2) Geschichte der regelmäßigen Geburt im All- gemeinen.
§. 803.
Es sind hierbei zuvörderst die Bedingungen fest zu stellen, unter welchen eine ganz regelmäßige Geburt erfol- gen kann. -- Es gehört aber hierhin: erstens, daß der weibliche Körper im Allgemeinen, und besonders in den ein- zelnen für das Geburtsgeschäft wichtigen Theilen so regelmäßig gebildet sey, wie wir ihn in der allgemeinen Gynäkologie (Thl. I. §. 16. u. f.) geschildert haben; zweiteus, daß der Uterus sich in der Zeit der Schwangerschaft so entwi- ckele, und der allgemeine Körper sich diesen Modificationen gemäß so umgestimmt habe, wie dieß für diese Periode, der Angabe des vorigen Abschnitts gemäß, geschehen soll; drit- tens endlich, daß die Frucht sich in der regelmäßigen Zeit der Schwangerschaft ganz so regelmäßig, ihrer Größe, Lage und Stellung nach entwickelt habe, wie dieß ebenfalls im vorigen Abschnitt beschrieben ist.
§. 804.
Eingetheilt wird das ganze Geburtsgeschäft in fünf Perioden, von welchen die erste die Vorboten der Geburt und das völlige Verstreichen des Gebärmutterhalses in sich begreift, die zweite die Eröffnung des Muttermundes um- faßt, die dritte die Geburt des Fruchtwassers und Herab- rücken des vorliegenden Kindestheils in die Vagina, die vierte die Geburt des Kindes, und die fünfte die Geburt der Nachgeburt enthält.
Erste, oder vorhersagende Geburtsperiode.
§. 805.
Die Vorboten der Geburt, mit denen diese Pe- tiode beginnt, sind: vermehrtes Senken des Leibes, größere Auflockerung des Muttermundes, durch welchen der untersu-
II. Theil. 7
2) Geſchichte der regelmaͤßigen Geburt im All- gemeinen.
§. 803.
Es ſind hierbei zuvoͤrderſt die Bedingungen feſt zu ſtellen, unter welchen eine ganz regelmaͤßige Geburt erfol- gen kann. — Es gehoͤrt aber hierhin: erſtens, daß der weibliche Koͤrper im Allgemeinen, und beſonders in den ein- zelnen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft wichtigen Theilen ſo regelmaͤßig gebildet ſey, wie wir ihn in der allgemeinen Gynaͤkologie (Thl. I. §. 16. u. f.) geſchildert haben; zweiteus, daß der Uterus ſich in der Zeit der Schwangerſchaft ſo entwi- ckele, und der allgemeine Koͤrper ſich dieſen Modificationen gemaͤß ſo umgeſtimmt habe, wie dieß fuͤr dieſe Periode, der Angabe des vorigen Abſchnitts gemaͤß, geſchehen ſoll; drit- tens endlich, daß die Frucht ſich in der regelmaͤßigen Zeit der Schwangerſchaft ganz ſo regelmaͤßig, ihrer Groͤße, Lage und Stellung nach entwickelt habe, wie dieß ebenfalls im vorigen Abſchnitt beſchrieben iſt.
§. 804.
Eingetheilt wird das ganze Geburtsgeſchaͤft in fuͤnf Perioden, von welchen die erſte die Vorboten der Geburt und das voͤllige Verſtreichen des Gebaͤrmutterhalſes in ſich begreift, die zweite die Eroͤffnung des Muttermundes um- faßt, die dritte die Geburt des Fruchtwaſſers und Herab- ruͤcken des vorliegenden Kindestheils in die Vagina, die vierte die Geburt des Kindes, und die fuͤnfte die Geburt der Nachgeburt enthaͤlt.
Erſte, oder vorherſagende Geburtsperiode.
§. 805.
Die Vorboten der Geburt, mit denen dieſe Pe- tiode beginnt, ſind: vermehrtes Senken des Leibes, groͤßere Auflockerung des Muttermundes, durch welchen der unterſu-
II. Theil. 7
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2) Geſchichte der regelmaͤßigen Geburt im All-
gemeinen.
§. 803.
Es ſind hierbei zuvoͤrderſt die Bedingungen feſt zu
ſtellen, unter welchen eine ganz regelmaͤßige Geburt erfol-
gen kann. — Es gehoͤrt aber hierhin: erſtens, daß der
weibliche Koͤrper im Allgemeinen, und beſonders in den ein-
zelnen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft wichtigen Theilen ſo regelmaͤßig
gebildet ſey, wie wir ihn in der allgemeinen Gynaͤkologie
(Thl. I. §. 16. u. f.) geſchildert haben; zweiteus, daß
der Uterus ſich in der Zeit der Schwangerſchaft ſo entwi-
ckele, und der allgemeine Koͤrper ſich dieſen Modificationen
gemaͤß ſo umgeſtimmt habe, wie dieß fuͤr dieſe Periode, der
Angabe des vorigen Abſchnitts gemaͤß, geſchehen ſoll; drit-
tens endlich, daß die Frucht ſich in der regelmaͤßigen
Zeit der Schwangerſchaft ganz ſo regelmaͤßig, ihrer Groͤße,
Lage und Stellung nach entwickelt habe, wie dieß ebenfalls
im vorigen Abſchnitt beſchrieben iſt.
§. 804.
Eingetheilt wird das ganze Geburtsgeſchaͤft in fuͤnf
Perioden, von welchen die erſte die Vorboten der Geburt
und das voͤllige Verſtreichen des Gebaͤrmutterhalſes in ſich
begreift, die zweite die Eroͤffnung des Muttermundes um-
faßt, die dritte die Geburt des Fruchtwaſſers und Herab-
ruͤcken des vorliegenden Kindestheils in die Vagina, die vierte
die Geburt des Kindes, und die fuͤnfte die Geburt der
Nachgeburt enthaͤlt.
Erſte, oder vorherſagende Geburtsperiode.
§. 805.
Die Vorboten der Geburt, mit denen dieſe Pe-
tiode beginnt, ſind: vermehrtes Senken des Leibes, groͤßere
Auflockerung des Muttermundes, durch welchen der unterſu-
II. Theil. 7
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/121>, abgerufen am 21.11.2024.
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