Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767.Das neunte Stük und einen Obergraben- und zwei Untergrabensteiger. Jn dem Bergamt, wozu die zu-erst gedachte Bedienten gehören, wird den Freitag nur allein der Anschnitt verlesen: Denn alle übrige Bergsachen müssen nach Klausthal geschikt, und daselbst verhandelt werden. §. 124. Bei dem Grubenbau arbeiten ohngefähr 130 Mann. Jhren Lohn, und das, was §. 125. Die Erze, welche man wöchentlich bei denen Gruben zu fördern pfleget, bestehen §. 126. Einige Gruben haben ihre eigene Pochwerke. Andere geben diesen wöchentlich vier §. 127. Die alten Halden pochet man um, und überläst, so, wie ich §. 120. gedacht habe, §. 128. Die Berghandlung übernimt so, wie zu Klausthal, alle Metalle, die gemacht Das
Das neunte Stuͤk und einen Obergraben- und zwei Untergrabenſteiger. Jn dem Bergamt, wozu die zu-erſt gedachte Bedienten gehoͤren, wird den Freitag nur allein der Anſchnitt verleſen: Denn alle uͤbrige Bergſachen muͤſſen nach Klausthal geſchikt, und daſelbſt verhandelt werden. §. 124. Bei dem Grubenbau arbeiten ohngefaͤhr 130 Mann. Jhren Lohn, und das, was §. 125. Die Erze, welche man woͤchentlich bei denen Gruben zu foͤrdern pfleget, beſtehen §. 126. Einige Gruben haben ihre eigene Pochwerke. Andere geben dieſen woͤchentlich vier §. 127. Die alten Halden pochet man um, und uͤberlaͤſt, ſo, wie ich §. 120. gedacht habe, §. 128. Die Berghandlung uͤbernimt ſo, wie zu Klausthal, alle Metalle, die gemacht Das
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0232" n="212"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Das neunte Stuͤk</hi></fw><lb/> und einen Obergraben- und zwei Untergrabenſteiger. Jn dem Bergamt, wozu die zu-<lb/> erſt gedachte Bedienten gehoͤren, wird den Freitag nur allein der Anſchnitt verleſen:<lb/> Denn alle uͤbrige Bergſachen muͤſſen nach Klausthal geſchikt, und daſelbſt verhandelt<lb/> werden.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 124.</head><lb/> <p>Bei dem Grubenbau arbeiten ohngefaͤhr 130 Mann. Jhren Lohn, und das, was<lb/> ſonſt noch dabei zu bemerken iſt, habe ich §. 48. und §. 113. ſchon angefuͤhret. Die<lb/> Loͤhne, welche denen Poͤchern, denen Waſchern, und denen Huͤttenleuten gereicht werden,<lb/> die ſind nicht viel von denienigen unterſchieden, die ich §. 114. und 115. gemeldet habe.<lb/> Wegen dem Holz und denen Lohnungen leſe man in Mehreren den 11. 116. 119. §.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 125.</head><lb/> <p>Die Erze, welche man woͤchentlich bei denen Gruben zu foͤrdern pfleget, beſtehen<lb/> auf dem Samſohn und der Catharina Neufang in ½ Treiben, auf Andreaskreuz in 25<lb/> Tonnen, und auf der Engelsburg in 1½ Treiben. Bei denen uͤbrigen Gruben iſt nichts<lb/> Gewiſſes zu ſezzen, weil ſie an Erzen keinen Vorrath haben.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 126.</head><lb/> <p>Einige Gruben haben ihre eigene Pochwerke. Andere geben dieſen woͤchentlich vier<lb/> Guͤlden Pochzinſe, damit ſie ihre Pocherze zu Schlieg ziehen doͤrfen. Man vergleiche<lb/> hiermit den 119. §. Die Huͤttenzins betraͤgt auſer dieſem von zwei Roͤſten oder 66<lb/> Centner Erzen drei Guͤlden.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 127.</head><lb/> <p>Die alten Halden pochet man um, und uͤberlaͤſt, ſo, wie ich §. 120. gedacht habe,<lb/> den Schlieg, welcher aus ihnen gemacht wird, der Knapſchaftscaſſe. Es muß auſer<lb/> dieſem noch ein ieder Bergmann von einem Gulden ſeines Lohnes 1-, von dem Geding-<lb/> gulden aber 3-, der Steiger hingegen 4 Pfennige an dieſe Caſſe bezahlen.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 128.</head><lb/> <p>Die Berghandlung uͤbernimt ſo, wie zu Klausthal, alle Metalle, die gemacht<lb/> werden: Man fertiget aber iezzo in einem Jahr ohngefaͤhr 1000 Mark Silber, und<lb/> 200 Centner Kupfer und Blei. Die Catharina Neufang iſt dermalen die einzige<lb/> Grube, die noch in Ausbeute ſtehet. Sie bezahlt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe<lb/> einen Speciesthaler.</p> </div> </div><lb/> <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#fr">Das</hi> </fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [212/0232]
Das neunte Stuͤk
und einen Obergraben- und zwei Untergrabenſteiger. Jn dem Bergamt, wozu die zu-
erſt gedachte Bedienten gehoͤren, wird den Freitag nur allein der Anſchnitt verleſen:
Denn alle uͤbrige Bergſachen muͤſſen nach Klausthal geſchikt, und daſelbſt verhandelt
werden.
§. 124.
Bei dem Grubenbau arbeiten ohngefaͤhr 130 Mann. Jhren Lohn, und das, was
ſonſt noch dabei zu bemerken iſt, habe ich §. 48. und §. 113. ſchon angefuͤhret. Die
Loͤhne, welche denen Poͤchern, denen Waſchern, und denen Huͤttenleuten gereicht werden,
die ſind nicht viel von denienigen unterſchieden, die ich §. 114. und 115. gemeldet habe.
Wegen dem Holz und denen Lohnungen leſe man in Mehreren den 11. 116. 119. §.
§. 125.
Die Erze, welche man woͤchentlich bei denen Gruben zu foͤrdern pfleget, beſtehen
auf dem Samſohn und der Catharina Neufang in ½ Treiben, auf Andreaskreuz in 25
Tonnen, und auf der Engelsburg in 1½ Treiben. Bei denen uͤbrigen Gruben iſt nichts
Gewiſſes zu ſezzen, weil ſie an Erzen keinen Vorrath haben.
§. 126.
Einige Gruben haben ihre eigene Pochwerke. Andere geben dieſen woͤchentlich vier
Guͤlden Pochzinſe, damit ſie ihre Pocherze zu Schlieg ziehen doͤrfen. Man vergleiche
hiermit den 119. §. Die Huͤttenzins betraͤgt auſer dieſem von zwei Roͤſten oder 66
Centner Erzen drei Guͤlden.
§. 127.
Die alten Halden pochet man um, und uͤberlaͤſt, ſo, wie ich §. 120. gedacht habe,
den Schlieg, welcher aus ihnen gemacht wird, der Knapſchaftscaſſe. Es muß auſer
dieſem noch ein ieder Bergmann von einem Gulden ſeines Lohnes 1-, von dem Geding-
gulden aber 3-, der Steiger hingegen 4 Pfennige an dieſe Caſſe bezahlen.
§. 128.
Die Berghandlung uͤbernimt ſo, wie zu Klausthal, alle Metalle, die gemacht
werden: Man fertiget aber iezzo in einem Jahr ohngefaͤhr 1000 Mark Silber, und
200 Centner Kupfer und Blei. Die Catharina Neufang iſt dermalen die einzige
Grube, die noch in Ausbeute ſtehet. Sie bezahlt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe
einen Speciesthaler.
Das
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |