm- mung, oder durch einen gekrümmt in den Schenkelbug einge- brachten Zeigefinger, oder bei einem abgestorbenen Kinde, selbst durch den hier eingesetzten stumpfen Haken, bis zum Durch- schneiden zu bringen, um dann die Füße behutsam zu ent- wickeln.
§. 1198.
Liegen nun beide Füße vor den äußern Geschlechtsthei- len, so beachtet man zuerst ob die Zehen nach rückwärts oder vorwärts gekehrt sind. Man faßt hierauf mit jeder Hand, und zwar mit flach angelegten gestreckten Fingern, den Daumen an die obere und äußere Seite des Unterschenkels gelegt, einen Fuß, zieht gleichzeitig beide Füße an und leitet so, wenn die Zehen nach rückwärts gekehrt waren, beide Füße bis an die Hüften her- vor. Lagen die Zehen nach vorwärts gekehrt, so ist es zweck- mäßig, während des Anziehens der Füße, dem Kindeskörper eine gelinde Drehung mit dem Rücken nach aufwärts zu geben. Sind nun die untern Extremitäten des Kindes geboren, so schlägt man sie in ein gewärmtes Leinentuch ein, und achtet zuerst auf die Lage des Nabelstranges, welcher stets in der Aushöhlung des Kreuzbeins sich am meisten gegen Druck ge- sichert befindet, und welcher, wenn er vielleicht an seiner In- sertion in den Unterleib zu sehr gedehnt wird, behutsam etwas weiter hervorgezogen, so wie, wenn er zwischen den Schenkeln durchgezogen seyn sollte, mittelst Beugung und Durchstecken eines Schenkels von dieser Umschlingung befreit werden muß.
hierbei die Huͤftengegend noch nicht zu tief im Beckeneingange ſtehen, als in weichem Falle man zweckmaͤßiger das Kind an einem Schenkel vollends bis uͤber die Huͤften hervorbringt, und dann erſt den zweiten Fuß entwickelt. Eben ſo iſt es mit den Steislagen; ſobald naͤmlich der Steis noch beweglich im Beckeneingange ſteht, kann man leicht die Fuͤße, wie bei der Wendung gelehrt worden, herabfuͤhren, iſt er dagegen ſchon tief ins Becken eingetreten, ſo iſt es zweckmaͤßiger denſelben entweder durch eine Geburtszange mit geringer Kopfkruͤm- mung, oder durch einen gekruͤmmt in den Schenkelbug einge- brachten Zeigefinger, oder bei einem abgeſtorbenen Kinde, ſelbſt durch den hier eingeſetzten ſtumpfen Haken, bis zum Durch- ſchneiden zu bringen, um dann die Fuͤße behutſam zu ent- wickeln.
§. 1198.
Liegen nun beide Fuͤße vor den aͤußern Geſchlechtsthei- len, ſo beachtet man zuerſt ob die Zehen nach ruͤckwaͤrts oder vorwaͤrts gekehrt ſind. Man faßt hierauf mit jeder Hand, und zwar mit flach angelegten geſtreckten Fingern, den Daumen an die obere und aͤußere Seite des Unterſchenkels gelegt, einen Fuß, zieht gleichzeitig beide Fuͤße an und leitet ſo, wenn die Zehen nach ruͤckwaͤrts gekehrt waren, beide Fuͤße bis an die Huͤften her- vor. Lagen die Zehen nach vorwaͤrts gekehrt, ſo iſt es zweck- maͤßig, waͤhrend des Anziehens der Fuͤße, dem Kindeskoͤrper eine gelinde Drehung mit dem Ruͤcken nach aufwaͤrts zu geben. Sind nun die untern Extremitaͤten des Kindes geboren, ſo ſchlaͤgt man ſie in ein gewaͤrmtes Leinentuch ein, und achtet zuerſt auf die Lage des Nabelſtranges, welcher ſtets in der Aushoͤhlung des Kreuzbeins ſich am meiſten gegen Druck ge- ſichert befindet, und welcher, wenn er vielleicht an ſeiner In- ſertion in den Unterleib zu ſehr gedehnt wird, behutſam etwas weiter hervorgezogen, ſo wie, wenn er zwiſchen den Schenkeln durchgezogen ſeyn ſollte, mittelſt Beugung und Durchſtecken eines Schenkels von dieſer Umſchlingung befreit werden muß.
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hierbei die Huͤftengegend noch nicht zu tief im Beckeneingange
ſtehen, als in weichem Falle man zweckmaͤßiger das Kind
an einem Schenkel vollends bis uͤber die Huͤften hervorbringt,
und dann erſt den zweiten Fuß entwickelt. Eben ſo iſt es
mit den Steislagen; ſobald naͤmlich der Steis noch beweglich
im Beckeneingange ſteht, kann man leicht die Fuͤße, wie bei
der Wendung gelehrt worden, herabfuͤhren, iſt er dagegen ſchon
tief ins Becken eingetreten, ſo iſt es zweckmaͤßiger denſelben
entweder durch eine Geburtszange mit geringer Kopfkruͤm-
mung, oder durch einen gekruͤmmt in den Schenkelbug einge-
brachten Zeigefinger, oder bei einem abgeſtorbenen Kinde, ſelbſt
durch den hier eingeſetzten ſtumpfen Haken, bis zum Durch-
ſchneiden zu bringen, um dann die Fuͤße behutſam zu ent-
wickeln.
§. 1198.
Liegen nun beide Fuͤße vor den aͤußern Geſchlechtsthei-
len, ſo beachtet man zuerſt ob die Zehen nach ruͤckwaͤrts oder
vorwaͤrts gekehrt ſind. Man faßt hierauf mit jeder Hand,
und zwar mit flach angelegten geſtreckten Fingern, den Daumen an
die obere und aͤußere Seite des Unterſchenkels gelegt, einen Fuß,
zieht gleichzeitig beide Fuͤße an und leitet ſo, wenn die Zehen
nach ruͤckwaͤrts gekehrt waren, beide Fuͤße bis an die Huͤften her-
vor. Lagen die Zehen nach vorwaͤrts gekehrt, ſo iſt es zweck-
maͤßig, waͤhrend des Anziehens der Fuͤße, dem Kindeskoͤrper eine
gelinde Drehung mit dem Ruͤcken nach aufwaͤrts zu geben.
Sind nun die untern Extremitaͤten des Kindes geboren, ſo
ſchlaͤgt man ſie in ein gewaͤrmtes Leinentuch ein, und achtet
zuerſt auf die Lage des Nabelſtranges, welcher ſtets in der
Aushoͤhlung des Kreuzbeins ſich am meiſten gegen Druck ge-
ſichert befindet, und welcher, wenn er vielleicht an ſeiner In-
ſertion in den Unterleib zu ſehr gedehnt wird, behutſam etwas
weiter hervorgezogen, ſo wie, wenn er zwiſchen den Schenkeln
durchgezogen ſeyn ſollte, mittelſt Beugung und Durchſtecken
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/354>, abgerufen am 23.11.2024.
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