in welcher die Füße liegen, (nur muß nicht etwa die Pla- centa in dieser Gegend angeheftet seyn, als deren Sitz die Hand immer sorgfältig zu vermeiden hat) um erst in dieser Gegend die Häute zu sprengen, und so bei noch stehendem Wasser die Wendung zu bewerkstelligen.
§. 1181.
Die Art und Weise ferner betreffend, wie die Hand so hoch in den Uterus hinauf- und zu den Füßen des Kindes sicher hinzuführen ist, läßt sich nur im Allgemeinen darstellen, und fast jeder vorkommende Fall fordert daher ein eigenthümli- ches, nach den Umständen, den allgemeinen Regeln gemäß, modificirtes Verfahren. Vorzüglich jedoch ist auf Folgendes zu achten: -- 1) bei dem Heraufführen der Hand über das kleine Becken, wähle man stets eine der Darm- und Kreuz- beinverbindungen, indem in den Ausbeugungen zu beiden Sei- ten des Vorbergs gewöhnlich am meisten Raum ist. 2) Man hüte sich, indem man die Hand in dieser Gegend heraufführt, nicht etwa zu stark gegen die Rückwand des Beckens zu drü- cken, um nicht durch Compression der Vena und Arteria iliaca (das Pulsiren der letztern fühlt man gewöhnlich hier sehr deutlich) Erstickungszufälle oder andere Beschwerden zu veranlassen. 3) Sobald während der Operation eine Wehe eintritt, halte man sogleich ein, und lasse die Hand ruhig liegen, bis die Wehe vorüber ist.
§. 1182.
Um innerhalb des Eies gut zu den Füßen zu gelangen, bemerke man ferner: 4) sobald der eindringenden Hand ein größerer Kindestheil (Rumpf oder Kopf) sich entgegenstellt, so suche man denselben behutsam etwas bei Seite zu schie- ben, worin vorzüglich der Daumen uns gute Unterstützung gewähren kann; auch ist es zweckmäßig, wenn der Kopf auf dem Eingange des kleinen Beckens aufliegt, der Kreisenden eine stärker rückwärts geneigte Lage zu geben. 5) Um die Füße aufzufinden ist es vorzüglich zu empfehlen, die Hand
in welcher die Fuͤße liegen, (nur muß nicht etwa die Pla- centa in dieſer Gegend angeheftet ſeyn, als deren Sitz die Hand immer ſorgfaͤltig zu vermeiden hat) um erſt in dieſer Gegend die Haͤute zu ſprengen, und ſo bei noch ſtehendem Waſſer die Wendung zu bewerkſtelligen.
§. 1181.
Die Art und Weiſe ferner betreffend, wie die Hand ſo hoch in den Uterus hinauf- und zu den Fuͤßen des Kindes ſicher hinzufuͤhren iſt, laͤßt ſich nur im Allgemeinen darſtellen, und faſt jeder vorkommende Fall fordert daher ein eigenthuͤmli- ches, nach den Umſtaͤnden, den allgemeinen Regeln gemaͤß, modificirtes Verfahren. Vorzuͤglich jedoch iſt auf Folgendes zu achten: — 1) bei dem Herauffuͤhren der Hand uͤber das kleine Becken, waͤhle man ſtets eine der Darm- und Kreuz- beinverbindungen, indem in den Ausbeugungen zu beiden Sei- ten des Vorbergs gewoͤhnlich am meiſten Raum iſt. 2) Man huͤte ſich, indem man die Hand in dieſer Gegend herauffuͤhrt, nicht etwa zu ſtark gegen die Ruͤckwand des Beckens zu druͤ- cken, um nicht durch Compreſſion der Vena und Arteria iliaca (das Pulſiren der letztern fuͤhlt man gewoͤhnlich hier ſehr deutlich) Erſtickungszufaͤlle oder andere Beſchwerden zu veranlaſſen. 3) Sobald waͤhrend der Operation eine Wehe eintritt, halte man ſogleich ein, und laſſe die Hand ruhig liegen, bis die Wehe voruͤber iſt.
§. 1182.
Um innerhalb des Eies gut zu den Fuͤßen zu gelangen, bemerke man ferner: 4) ſobald der eindringenden Hand ein groͤßerer Kindestheil (Rumpf oder Kopf) ſich entgegenſtellt, ſo ſuche man denſelben behutſam etwas bei Seite zu ſchie- ben, worin vorzuͤglich der Daumen uns gute Unterſtuͤtzung gewaͤhren kann; auch iſt es zweckmaͤßig, wenn der Kopf auf dem Eingange des kleinen Beckens aufliegt, der Kreiſenden eine ſtaͤrker ruͤckwaͤrts geneigte Lage zu geben. 5) Um die Fuͤße aufzufinden iſt es vorzuͤglich zu empfehlen, die Hand
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in welcher die Fuͤße liegen, (nur muß nicht etwa die Pla-
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Hand immer ſorgfaͤltig zu vermeiden hat) um erſt in dieſer
Gegend die Haͤute zu ſprengen, und ſo bei noch ſtehendem
Waſſer die Wendung zu bewerkſtelligen.
§. 1181.
Die Art und Weiſe ferner betreffend, wie die Hand ſo
hoch in den Uterus hinauf- und zu den Fuͤßen des Kindes
ſicher hinzufuͤhren iſt, laͤßt ſich nur im Allgemeinen darſtellen,
und faſt jeder vorkommende Fall fordert daher ein eigenthuͤmli-
ches, nach den Umſtaͤnden, den allgemeinen Regeln gemaͤß,
modificirtes Verfahren. Vorzuͤglich jedoch iſt auf Folgendes
zu achten: — 1) bei dem Herauffuͤhren der Hand uͤber das
kleine Becken, waͤhle man ſtets eine der Darm- und Kreuz-
beinverbindungen, indem in den Ausbeugungen zu beiden Sei-
ten des Vorbergs gewoͤhnlich am meiſten Raum iſt. 2) Man
huͤte ſich, indem man die Hand in dieſer Gegend herauffuͤhrt,
nicht etwa zu ſtark gegen die Ruͤckwand des Beckens zu druͤ-
cken, um nicht durch Compreſſion der Vena und Arteria
iliaca (das Pulſiren der letztern fuͤhlt man gewoͤhnlich hier
ſehr deutlich) Erſtickungszufaͤlle oder andere Beſchwerden zu
veranlaſſen. 3) Sobald waͤhrend der Operation eine Wehe
eintritt, halte man ſogleich ein, und laſſe die Hand ruhig
liegen, bis die Wehe voruͤber iſt.
§. 1182.
Um innerhalb des Eies gut zu den Fuͤßen zu gelangen,
bemerke man ferner: 4) ſobald der eindringenden Hand ein
groͤßerer Kindestheil (Rumpf oder Kopf) ſich entgegenſtellt,
ſo ſuche man denſelben behutſam etwas bei Seite zu ſchie-
ben, worin vorzuͤglich der Daumen uns gute Unterſtuͤtzung
gewaͤhren kann; auch iſt es zweckmaͤßig, wenn der Kopf auf
dem Eingange des kleinen Beckens aufliegt, der Kreiſenden
eine ſtaͤrker ruͤckwaͤrts geneigte Lage zu geben. 5) Um die
Fuͤße aufzufinden iſt es vorzuͤglich zu empfehlen, die Hand
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/342>, abgerufen am 03.12.2024.
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