Er muß also sämmtliche Sinnesorgane gehörig üben, und alles vermeiden, was dieselben abstumpfen und un- brauchbar machen könnte; denn er bedarf Aller, um sich ge- hörig über die Krankheitserscheinungen zu belehren, da er von einem einzigen leicht getäuscht werden kann.
§ 527.
So wie er sich aber zu hüten hat, daß er nicht durch Abhärtung die Lebhaftigkeit seiner Sinneseindrücke vermin- dert, so muß er auch jede Kränklichkeit von sich zu entfernen suchen, welche die Lebhaftigkeit derselben so sehr vermehrt, daß ein unrichtiges Urtheil dadurch herbeygeführt wird; auf gleiche Art muß er auch jeden vorübergehenden Zustand ver- meiden, welcher von einer solchen übermäßigen Thätigkeit begleitet ist, und daher unrichtige Urtheile veranlaßt, die von den nachtheiligsten Folgen seyn können.
§ 528.
Der Handarzt bedarf noch einer gewissen mechanischen Fertigkeit der Hand, um alle Operationen mit Leichtigkeit und Sicherheit zu machen; diese Geschicklichkeit, welche ei- nen wichtigen Theil seiner Kunst ausmacht, wird durch Ue- bung, besonders in den jüngern Jahren erlangt, und des- halb ist eine frühe Beschäftigung mit Zergliederung, gleich- viel, ob von thierischen oder menschlichen Körpern, besonders zu empfehlen.
Dritte
L
Bildung des Arztes.
§ 526.
Er muß alſo ſaͤmmtliche Sinnesorgane gehoͤrig uͤben, und alles vermeiden, was dieſelben abſtumpfen und un- brauchbar machen koͤnnte; denn er bedarf Aller, um ſich ge- hoͤrig uͤber die Krankheitserſcheinungen zu belehren, da er von einem einzigen leicht getaͤuſcht werden kann.
§ 527.
So wie er ſich aber zu huͤten hat, daß er nicht durch Abhaͤrtung die Lebhaftigkeit ſeiner Sinneseindruͤcke vermin- dert, ſo muß er auch jede Kraͤnklichkeit von ſich zu entfernen ſuchen, welche die Lebhaftigkeit derſelben ſo ſehr vermehrt, daß ein unrichtiges Urtheil dadurch herbeygefuͤhrt wird; auf gleiche Art muß er auch jeden voruͤbergehenden Zuſtand ver- meiden, welcher von einer ſolchen uͤbermaͤßigen Thaͤtigkeit begleitet iſt, und daher unrichtige Urtheile veranlaßt, die von den nachtheiligſten Folgen ſeyn koͤnnen.
§ 528.
Der Handarzt bedarf noch einer gewiſſen mechaniſchen Fertigkeit der Hand, um alle Operationen mit Leichtigkeit und Sicherheit zu machen; dieſe Geſchicklichkeit, welche ei- nen wichtigen Theil ſeiner Kunſt ausmacht, wird durch Ue- bung, beſonders in den juͤngern Jahren erlangt, und des- halb iſt eine fruͤhe Beſchaͤftigung mit Zergliederung, gleich- viel, ob von thieriſchen oder menſchlichen Koͤrpern, beſonders zu empfehlen.
Dritte
L
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Bildung des Arztes.
§ 526.
Er muß alſo ſaͤmmtliche Sinnesorgane gehoͤrig uͤben,
und alles vermeiden, was dieſelben abſtumpfen und un-
brauchbar machen koͤnnte; denn er bedarf Aller, um ſich ge-
hoͤrig uͤber die Krankheitserſcheinungen zu belehren, da er
von einem einzigen leicht getaͤuſcht werden kann.
§ 527.
So wie er ſich aber zu huͤten hat, daß er nicht durch
Abhaͤrtung die Lebhaftigkeit ſeiner Sinneseindruͤcke vermin-
dert, ſo muß er auch jede Kraͤnklichkeit von ſich zu entfernen
ſuchen, welche die Lebhaftigkeit derſelben ſo ſehr vermehrt,
daß ein unrichtiges Urtheil dadurch herbeygefuͤhrt wird; auf
gleiche Art muß er auch jeden voruͤbergehenden Zuſtand ver-
meiden, welcher von einer ſolchen uͤbermaͤßigen Thaͤtigkeit
begleitet iſt, und daher unrichtige Urtheile veranlaßt, die
von den nachtheiligſten Folgen ſeyn koͤnnen.
§ 528.
Der Handarzt bedarf noch einer gewiſſen mechaniſchen
Fertigkeit der Hand, um alle Operationen mit Leichtigkeit
und Sicherheit zu machen; dieſe Geſchicklichkeit, welche ei-
nen wichtigen Theil ſeiner Kunſt ausmacht, wird durch Ue-
bung, beſonders in den juͤngern Jahren erlangt, und des-
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viel, ob von thieriſchen oder menſchlichen Koͤrpern, beſonders
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Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/179>, abgerufen am 16.07.2024.
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