Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767.von den einseitigen churhannöv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken etc. Das dritte Kapittel von der Wirthschaft bei den Bergwerken zu Lauterberg. §. 129. Die Bediente, welche bei diesen Werken bestelt sind, bestehen in dem Geschwohr- §. 130. Jn denen Gruben arbeiten izzo nur 20 Mann. Es bekomt ein ieder wöchentlich §. 131. Da die Gewerken bisher die Reparationskosten bei denen Pochwerken übernommen §. 132. Jn einem Jahr werden ohngefähr 150 bis 200 Centner Kupfer gemacht. Man Anmerkung. Man pflegt niemals einen viertel und einen halben Speciesthaler Ausbeut zu geben, weil welche D d 3
von den einſeitigen churhannoͤv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken ꝛc. Das dritte Kapittel von der Wirthſchaft bei den Bergwerken zu Lauterberg. §. 129. Die Bediente, welche bei dieſen Werken beſtelt ſind, beſtehen in dem Geſchwohr- §. 130. Jn denen Gruben arbeiten izzo nur 20 Mann. Es bekomt ein ieder woͤchentlich §. 131. Da die Gewerken bisher die Reparationskoſten bei denen Pochwerken uͤbernommen §. 132. Jn einem Jahr werden ohngefaͤhr 150 bis 200 Centner Kupfer gemacht. Man Anmerkung. Man pflegt niemals einen viertel und einen halben Speciesthaler Ausbeut zu geben, weil welche D d 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0233" n="213"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">von den einſeitigen churhannoͤv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken ꝛc.</hi> </fw><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#fr">Das dritte Kapittel</hi><lb/> von der Wirthſchaft bei den Bergwerken zu Lauterberg.</head><lb/> <div n="4"> <head>§. 129.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">D</hi>ie Bediente, welche bei dieſen Werken beſtelt ſind, beſtehen in dem Geſchwohr-<lb/> nen, und in dem Huͤttenwaͤchter, in drei Gruben- und in einem Pochſteiger.<lb/> Sie ſind dem Bergamt zu St. Andreasberg untergeben.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 130.</head><lb/> <p>Jn denen Gruben arbeiten izzo nur 20 Mann. Es bekomt ein ieder woͤchentlich<lb/> 1 Thaler 4 Mgr., eine Nebenſchicht aber, die 6 Stunden dauret, wird ihm dabei noch<lb/> mit 4 Mgr. bezahlt. Die Poͤcher, die Schlaͤmmer und die Waſcher bekommen eben<lb/> den Lohn, den man den klausthaliſchen zu reichen pfleget. Eben ſo verhaͤlt es ſich aber<lb/> auch mit denen Huͤttenloͤhnen. Die Umſtaͤnde, die bei dem Brand in Erwegung kom-<lb/> men, habe ich §. 22. ſchon angezeigt. Wegen der Lohnungen beziehe ich mich auf den<lb/> 117. §. Eine gewiſſe woͤchentliche Treibzahl derer Erze, die gefoͤrdert werden, kan uͤbri-<lb/> gens um deswillen nicht beſtimt werden, weil die Gruben keinen Vorrath haben.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 131.</head><lb/> <p>Da die Gewerken bisher die Reparationskoſten bei denen Pochwerken uͤbernommen<lb/> haben: So iſt auch keine Pochzins feſtgeſezt worden. Es bezahlen dieſelbe hingegen<lb/> von 20 Centner Erz zu ſchmelzen 2½-, von einem Roſt aber 2 Guͤlden, und von einem<lb/> Centner Kupfer gaarzumachen 2 Mgr. Huͤttenzins.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 132.</head><lb/> <p>Jn einem Jahr werden ohngefaͤhr 150 bis 200 Centner Kupfer gemacht. Man<lb/> bezahlet denen Gewerkſchaften vor den Centner, weil dieſe Kupfer zu dem Meſſingma-<lb/> chen gebraucht werden koͤnnen (§. 106.), 26 Thaler. Die einzige Grube, die bei die-<lb/> ſen Werken in Ausbeut ſtehet, iſt die Lowiſa Chriſtiana. Sie entrichtet alle Viertel-<lb/> iahr auf eine Kuxe einen Speciesthaler. Die uͤbrige Gruben geben alle Quartal auf<lb/> eine Kuxe 3 Guͤlden Zubus.</p><lb/> <div n="5"> <head> <hi rendition="#fr">Anmerkung.</hi> </head><lb/> <p>Man pflegt niemals einen viertel und einen halben Speciesthaler Ausbeut zu geben, weil<lb/> man dergleichen Uiberſchuͤſſe ſo lang in dem Zehnden aufzubehalten pfleget, bis die Gruben in<lb/> ſolche Umſtaͤnde kommen, daß ſie einen ganzen und mehr Speciesthaler Ausbeut entrichten koͤn-<lb/> nen. Bei der Austeilung der Ausbeute nimt man, dieſem ohngeachtet, zugleich aber auch die Re-<lb/> gel in Acht, daß man nicht eher und niemals mehr Ausbeute gibt, als bis man gewis verſichert<lb/> iſt, daß die Gruben damit eine Zeitlang fortfahren koͤnnen. Es bleibt daher in denen Gruben,<lb/> <fw place="bottom" type="sig">D d 3</fw><fw place="bottom" type="catch">welche</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [213/0233]
von den einſeitigen churhannoͤv. Silber-Kupfer- u. Bleibergwerken ꝛc.
Das dritte Kapittel
von der Wirthſchaft bei den Bergwerken zu Lauterberg.
§. 129.
Die Bediente, welche bei dieſen Werken beſtelt ſind, beſtehen in dem Geſchwohr-
nen, und in dem Huͤttenwaͤchter, in drei Gruben- und in einem Pochſteiger.
Sie ſind dem Bergamt zu St. Andreasberg untergeben.
§. 130.
Jn denen Gruben arbeiten izzo nur 20 Mann. Es bekomt ein ieder woͤchentlich
1 Thaler 4 Mgr., eine Nebenſchicht aber, die 6 Stunden dauret, wird ihm dabei noch
mit 4 Mgr. bezahlt. Die Poͤcher, die Schlaͤmmer und die Waſcher bekommen eben
den Lohn, den man den klausthaliſchen zu reichen pfleget. Eben ſo verhaͤlt es ſich aber
auch mit denen Huͤttenloͤhnen. Die Umſtaͤnde, die bei dem Brand in Erwegung kom-
men, habe ich §. 22. ſchon angezeigt. Wegen der Lohnungen beziehe ich mich auf den
117. §. Eine gewiſſe woͤchentliche Treibzahl derer Erze, die gefoͤrdert werden, kan uͤbri-
gens um deswillen nicht beſtimt werden, weil die Gruben keinen Vorrath haben.
§. 131.
Da die Gewerken bisher die Reparationskoſten bei denen Pochwerken uͤbernommen
haben: So iſt auch keine Pochzins feſtgeſezt worden. Es bezahlen dieſelbe hingegen
von 20 Centner Erz zu ſchmelzen 2½-, von einem Roſt aber 2 Guͤlden, und von einem
Centner Kupfer gaarzumachen 2 Mgr. Huͤttenzins.
§. 132.
Jn einem Jahr werden ohngefaͤhr 150 bis 200 Centner Kupfer gemacht. Man
bezahlet denen Gewerkſchaften vor den Centner, weil dieſe Kupfer zu dem Meſſingma-
chen gebraucht werden koͤnnen (§. 106.), 26 Thaler. Die einzige Grube, die bei die-
ſen Werken in Ausbeut ſtehet, iſt die Lowiſa Chriſtiana. Sie entrichtet alle Viertel-
iahr auf eine Kuxe einen Speciesthaler. Die uͤbrige Gruben geben alle Quartal auf
eine Kuxe 3 Guͤlden Zubus.
Anmerkung.
Man pflegt niemals einen viertel und einen halben Speciesthaler Ausbeut zu geben, weil
man dergleichen Uiberſchuͤſſe ſo lang in dem Zehnden aufzubehalten pfleget, bis die Gruben in
ſolche Umſtaͤnde kommen, daß ſie einen ganzen und mehr Speciesthaler Ausbeut entrichten koͤn-
nen. Bei der Austeilung der Ausbeute nimt man, dieſem ohngeachtet, zugleich aber auch die Re-
gel in Acht, daß man nicht eher und niemals mehr Ausbeute gibt, als bis man gewis verſichert
iſt, daß die Gruben damit eine Zeitlang fortfahren koͤnnen. Es bleibt daher in denen Gruben,
welche
D d 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |