Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Die Sächs vnd viertzig Darnach de
Doctr. Christ. lib. 4. cap. 8. wert er gentzlich allen leereren der
kirchen / daß sy nit meinen söllind daß sy darumb dunckel von den geheimnussen der
heiligen geschrifft reden müssind / daß sy sähind das die ding auch in der
geschrifft etwas dunckler vnd verwickleter angäben seygind / sonder er forderet
vil mer klare verstäntliche. Seine wort lautend also: Ob wir gleych in den
geschrifften vnserer Biblischen leereren / auß dem das leicht ist zuo verston /
etliche formen zuo reden nemmend / so söllend wir doch nit meinen / daß wirs jnen
in dem nachthuon söllind / da sy (die gemüter der läseren etlicher maß zuo üben
vnd zuo polieren / vnd den verdruß deren die gern lernetind hinzenemmen / vnd jren
fleyß zuo scherpffen / vnd der vnglöubigen gmüter zuo eyfer zuo reitzen /
eintwäders daß sy sich bekerind / oder daß sy von den geheimnussen außgeschlossen
werdind /) mit nutz vnd heil / dunckel geredt habend. Dann sy habend also geredt /
damit die nachkommenden / die sy rächt verstond vnd außlegend / ein andere gnad
die jrer vorigen wol vngleych / aber doch ordenlich volget / in der kirchen Gottes
erlangetind. Darumb so söllend jre außleger nit also reden / als ob sy sich selbs
in gleycher achtung außzuolegen fürstellen wöllind: sonder sy söllend in allen
jren reden fürnämlich vnd sonderlich arbeiten / daß sy / so vil jnen müglich /
heiter redind / damit sy verstanden werdind / vnd das eintwäders der / der es nit
verstadt / gantz langsam vnd vnuerständig seyn müsse / oder dz die schuld daß man
das / das wir redend nit oder kum verstadt / nit in vnserer red / sonder in der
schwäre vnd subteyle deren dingen die wir außlegen vnnd anzeigen wöllend / stande.
So vil Augustinus. Vnd das seye nun von den sacramentlichen reden bißhar gnuog
geredt. Dem Herren seye lob vnd eer in eewigkeit. Amen.Die Siben vnd viertzigste Predig. Daß man von den sacramenten Christenlich halten vnd reden
sölle. Daß sy für GEster hab ich V. L. anzeigt vnd erklärt / was Sacrament seye / wohar sy kommind / wär vnd warumb sy eyngesetzt / warinn sy standind / namlich in zweyen dingen / im zeichen vnd verzeichneten: was auch das zeichen / vnd was das verzeichnet seye: wie die selbigen zuo beyden seyten genennt: auch wie sy consecriert geweycht oder geheiliget werdind: daß das zeichen mit dem verzeichneten nit vermischt / sonder yedes in seiner natur vnd eigenschafft der natur bleybe: daß das zeichen nit außgelärt / oder wunderbarlich verwandlet werde: daß auch das verzeichnet am zeichen nit also hange / daß ein yeder der des zeichens teilhafft wirt / glych auch das verzeichnet habe. Darnach hab ich aber auch erklärt / wie vnd welcher gestalt das zeichen vnd sein verzeichnets zesamen gefügt seygind / vnd an ein anderen hangind / daß ein völligs vnd rächts sacrament darauß werde: da ich auch von den sacramentlichen reden geredt. Darumb so ist es nun an dem / daß ich auch von der natur / krafft vnd würckung der sacramenten / vnd dem das denn dem selbigen verwandt ist vnd anhanget / volgends rede: dann also erforderets die ordnung die ich da oben in der beschreybung der Sacramenten gesetzt hab. Die Saͤchs vnd viertzig Darnach de
Doctr. Christ. lib. 4. cap. 8. wert er gentzlich allen leereren der
kirchen / daß sy nit meinen soͤllind daß sy darumb dunckel von den geheimnussen der
heiligen geschrifft reden muͤssind / daß sy saͤhind das die ding auch in der
geschrifft etwas dunckler vnd verwickleter angaͤben seygind / sonder er forderet
vil mer klare verstaͤntliche. Seine wort lautend also: Ob wir gleych in den
geschrifften vnserer Biblischen leereren / auß dem das leicht ist zuͦ verston /
etliche formen zuͦ reden nemmend / so soͤllend wir doch nit meinen / daß wirs jnen
in dem nachthuͦn soͤllind / da sy (die gemuͤter der laͤseren etlicher maß zuͦ uͤben
vnd zuͦ polieren / vnd den verdruß deren die gern lernetind hinzenemmen / vnd jren
fleyß zuͦ scherpffen / vnd der vngloͤubigen gmuͤter zuͦ eyfer zuͦ reitzen /
eintwaͤders daß sy sich bekerind / oder daß sy von den geheimnussen außgeschlossen
werdind /) mit nutz vnd heil / dunckel geredt habend. Dann sy habend also geredt /
damit die nachkommenden / die sy raͤcht verstond vnd außlegend / ein andere gnad
die jrer vorigen wol vngleych / aber doch ordenlich volget / in der kirchen Gottes
erlangetind. Darumb so soͤllend jre außleger nit also reden / als ob sy sich selbs
in gleycher achtung außzuͦlegen fürstellen woͤllind: sonder sy soͤllend in allen
jren reden fürnaͤmlich vnd sonderlich arbeiten / daß sy / so vil jnen müglich /
heiter redind / damit sy verstanden werdind / vnd das eintwaͤders der / der es nit
verstadt / gantz langsam vnd vnuerstaͤndig seyn muͤsse / oder dz die schuld daß man
das / das wir redend nit oder kum verstadt / nit in vnserer red / sonder in der
schwaͤre vnd subteyle deren dingen die wir außlegen vnnd anzeigen woͤllend / stande.
So vil Augustinus. Vnd das seye nun von den sacramentlichen reden bißhar gnuͦg
geredt. Dem Herren seye lob vnd eer in eewigkeit. Amen.Die Siben vnd viertzigste Predig. Daß man von den sacramenten Christenlich halten vnd reden
soͤlle. Daß sy für GEster hab ich V. L. anzeigt vnd erklaͤrt / was Sacrament seye / wohar sy kommind / waͤr vnd warumb sy eyngesetzt / warinn sy standind / namlich in zweyen dingen / im zeichen vnd verzeichneten: was auch das zeichen / vnd was das verzeichnet seye: wie die selbigen zuͦ beyden seyten genennt: auch wie sy consecriert geweycht oder geheiliget werdind: daß das zeichen mit dem verzeichneten nit vermischt / sonder yedes in seiner natur vnd eigenschafft der natur bleybe: daß das zeichen nit außgelaͤrt / oder wunderbarlich verwandlet werde: daß auch das verzeichnet am zeichen nit also hange / daß ein yeder der des zeichens teilhafft wirt / glych auch das verzeichnet habe. Darnach hab ich aber auch erklaͤrt / wie vnd welcher gestalt das zeichen vnd sein verzeichnets zesamen gefuͤgt seygind / vnd an ein anderen hangind / daß ein voͤlligs vnd raͤchts sacrament darauß werde: da ich auch von den sacramentlichen reden geredt. Darumb so ist es nun an dem / daß ich auch von der natur / krafft vnd würckung der sacramenten / vnd dem das denn dem selbigen verwandt ist vnd anhanget / volgends rede: dann also erforderets die ordnung die ich da oben in der beschreybung der Sacramenten gesetzt hab. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0916" n="[412]"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">S</hi>aͤchs vnd viertzig</hi></hi><lb/></fw>Darnach <hi rendition="#aq">de Doctr. Christ. lib. 4. cap. 8.</hi> wert er gentzlich allen leereren der kirchen / daß sy nit meinen soͤllind daß sy darumb dunckel von den geheimnussen der heiligen geschrifft reden muͤssind / daß sy saͤhind das die ding auch in der geschrifft etwas dunckler vnd verwickleter angaͤben seygind / sonder er forderet vil mer klare verstaͤntliche. Seine wort lautend also: Ob wir gleych in den geschrifften vnserer Biblischen leereren / auß dem das leicht ist zuͦ verston / etliche formen zuͦ reden nemmend / so soͤllend wir doch nit meinen / daß wirs jnen in dem nachthuͦn soͤllind / da sy (die gemuͤter der laͤseren etlicher maß zuͦ uͤben vnd zuͦ polieren / vnd den verdruß deren die gern lernetind hinzenemmen / vnd jren fleyß zuͦ scherpffen / vnd der vngloͤubigen gmuͤter zuͦ eyfer zuͦ reitzen / eintwaͤders daß sy sich bekerind / oder daß sy von den geheimnussen außgeschlossen werdind /) mit nutz vnd heil / dunckel geredt habend. Dann sy habend also geredt / damit die nachkommenden / die sy raͤcht verstond vnd außlegend / ein andere gnad die jrer vorigen wol vngleych / aber doch ordenlich volget / in der kirchen Gottes erlangetind. Darumb so soͤllend jre außleger nit also reden / als ob sy sich selbs in gleycher achtung außzuͦlegen fürstellen woͤllind: sonder sy soͤllend in allen jren reden fürnaͤmlich vnd sonderlich arbeiten / daß sy / so vil jnen müglich / heiter redind / damit sy verstanden werdind / vnd das eintwaͤders der / der es nit verstadt / gantz langsam vnd vnuerstaͤndig seyn muͤsse / oder dz die schuld daß man das / das wir redend nit oder kum verstadt / nit in vnserer red / sonder in der schwaͤre vnd subteyle deren dingen die wir außlegen vnnd anzeigen woͤllend / stande. So vil Augustinus. Vnd das seye nun von den sacramentlichen reden bißhar gnuͦg geredt. Dem Herren seye lob vnd eer in eewigkeit. 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Darumb so ist es nun an dem / daß ich auch von der natur / krafft vnd würckung der sacramenten / vnd dem das denn dem selbigen verwandt ist vnd anhanget / volgends rede: dann also erforderets die ordnung die ich da oben in der beschreybung der Sacramenten gesetzt hab.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[412]/0916]
Die Saͤchs vnd viertzig
Darnach de Doctr. Christ. lib. 4. cap. 8. wert er gentzlich allen leereren der kirchen / daß sy nit meinen soͤllind daß sy darumb dunckel von den geheimnussen der heiligen geschrifft reden muͤssind / daß sy saͤhind das die ding auch in der geschrifft etwas dunckler vnd verwickleter angaͤben seygind / sonder er forderet vil mer klare verstaͤntliche. Seine wort lautend also: Ob wir gleych in den geschrifften vnserer Biblischen leereren / auß dem das leicht ist zuͦ verston / etliche formen zuͦ reden nemmend / so soͤllend wir doch nit meinen / daß wirs jnen in dem nachthuͦn soͤllind / da sy (die gemuͤter der laͤseren etlicher maß zuͦ uͤben vnd zuͦ polieren / vnd den verdruß deren die gern lernetind hinzenemmen / vnd jren fleyß zuͦ scherpffen / vnd der vngloͤubigen gmuͤter zuͦ eyfer zuͦ reitzen / eintwaͤders daß sy sich bekerind / oder daß sy von den geheimnussen außgeschlossen werdind /) mit nutz vnd heil / dunckel geredt habend. Dann sy habend also geredt / damit die nachkommenden / die sy raͤcht verstond vnd außlegend / ein andere gnad die jrer vorigen wol vngleych / aber doch ordenlich volget / in der kirchen Gottes erlangetind. Darumb so soͤllend jre außleger nit also reden / als ob sy sich selbs in gleycher achtung außzuͦlegen fürstellen woͤllind: sonder sy soͤllend in allen jren reden fürnaͤmlich vnd sonderlich arbeiten / daß sy / so vil jnen müglich / heiter redind / damit sy verstanden werdind / vnd das eintwaͤders der / der es nit verstadt / gantz langsam vnd vnuerstaͤndig seyn muͤsse / oder dz die schuld daß man das / das wir redend nit oder kum verstadt / nit in vnserer red / sonder in der schwaͤre vnd subteyle deren dingen die wir außlegen vnnd anzeigen woͤllend / stande. So vil Augustinus. Vnd das seye nun von den sacramentlichen reden bißhar gnuͦg geredt. Dem Herren seye lob vnd eer in eewigkeit. Amen.
Die Siben vnd viertzigste Predig.
Daß man von den sacramenten Christenlich halten vnd reden soͤlle. Daß sy für
sich selbs gnad nit mitteilind / noch die selbig in jnen verschlossen habind. Dergaͤ-
gen was die würckung / das end vnd der raͤcht brauch der sacramenten seye. Daß
sy one glauben nichts nutzind / vnnd doch den gloͤubigen nit vergaͤblich seygind.
Daß sy auch nit hangind oder standind an der wirdigkeit oder vnwirdigkeit der zuͦ-
dienenden.
GEster hab ich V. L. anzeigt vnd erklaͤrt / was Sacrament seye / wohar sy kommind / waͤr vnd warumb sy eyngesetzt / warinn sy standind / namlich in zweyen dingen / im zeichen vnd verzeichneten: was auch das zeichen / vnd was das verzeichnet seye: wie die selbigen zuͦ beyden seyten genennt: auch wie sy consecriert geweycht oder geheiliget werdind: daß das zeichen mit dem verzeichneten nit vermischt / sonder yedes in seiner natur vnd eigenschafft der natur bleybe: daß das zeichen nit außgelaͤrt / oder wunderbarlich verwandlet werde: daß auch das verzeichnet am zeichen nit also hange / daß ein yeder der des zeichens teilhafft wirt / glych auch das verzeichnet habe. Darnach hab ich aber auch erklaͤrt / wie vnd welcher gestalt das zeichen vnd sein verzeichnets zesamen gefuͤgt seygind / vnd an ein anderen hangind / daß ein voͤlligs vnd raͤchts sacrament darauß werde: da ich auch von den sacramentlichen reden geredt. Darumb so ist es nun an dem / daß ich auch von der natur / krafft vnd würckung der sacramenten / vnd dem das denn dem selbigen verwandt ist vnd anhanget / volgends rede: dann also erforderets die ordnung die ich da oben in der beschreybung der Sacramenten gesetzt hab.
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