Alaun- und Vitriolwerken an und um die Stadt Saalfeld.
§. 32.
Die Bergleute machen ohngefähr 70 Mann aus. Den Lohn, welchen sie bekom- men, habe ich §. 15. bei dem Grubenbau schon angezeigt: Den Steiger- und den Wascherlohn will ich also nur noch anzeigen. Ein Steiger und ein Pochsteiger bekomt wöchentlich 11/2 bis 2 Thaler, ein Pochiunge aber 10, 11, 12, 14 bis 16 Gutegroschen. Der Häuer, welcher wöchentlich 27 Gutegroschen Lohn hat, muß in einem Vierteliahr 3 Gutegroschen 3 Pfennige Büchsengeld, ein ieder anderer Grubenarbeiter aber so viel- mal vierteliährlich einen Pfennig geben, als er die Woche Gutegroschen zu Lohn hat. Dagegen bekommen sie aber auch ein gewisses Krankengeld, und die Arztkosten, wann sie bei ihrer Arbeit Schaden leiden.
§. 33.
Man bezahlt von einem Centner Stein anzurösten, die Steine mögen viele oder wenige Feuer bedörfen, einen Gutengroschen. Bei dem Schmelzen und dem Rostdurch- stechen bekomt der Schmelzer in einer Schicht 8-, andere, die mit vor dem Feuer arbeiten, 5 bis 6-, ein Vorläufer aber 4 bis 5 Gutegroschen. Man bezahlt dem Schmelzer auser dem von einem Centner gute Kupfer gaarzumachen 7 Gutegroschen, von einem Centner Glimmerkupfer aber 10 Gutegroschen 6 Pfennige. Der Alaunmeister bekomt wöchentlich 3 Thaler, ein Arbeiter aber täglich 5 bis 6 Gutegroschen. Dem Vitriol- meister, welcher nicht beständig zu sieden hat, bezahlt man hingegen wöchentlich nur 27 Gutegroschen. Die Hüttenarbeiter geben bei alle diesem insgesamt kein Büchsengeld.
§. 34.
Das nötige Gezähe läst ein ieder Schichtmeister ausschmieden, wo er will, und er accordirt dabei so genau, als er nur kan.
§. 35.
Die Gewerken müssen das Grubenholz, so lang sie noch keine Erze geliefert haben, auf ihre Kosten zwar allein anschaffen: So bald sie aber nur einmal Erz zur Hütte geschaft haben; So bekommen sie von den Herrschaften Gotha und Coburg die Hälf- te desselben frei. Das Maas des Holzes und der Kohlen, den Preis dieser Materia- lien, und den iährlichen Aufgang habe ich §. 6. schon bekant gemacht.
§. 36.
Die Anschnitte pflegen die Schichtmeister und die Steiger auf dem Rathhaus zu halten. Alle vier Wochen wird ausgelohnt, die Rechnungen aber werden erst alle Vierteliahr geschlossen.
§. 37.
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Alaun- und Vitriolwerken an und um die Stadt Saalfeld.
§. 32.
Die Bergleute machen ohngefaͤhr 70 Mann aus. Den Lohn, welchen ſie bekom- men, habe ich §. 15. bei dem Grubenbau ſchon angezeigt: Den Steiger- und den Waſcherlohn will ich alſo nur noch anzeigen. Ein Steiger und ein Pochſteiger bekomt woͤchentlich 1½ bis 2 Thaler, ein Pochiunge aber 10, 11, 12, 14 bis 16 Gutegroſchen. Der Haͤuer, welcher woͤchentlich 27 Gutegroſchen Lohn hat, muß in einem Vierteliahr 3 Gutegroſchen 3 Pfennige Buͤchſengeld, ein ieder anderer Grubenarbeiter aber ſo viel- mal vierteliaͤhrlich einen Pfennig geben, als er die Woche Gutegroſchen zu Lohn hat. Dagegen bekommen ſie aber auch ein gewiſſes Krankengeld, und die Arztkoſten, wann ſie bei ihrer Arbeit Schaden leiden.
§. 33.
Man bezahlt von einem Centner Stein anzuroͤſten, die Steine moͤgen viele oder wenige Feuer bedoͤrfen, einen Gutengroſchen. Bei dem Schmelzen und dem Roſtdurch- ſtechen bekomt der Schmelzer in einer Schicht 8-, andere, die mit vor dem Feuer arbeiten, 5 bis 6-, ein Vorlaͤufer aber 4 bis 5 Gutegroſchen. Man bezahlt dem Schmelzer auſer dem von einem Centner gute Kupfer gaarzumachen 7 Gutegroſchen, von einem Centner Glimmerkupfer aber 10 Gutegroſchen 6 Pfennige. Der Alaunmeiſter bekomt woͤchentlich 3 Thaler, ein Arbeiter aber taͤglich 5 bis 6 Gutegroſchen. Dem Vitriol- meiſter, welcher nicht beſtaͤndig zu ſieden hat, bezahlt man hingegen woͤchentlich nur 27 Gutegroſchen. Die Huͤttenarbeiter geben bei alle dieſem insgeſamt kein Buͤchſengeld.
§. 34.
Das noͤtige Gezaͤhe laͤſt ein ieder Schichtmeiſter ausſchmieden, wo er will, und er accordirt dabei ſo genau, als er nur kan.
§. 35.
Die Gewerken muͤſſen das Grubenholz, ſo lang ſie noch keine Erze geliefert haben, auf ihre Koſten zwar allein anſchaffen: So bald ſie aber nur einmal Erz zur Huͤtte geſchaft haben; So bekommen ſie von den Herrſchaften Gotha und Coburg die Haͤlf- te deſſelben frei. Das Maas des Holzes und der Kohlen, den Preis dieſer Materia- lien, und den iaͤhrlichen Aufgang habe ich §. 6. ſchon bekant gemacht.
§. 36.
Die Anſchnitte pflegen die Schichtmeiſter und die Steiger auf dem Rathhaus zu halten. Alle vier Wochen wird ausgelohnt, die Rechnungen aber werden erſt alle Vierteliahr geſchloſſen.
§. 37.
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Alaun- und Vitriolwerken an und um die Stadt Saalfeld.
§. 32.
Die Bergleute machen ohngefaͤhr 70 Mann aus. Den Lohn, welchen ſie bekom-
men, habe ich §. 15. bei dem Grubenbau ſchon angezeigt: Den Steiger- und den
Waſcherlohn will ich alſo nur noch anzeigen. Ein Steiger und ein Pochſteiger bekomt
woͤchentlich 1½ bis 2 Thaler, ein Pochiunge aber 10, 11, 12, 14 bis 16 Gutegroſchen.
Der Haͤuer, welcher woͤchentlich 27 Gutegroſchen Lohn hat, muß in einem Vierteliahr
3 Gutegroſchen 3 Pfennige Buͤchſengeld, ein ieder anderer Grubenarbeiter aber ſo viel-
mal vierteliaͤhrlich einen Pfennig geben, als er die Woche Gutegroſchen zu Lohn hat.
Dagegen bekommen ſie aber auch ein gewiſſes Krankengeld, und die Arztkoſten, wann
ſie bei ihrer Arbeit Schaden leiden.
§. 33.
Man bezahlt von einem Centner Stein anzuroͤſten, die Steine moͤgen viele oder
wenige Feuer bedoͤrfen, einen Gutengroſchen. Bei dem Schmelzen und dem Roſtdurch-
ſtechen bekomt der Schmelzer in einer Schicht 8-, andere, die mit vor dem Feuer arbeiten,
5 bis 6-, ein Vorlaͤufer aber 4 bis 5 Gutegroſchen. Man bezahlt dem Schmelzer
auſer dem von einem Centner gute Kupfer gaarzumachen 7 Gutegroſchen, von einem
Centner Glimmerkupfer aber 10 Gutegroſchen 6 Pfennige. Der Alaunmeiſter bekomt
woͤchentlich 3 Thaler, ein Arbeiter aber taͤglich 5 bis 6 Gutegroſchen. Dem Vitriol-
meiſter, welcher nicht beſtaͤndig zu ſieden hat, bezahlt man hingegen woͤchentlich nur 27
Gutegroſchen. Die Huͤttenarbeiter geben bei alle dieſem insgeſamt kein Buͤchſengeld.
§. 34.
Das noͤtige Gezaͤhe laͤſt ein ieder Schichtmeiſter ausſchmieden, wo er will, und
er accordirt dabei ſo genau, als er nur kan.
§. 35.
Die Gewerken muͤſſen das Grubenholz, ſo lang ſie noch keine Erze geliefert haben,
auf ihre Koſten zwar allein anſchaffen: So bald ſie aber nur einmal Erz zur Huͤtte
geſchaft haben; So bekommen ſie von den Herrſchaften Gotha und Coburg die Haͤlf-
te deſſelben frei. Das Maas des Holzes und der Kohlen, den Preis dieſer Materia-
lien, und den iaͤhrlichen Aufgang habe ich §. 6. ſchon bekant gemacht.
§. 36.
Die Anſchnitte pflegen die Schichtmeiſter und die Steiger auf dem Rathhaus zu
halten. Alle vier Wochen wird ausgelohnt, die Rechnungen aber werden erſt alle
Vierteliahr geſchloſſen.
§. 37.
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/425>, abgerufen am 23.02.2025.
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