risch, hier noch einige Erinnerungen nöthig werden. Es ist aber dieses Instrument wahrscheinlich im sechszehnten Jahrhun- dert durch Eucharius Röslin erfunden, und später durch viele Geburtshelfer, als Roonhuysen, Plaatmann, De Bruas, Camper und Andere, verändert und verbessert, mit einer Oeff- nung (Fenster), ja von Aitken sogar mit einer elastischen Vorrichtung versehen worden. Die gebräuchlichsten Formen un- terscheiden sich übrigens wenig von einem gewöhnlichen Zan- genblatt (s. T. III. F. IV.), außer durch die mangelnde Beckenkrümmung, und man kann sich daher, wenn man ja den Hebel gebrauchen will, eben so gut eines Zangenblattes bedienen. Der größte Vortheil, welchen sonach die Erfindung des Hebels der Geburtshülfe gewährt hat, besteht offen- bar in der Hinleitung auf die Idee der Construktion der Ge- burtszange, welche, wie wir späterhin finden werden, anfäng- lich aus nichts als zwei mit einander verbundenen Hebelarmen bestand.
§. 1192.
Die Anwendung des Hebels (oder eines Statt des He- bels dienenden Zangenblattes) geschieht aber auf folgende Weise: -- Nachdem man die §. 1172. beschriebenen Vorbe- reitungen getroffen und die Kreisende auf das Wendungslager gebracht hat, auch den Kopf bereits nahe am Beckeneingange fühlt, bringt man, wenn der Kopf in der linken Seite ruht, die eingeöhlten Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand in den hinlänglich geöffneten Muttermund, faßt dann mit der linken Hand den Griff des Hebels gleich einer Schreibefeder, und bringt nun das Instrument, nachdem es ebenfalls an sei- ner äußern Seite mit Oehl bestrichen ist, der Führungslinie des Beckes entsprechend, erst mit erhobenem dann mit immer mehr gesenktem Griffe so auf den beiden Fingern der andern Hand ein, daß man das Ende desselben bis an den Kopf des Kindes heraufführt, die Mitte hingegen (das Hypomochlion) durch die Beckenknochen unterstützt wird. In dieser Lage nun soll durch abwechselnde Bewegungen des Griffs nach und nach der Kopf mehr gegen den Eingang des Beckens, und endlich
riſch, hier noch einige Erinnerungen noͤthig werden. Es iſt aber dieſes Inſtrument wahrſcheinlich im ſechszehnten Jahrhun- dert durch Eucharius Röslin erfunden, und ſpaͤter durch viele Geburtshelfer, als Roonhuysen, Plaatmann, De Bruas, Camper und Andere, veraͤndert und verbeſſert, mit einer Oeff- nung (Fenſter), ja von Aitken ſogar mit einer elaſtiſchen Vorrichtung verſehen worden. Die gebraͤuchlichſten Formen un- terſcheiden ſich uͤbrigens wenig von einem gewoͤhnlichen Zan- genblatt (ſ. T. III. F. IV.), außer durch die mangelnde Beckenkruͤmmung, und man kann ſich daher, wenn man ja den Hebel gebrauchen will, eben ſo gut eines Zangenblattes bedienen. Der groͤßte Vortheil, welchen ſonach die Erfindung des Hebels der Geburtshuͤlfe gewaͤhrt hat, beſteht offen- bar in der Hinleitung auf die Idee der Conſtruktion der Ge- burtszange, welche, wie wir ſpaͤterhin finden werden, anfaͤng- lich aus nichts als zwei mit einander verbundenen Hebelarmen beſtand.
§. 1192.
Die Anwendung des Hebels (oder eines Statt des He- bels dienenden Zangenblattes) geſchieht aber auf folgende Weiſe: — Nachdem man die §. 1172. beſchriebenen Vorbe- reitungen getroffen und die Kreiſende auf das Wendungslager gebracht hat, auch den Kopf bereits nahe am Beckeneingange fuͤhlt, bringt man, wenn der Kopf in der linken Seite ruht, die eingeoͤhlten Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand in den hinlaͤnglich geoͤffneten Muttermund, faßt dann mit der linken Hand den Griff des Hebels gleich einer Schreibefeder, und bringt nun das Inſtrument, nachdem es ebenfalls an ſei- ner aͤußern Seite mit Oehl beſtrichen iſt, der Fuͤhrungslinie des Beckes entſprechend, erſt mit erhobenem dann mit immer mehr geſenktem Griffe ſo auf den beiden Fingern der andern Hand ein, daß man das Ende deſſelben bis an den Kopf des Kindes herauffuͤhrt, die Mitte hingegen (das Hypomochlion) durch die Beckenknochen unterſtuͤtzt wird. In dieſer Lage nun ſoll durch abwechſelnde Bewegungen des Griffs nach und nach der Kopf mehr gegen den Eingang des Beckens, und endlich
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riſch, hier noch einige Erinnerungen noͤthig werden. Es iſt
aber dieſes Inſtrument wahrſcheinlich im ſechszehnten Jahrhun-
dert durch Eucharius Röslin erfunden, und ſpaͤter durch
viele Geburtshelfer, als Roonhuysen, Plaatmann, De Bruas,
Camper und Andere, veraͤndert und verbeſſert, mit einer Oeff-
nung (Fenſter), ja von Aitken ſogar mit einer elaſtiſchen
Vorrichtung verſehen worden. Die gebraͤuchlichſten Formen un-
terſcheiden ſich uͤbrigens wenig von einem gewoͤhnlichen Zan-
genblatt (ſ. T. III. F. IV.), außer durch die mangelnde
Beckenkruͤmmung, und man kann ſich daher, wenn man ja
den Hebel gebrauchen will, eben ſo gut eines Zangenblattes
bedienen. Der groͤßte Vortheil, welchen ſonach die Erfindung
des Hebels der Geburtshuͤlfe gewaͤhrt hat, beſteht offen-
bar in der Hinleitung auf die Idee der Conſtruktion der Ge-
burtszange, welche, wie wir ſpaͤterhin finden werden, anfaͤng-
lich aus nichts als zwei mit einander verbundenen Hebelarmen
beſtand.
§. 1192.
Die Anwendung des Hebels (oder eines Statt des He-
bels dienenden Zangenblattes) geſchieht aber auf folgende
Weiſe: — Nachdem man die §. 1172. beſchriebenen Vorbe-
reitungen getroffen und die Kreiſende auf das Wendungslager
gebracht hat, auch den Kopf bereits nahe am Beckeneingange
fuͤhlt, bringt man, wenn der Kopf in der linken Seite ruht,
die eingeoͤhlten Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand in
den hinlaͤnglich geoͤffneten Muttermund, faßt dann mit der
linken Hand den Griff des Hebels gleich einer Schreibefeder,
und bringt nun das Inſtrument, nachdem es ebenfalls an ſei-
ner aͤußern Seite mit Oehl beſtrichen iſt, der Fuͤhrungslinie
des Beckes entſprechend, erſt mit erhobenem dann mit immer
mehr geſenktem Griffe ſo auf den beiden Fingern der andern
Hand ein, daß man das Ende deſſelben bis an den Kopf des
Kindes herauffuͤhrt, die Mitte hingegen (das Hypomochlion)
durch die Beckenknochen unterſtuͤtzt wird. In dieſer Lage nun
ſoll durch abwechſelnde Bewegungen des Griffs nach und nach
der Kopf mehr gegen den Eingang des Beckens, und endlich
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/349>, abgerufen am 21.11.2024.
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