von den einseitigen churhannöv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken etc.
Das dritte Kapittel von der Wirthschaft bei den Bergwerken zu Lauterberg.
§. 129.
Die Bediente, welche bei diesen Werken bestelt sind, bestehen in dem Geschwohr- nen, und in dem Hüttenwächter, in drei Gruben- und in einem Pochsteiger. Sie sind dem Bergamt zu St. Andreasberg untergeben.
§. 130.
Jn denen Gruben arbeiten izzo nur 20 Mann. Es bekomt ein ieder wöchentlich 1 Thaler 4 Mgr., eine Nebenschicht aber, die 6 Stunden dauret, wird ihm dabei noch mit 4 Mgr. bezahlt. Die Pöcher, die Schlämmer und die Wascher bekommen eben den Lohn, den man den klausthalischen zu reichen pfleget. Eben so verhält es sich aber auch mit denen Hüttenlöhnen. Die Umstände, die bei dem Brand in Erwegung kom- men, habe ich §. 22. schon angezeigt. Wegen der Lohnungen beziehe ich mich auf den 117. §. Eine gewisse wöchentliche Treibzahl derer Erze, die gefördert werden, kan übri- gens um deswillen nicht bestimt werden, weil die Gruben keinen Vorrath haben.
§. 131.
Da die Gewerken bisher die Reparationskosten bei denen Pochwerken übernommen haben: So ist auch keine Pochzins festgesezt worden. Es bezahlen dieselbe hingegen von 20 Centner Erz zu schmelzen 21/2-, von einem Rost aber 2 Gülden, und von einem Centner Kupfer gaarzumachen 2 Mgr. Hüttenzins.
§. 132.
Jn einem Jahr werden ohngefähr 150 bis 200 Centner Kupfer gemacht. Man bezahlet denen Gewerkschaften vor den Centner, weil diese Kupfer zu dem Messingma- chen gebraucht werden können (§. 106.), 26 Thaler. Die einzige Grube, die bei die- sen Werken in Ausbeut stehet, ist die Lowisa Christiana. Sie entrichtet alle Viertel- iahr auf eine Kuxe einen Speciesthaler. Die übrige Gruben geben alle Quartal auf eine Kuxe 3 Gülden Zubus.
Anmerkung.
Man pflegt niemals einen viertel und einen halben Speciesthaler Ausbeut zu geben, weil man dergleichen Uiberschüsse so lang in dem Zehnden aufzubehalten pfleget, bis die Gruben in solche Umstände kommen, daß sie einen ganzen und mehr Speciesthaler Ausbeut entrichten kön- nen. Bei der Austeilung der Ausbeute nimt man, diesem ohngeachtet, zugleich aber auch die Re- gel in Acht, daß man nicht eher und niemals mehr Ausbeute gibt, als bis man gewis versichert ist, daß die Gruben damit eine Zeitlang fortfahren können. Es bleibt daher in denen Gruben,
welche
D d 3
von den einſeitigen churhannoͤv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken ꝛc.
Das dritte Kapittel von der Wirthſchaft bei den Bergwerken zu Lauterberg.
§. 129.
Die Bediente, welche bei dieſen Werken beſtelt ſind, beſtehen in dem Geſchwohr- nen, und in dem Huͤttenwaͤchter, in drei Gruben- und in einem Pochſteiger. Sie ſind dem Bergamt zu St. Andreasberg untergeben.
§. 130.
Jn denen Gruben arbeiten izzo nur 20 Mann. Es bekomt ein ieder woͤchentlich 1 Thaler 4 Mgr., eine Nebenſchicht aber, die 6 Stunden dauret, wird ihm dabei noch mit 4 Mgr. bezahlt. Die Poͤcher, die Schlaͤmmer und die Waſcher bekommen eben den Lohn, den man den klausthaliſchen zu reichen pfleget. Eben ſo verhaͤlt es ſich aber auch mit denen Huͤttenloͤhnen. Die Umſtaͤnde, die bei dem Brand in Erwegung kom- men, habe ich §. 22. ſchon angezeigt. Wegen der Lohnungen beziehe ich mich auf den 117. §. Eine gewiſſe woͤchentliche Treibzahl derer Erze, die gefoͤrdert werden, kan uͤbri- gens um deswillen nicht beſtimt werden, weil die Gruben keinen Vorrath haben.
§. 131.
Da die Gewerken bisher die Reparationskoſten bei denen Pochwerken uͤbernommen haben: So iſt auch keine Pochzins feſtgeſezt worden. Es bezahlen dieſelbe hingegen von 20 Centner Erz zu ſchmelzen 2½-, von einem Roſt aber 2 Guͤlden, und von einem Centner Kupfer gaarzumachen 2 Mgr. Huͤttenzins.
§. 132.
Jn einem Jahr werden ohngefaͤhr 150 bis 200 Centner Kupfer gemacht. Man bezahlet denen Gewerkſchaften vor den Centner, weil dieſe Kupfer zu dem Meſſingma- chen gebraucht werden koͤnnen (§. 106.), 26 Thaler. Die einzige Grube, die bei die- ſen Werken in Ausbeut ſtehet, iſt die Lowiſa Chriſtiana. Sie entrichtet alle Viertel- iahr auf eine Kuxe einen Speciesthaler. Die uͤbrige Gruben geben alle Quartal auf eine Kuxe 3 Guͤlden Zubus.
Anmerkung.
Man pflegt niemals einen viertel und einen halben Speciesthaler Ausbeut zu geben, weil man dergleichen Uiberſchuͤſſe ſo lang in dem Zehnden aufzubehalten pfleget, bis die Gruben in ſolche Umſtaͤnde kommen, daß ſie einen ganzen und mehr Speciesthaler Ausbeut entrichten koͤn- nen. Bei der Austeilung der Ausbeute nimt man, dieſem ohngeachtet, zugleich aber auch die Re- gel in Acht, daß man nicht eher und niemals mehr Ausbeute gibt, als bis man gewis verſichert iſt, daß die Gruben damit eine Zeitlang fortfahren koͤnnen. Es bleibt daher in denen Gruben,
welche
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von den einſeitigen churhannoͤv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken ꝛc.
Das dritte Kapittel
von der Wirthſchaft bei den Bergwerken zu Lauterberg.
§. 129.
Die Bediente, welche bei dieſen Werken beſtelt ſind, beſtehen in dem Geſchwohr-
nen, und in dem Huͤttenwaͤchter, in drei Gruben- und in einem Pochſteiger.
Sie ſind dem Bergamt zu St. Andreasberg untergeben.
§. 130.
Jn denen Gruben arbeiten izzo nur 20 Mann. Es bekomt ein ieder woͤchentlich
1 Thaler 4 Mgr., eine Nebenſchicht aber, die 6 Stunden dauret, wird ihm dabei noch
mit 4 Mgr. bezahlt. Die Poͤcher, die Schlaͤmmer und die Waſcher bekommen eben
den Lohn, den man den klausthaliſchen zu reichen pfleget. Eben ſo verhaͤlt es ſich aber
auch mit denen Huͤttenloͤhnen. Die Umſtaͤnde, die bei dem Brand in Erwegung kom-
men, habe ich §. 22. ſchon angezeigt. Wegen der Lohnungen beziehe ich mich auf den
117. §. Eine gewiſſe woͤchentliche Treibzahl derer Erze, die gefoͤrdert werden, kan uͤbri-
gens um deswillen nicht beſtimt werden, weil die Gruben keinen Vorrath haben.
§. 131.
Da die Gewerken bisher die Reparationskoſten bei denen Pochwerken uͤbernommen
haben: So iſt auch keine Pochzins feſtgeſezt worden. Es bezahlen dieſelbe hingegen
von 20 Centner Erz zu ſchmelzen 2½-, von einem Roſt aber 2 Guͤlden, und von einem
Centner Kupfer gaarzumachen 2 Mgr. Huͤttenzins.
§. 132.
Jn einem Jahr werden ohngefaͤhr 150 bis 200 Centner Kupfer gemacht. Man
bezahlet denen Gewerkſchaften vor den Centner, weil dieſe Kupfer zu dem Meſſingma-
chen gebraucht werden koͤnnen (§. 106.), 26 Thaler. Die einzige Grube, die bei die-
ſen Werken in Ausbeut ſtehet, iſt die Lowiſa Chriſtiana. Sie entrichtet alle Viertel-
iahr auf eine Kuxe einen Speciesthaler. Die uͤbrige Gruben geben alle Quartal auf
eine Kuxe 3 Guͤlden Zubus.
Anmerkung.
Man pflegt niemals einen viertel und einen halben Speciesthaler Ausbeut zu geben, weil
man dergleichen Uiberſchuͤſſe ſo lang in dem Zehnden aufzubehalten pfleget, bis die Gruben in
ſolche Umſtaͤnde kommen, daß ſie einen ganzen und mehr Speciesthaler Ausbeut entrichten koͤn-
nen. Bei der Austeilung der Ausbeute nimt man, dieſem ohngeachtet, zugleich aber auch die Re-
gel in Acht, daß man nicht eher und niemals mehr Ausbeute gibt, als bis man gewis verſichert
iſt, daß die Gruben damit eine Zeitlang fortfahren koͤnnen. Es bleibt daher in denen Gruben,
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/233>, abgerufen am 23.02.2025.
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