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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767.

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Das neunte Stük
und einen Obergraben- und zwei Untergrabensteiger. Jn dem Bergamt, wozu die zu-
erst gedachte Bedienten gehören, wird den Freitag nur allein der Anschnitt verlesen:
Denn alle übrige Bergsachen müssen nach Klausthal geschikt, und daselbst verhandelt
werden.

§. 124.

Bei dem Grubenbau arbeiten ohngefähr 130 Mann. Jhren Lohn, und das, was
sonst noch dabei zu bemerken ist, habe ich §. 48. und §. 113. schon angeführet. Die
Löhne, welche denen Pöchern, denen Waschern, und denen Hüttenleuten gereicht werden,
die sind nicht viel von denienigen unterschieden, die ich §. 114. und 115. gemeldet habe.
Wegen dem Holz und denen Lohnungen lese man in Mehreren den 11. 116. 119. §.

§. 125.

Die Erze, welche man wöchentlich bei denen Gruben zu fördern pfleget, bestehen
auf dem Samsohn und der Catharina Neufang in 1/2 Treiben, auf Andreaskreuz in 25
Tonnen, und auf der Engelsburg in 11/2 Treiben. Bei denen übrigen Gruben ist nichts
Gewisses zu sezzen, weil sie an Erzen keinen Vorrath haben.

§. 126.

Einige Gruben haben ihre eigene Pochwerke. Andere geben diesen wöchentlich vier
Gülden Pochzinse, damit sie ihre Pocherze zu Schlieg ziehen dörfen. Man vergleiche
hiermit den 119. §. Die Hüttenzins beträgt auser diesem von zwei Rösten oder 66
Centner Erzen drei Gülden.

§. 127.

Die alten Halden pochet man um, und überläst, so, wie ich §. 120. gedacht habe,
den Schlieg, welcher aus ihnen gemacht wird, der Knapschaftscasse. Es muß auser
diesem noch ein ieder Bergmann von einem Gulden seines Lohnes 1-, von dem Geding-
gulden aber 3-, der Steiger hingegen 4 Pfennige an diese Casse bezahlen.

§. 128.

Die Berghandlung übernimt so, wie zu Klausthal, alle Metalle, die gemacht
werden: Man fertiget aber iezzo in einem Jahr ohngefähr 1000 Mark Silber, und
200 Centner Kupfer und Blei. Die Catharina Neufang ist dermalen die einzige
Grube, die noch in Ausbeute stehet. Sie bezahlt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe
einen Speciesthaler.

Das

Das neunte Stuͤk
und einen Obergraben- und zwei Untergrabenſteiger. Jn dem Bergamt, wozu die zu-
erſt gedachte Bedienten gehoͤren, wird den Freitag nur allein der Anſchnitt verleſen:
Denn alle uͤbrige Bergſachen muͤſſen nach Klausthal geſchikt, und daſelbſt verhandelt
werden.

§. 124.

Bei dem Grubenbau arbeiten ohngefaͤhr 130 Mann. Jhren Lohn, und das, was
ſonſt noch dabei zu bemerken iſt, habe ich §. 48. und §. 113. ſchon angefuͤhret. Die
Loͤhne, welche denen Poͤchern, denen Waſchern, und denen Huͤttenleuten gereicht werden,
die ſind nicht viel von denienigen unterſchieden, die ich §. 114. und 115. gemeldet habe.
Wegen dem Holz und denen Lohnungen leſe man in Mehreren den 11. 116. 119. §.

§. 125.

Die Erze, welche man woͤchentlich bei denen Gruben zu foͤrdern pfleget, beſtehen
auf dem Samſohn und der Catharina Neufang in ½ Treiben, auf Andreaskreuz in 25
Tonnen, und auf der Engelsburg in 1½ Treiben. Bei denen uͤbrigen Gruben iſt nichts
Gewiſſes zu ſezzen, weil ſie an Erzen keinen Vorrath haben.

§. 126.

Einige Gruben haben ihre eigene Pochwerke. Andere geben dieſen woͤchentlich vier
Guͤlden Pochzinſe, damit ſie ihre Pocherze zu Schlieg ziehen doͤrfen. Man vergleiche
hiermit den 119. §. Die Huͤttenzins betraͤgt auſer dieſem von zwei Roͤſten oder 66
Centner Erzen drei Guͤlden.

§. 127.

Die alten Halden pochet man um, und uͤberlaͤſt, ſo, wie ich §. 120. gedacht habe,
den Schlieg, welcher aus ihnen gemacht wird, der Knapſchaftscaſſe. Es muß auſer
dieſem noch ein ieder Bergmann von einem Gulden ſeines Lohnes 1-, von dem Geding-
gulden aber 3-, der Steiger hingegen 4 Pfennige an dieſe Caſſe bezahlen.

§. 128.

Die Berghandlung uͤbernimt ſo, wie zu Klausthal, alle Metalle, die gemacht
werden: Man fertiget aber iezzo in einem Jahr ohngefaͤhr 1000 Mark Silber, und
200 Centner Kupfer und Blei. Die Catharina Neufang iſt dermalen die einzige
Grube, die noch in Ausbeute ſtehet. Sie bezahlt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe
einen Speciesthaler.

Das
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[212/0232] Das neunte Stuͤk und einen Obergraben- und zwei Untergrabenſteiger. Jn dem Bergamt, wozu die zu- erſt gedachte Bedienten gehoͤren, wird den Freitag nur allein der Anſchnitt verleſen: Denn alle uͤbrige Bergſachen muͤſſen nach Klausthal geſchikt, und daſelbſt verhandelt werden. §. 124. Bei dem Grubenbau arbeiten ohngefaͤhr 130 Mann. Jhren Lohn, und das, was ſonſt noch dabei zu bemerken iſt, habe ich §. 48. und §. 113. ſchon angefuͤhret. Die Loͤhne, welche denen Poͤchern, denen Waſchern, und denen Huͤttenleuten gereicht werden, die ſind nicht viel von denienigen unterſchieden, die ich §. 114. und 115. gemeldet habe. Wegen dem Holz und denen Lohnungen leſe man in Mehreren den 11. 116. 119. §. §. 125. Die Erze, welche man woͤchentlich bei denen Gruben zu foͤrdern pfleget, beſtehen auf dem Samſohn und der Catharina Neufang in ½ Treiben, auf Andreaskreuz in 25 Tonnen, und auf der Engelsburg in 1½ Treiben. Bei denen uͤbrigen Gruben iſt nichts Gewiſſes zu ſezzen, weil ſie an Erzen keinen Vorrath haben. §. 126. Einige Gruben haben ihre eigene Pochwerke. Andere geben dieſen woͤchentlich vier Guͤlden Pochzinſe, damit ſie ihre Pocherze zu Schlieg ziehen doͤrfen. Man vergleiche hiermit den 119. §. Die Huͤttenzins betraͤgt auſer dieſem von zwei Roͤſten oder 66 Centner Erzen drei Guͤlden. §. 127. Die alten Halden pochet man um, und uͤberlaͤſt, ſo, wie ich §. 120. gedacht habe, den Schlieg, welcher aus ihnen gemacht wird, der Knapſchaftscaſſe. Es muß auſer dieſem noch ein ieder Bergmann von einem Gulden ſeines Lohnes 1-, von dem Geding- gulden aber 3-, der Steiger hingegen 4 Pfennige an dieſe Caſſe bezahlen. §. 128. Die Berghandlung uͤbernimt ſo, wie zu Klausthal, alle Metalle, die gemacht werden: Man fertiget aber iezzo in einem Jahr ohngefaͤhr 1000 Mark Silber, und 200 Centner Kupfer und Blei. Die Catharina Neufang iſt dermalen die einzige Grube, die noch in Ausbeute ſtehet. Sie bezahlt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe einen Speciesthaler. Das

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Zitationshilfe: Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/232>, abgerufen am 21.11.2024.