Da die Bestimmung des Individuums zu irgend einer Beschäftigung, sowohl für dasselbe, als für die übrigen Staatsbürger von nicht geringer Erheblichkeit ist, so müssen auch besonders die Gründe erwogen werden, welche den Stand des Arztes zu wählen, hinreichend bestimmen kön- nen.
§ 483.
Nicht ohne Nutzen wird das Ideal des Arztes in allen seinen Verhältnissen und Eigenschaften dargestellt, damit man nämlich aus der Vergleichung desselben mit sich selbst abnehme, worauf man das Bestreben, sich zu bilden und zu vervollkommnen, besonders zu richten habe, und welches Talent einer besondern Ausbildung bedürfe. Allein unbrauch- bar ist jene Idee der Vollendung, um darnach seine Taug- lichkeit zum Arzte zu bestimmen: denn die Eigenschaften und Talente, welche sie aufstellt, sind theils nicht unnach- laßlich bedingt, theils von der Art, daß man sie durch festen Willen sich eigen machen kann.
Morgagni nova institutionum medicarum idea, medicum perfectissimum adumbrans. Padua 712. 4. -- El. Wil- denhayn. Lips. 775. 8.
Gag-
Zweyter Theil.
Zweyter Theil. Wahl des Standes.
§ 482.
Da die Beſtimmung des Individuums zu irgend einer Beſchaͤftigung, ſowohl fuͤr daſſelbe, als fuͤr die uͤbrigen Staatsbuͤrger von nicht geringer Erheblichkeit iſt, ſo muͤſſen auch beſonders die Gruͤnde erwogen werden, welche den Stand des Arztes zu waͤhlen, hinreichend beſtimmen koͤn- nen.
§ 483.
Nicht ohne Nutzen wird das Ideal des Arztes in allen ſeinen Verhaͤltniſſen und Eigenſchaften dargeſtellt, damit man naͤmlich aus der Vergleichung deſſelben mit ſich ſelbſt abnehme, worauf man das Beſtreben, ſich zu bilden und zu vervollkommnen, beſonders zu richten habe, und welches Talent einer beſondern Ausbildung beduͤrfe. Allein unbrauch- bar iſt jene Idee der Vollendung, um darnach ſeine Taug- lichkeit zum Arzte zu beſtimmen: denn die Eigenſchaften und Talente, welche ſie aufſtellt, ſind theils nicht unnach- laßlich bedingt, theils von der Art, daß man ſie durch feſten Willen ſich eigen machen kann.
Morgagni nova inſtitutionum medicarum idea, medicum perfectiſſimum adumbrans. Padua 712. 4. — El. Wil- denhayn. Lipſ. 775. 8.
Gag-
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Zweyter Theil.
Zweyter Theil.
Wahl des Standes.
§ 482.
Da die Beſtimmung des Individuums zu irgend einer
Beſchaͤftigung, ſowohl fuͤr daſſelbe, als fuͤr die uͤbrigen
Staatsbuͤrger von nicht geringer Erheblichkeit iſt, ſo muͤſſen
auch beſonders die Gruͤnde erwogen werden, welche den
Stand des Arztes zu waͤhlen, hinreichend beſtimmen koͤn-
nen.
§ 483.
Nicht ohne Nutzen wird das Ideal des Arztes in allen
ſeinen Verhaͤltniſſen und Eigenſchaften dargeſtellt, damit
man naͤmlich aus der Vergleichung deſſelben mit ſich ſelbſt
abnehme, worauf man das Beſtreben, ſich zu bilden und
zu vervollkommnen, beſonders zu richten habe, und welches
Talent einer beſondern Ausbildung beduͤrfe. Allein unbrauch-
bar iſt jene Idee der Vollendung, um darnach ſeine Taug-
lichkeit zum Arzte zu beſtimmen: denn die Eigenſchaften
und Talente, welche ſie aufſtellt, ſind theils nicht unnach-
laßlich bedingt, theils von der Art, daß man ſie durch feſten
Willen ſich eigen machen kann.
Morgagni nova inſtitutionum medicarum idea, medicum
perfectiſſimum adumbrans. Padua 712. 4. — El. Wil-
denhayn. Lipſ. 775. 8.
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Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/164>, abgerufen am 16.07.2024.
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