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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Fünff vnd zwentzigste
Die Fünff vnd zwentzigste Predig.

Von den ceremonialischen gsatzten Gottes / besonders aber vom Priesterthum /
vnd dem ort vnd zeyt zuo den ceremonien bestimpt.

JM auftheilen der gesatzten Gottes habend wir zuo nechst nach dem gesatzt der sitten gesetzt das ceremonialisch gesatzt. Deßhalb nach dem wir nun das Moralisch das ist das gsatzt der sitten einander nach erleüteret / so wirt nun zuo reden sein mit Gottes hilff vom gesatzt der ceremonien vnd kirchenbreüchen. Vnnd damit ich das auch an eim fürgang anzeige / so schreibend etlich ceremonie / etliche aber cerimonie / vnd ist man deß wörtlins halb nit einer meinung. Dann es ist einer der nach der meinung Seruij Sulpitij vermeint / die ceremonie seyend genennt a carendo. Festus aber spricht / Etliche haltend das die ceremonien von der statt Caere den nammen här habind. Dann Liuius erzellt im fünfften buoch / das der Römeren heilthumb im Gallischen krieg / als die Galli Rom überfielend vnd innhattend / von denen von Caere seye erhalten worden / vnnd dahär gleiche es / das man zuo gedechtnuß diser guothat / allen gottsdienst / vnnd alle heiligen breüch ceremonien genennt habe. Wohär aber joch das wörtli jmmer kömme / so bruchend wirs jetz inn disem gegenwertigen handel / für ein heilige übung vnd kirchenbruch.

1235 Es sind aber die ceremonien heilige breüch / die der kirchen verordnete personen / ort / zyt / vnd Gottsdienst betreffend / welche die gesatzt so man ceremonialisch nennt / eigentlich beschreibend vnd zuo verston gebend / vnd leerend wie man sie recht bruchen vnd üben sölle. Vnd sind deßhalben ceremonien die breüch vnd übungen / die in den gesatzten fürgeschriben werdend / die man ceremonialisch nennt. Nun werdend aber ceremonien auffgesetzt eintweders von Gott oder von menschen. Gott hat etliche auffgesetzt im alten Testament vnder dem alten volck / etliche aber vnder dem volck deß newen Testaments zur zeyt der ersten zuo kunfft Christi. Von den ceremonien deß neüwen Testaments wöllend wir reden / wenn wir kommend auff die tractation von der kirchen vnd den Sacramenten der kirchen. Auff diß mal wöllend wir allein reden vonn den ceremonien deß alten volcks vnd Testaments. 1236 Die sind nun / ordnungen vnd übungen heiliger breüchen / so dem volck Jsraels von Gott selb angeben / biß auff die zeyt der verbesserung / anzuobilden vnd zuo verdecken die geheimnußen Gottes / auch Gott zuo dienen / vnd das volck Gottes in rechter religion / vnnd gemeynschafft eines geistlichen leibs zuoerhalten.

1237 Die menschen habend auch vil vnnd mengerley ceremonien angerichtet / als wie bey den Heiden thon habend die Archiflamines / pfaffen vnd götzendiener / etwan auch die Künig vnd Fürsten. Bey den Hebreern verändert Jeroboam der Künig Jsraels zuo grossem schaden vnd verderben sein vnnd seines hauses die ceremonien Gottes / in menschliche vnnd vngöttliche ceremonien. Zuo diser vnser letsten zeyt ist kein end noch maß der ceremonien so von menschen erdacht vnd auffgesetzt sind / welches vil gelerter leüthen je vnnd je klagt habend vnnd noch klagend. Augustinus beklagt sich deß zuo seiner zeit / das der ceremonien in der kirchen treffenlich vil worden. Was meinst wurde er auff den heütigen tag sagen / sölte er jetz wider läben? / von dem aber ein andermal wirt geredt werden. Dieweil aber das wörtli ceremoni / vonn allen auch Heidischen breüchen genommen wirt / 1238 darumb habend wir in erstgemelter beschreibung der ceremonien heiter außgetruckt / das wir nit von allen ceremonien hie redind / sonder allein von denen / die von Gott dem volck Jsraels durch Mosen angeben sind /

1235 Was ceremonien seyend.
1236 Was die Jüdische ceremonien seyend.
1237 Menschliche ceremonien.
1238 Von göttliche ceremonien.
Die Fünff vnd zwentzigste
Die Fünff vnd zwentzigste Predig.

Von den ceremonialischen gsatzten Gottes / besonders aber vom Priesterthum /
vnd dem ort vnd zeyt zuͦ den ceremonien bestimpt.

JM auftheilen der gesatzten Gottes habend wir zuͦ nechst nach dem gesatzt der sitten gesetzt das ceremonialisch gesatzt. Deßhalb nach dem wir nun das Moralisch das ist das gsatzt der sitten einander nach erleüteret / so wirt nun zuͦ reden sein mit Gottes hilff vom gesatzt der ceremonien vnd kirchenbreüchen. Vnnd damit ich das auch an eim fürgang anzeige / so schreibend etlich ceremonie / etliche aber cerimonie / vnd ist man deß woͤrtlins halb nit einer meinung. Dann es ist einer der nach der meinung Seruij Sulpitij vermeint / die ceremonie seyend genennt à carendo. Festus aber spricht / Etliche haltend das die ceremonien von der statt Cære den nammen haͤr habind. Dann Liuius erzellt im fünfften buͦch / das der Roͤmeren heilthumb im Gallischen krieg / als die Galli Rom überfielend vnd innhattend / von denen von Cære seye erhalten worden / vnnd dahaͤr gleiche es / das man zuͦ gedechtnuß diser guͦthat / allen gottsdienst / vnnd alle heiligen breüch ceremonien genennt habe. Wohaͤr aber joch das woͤrtli jmmer koͤmme / so bruchend wirs jetz inn disem gegenwertigen handel / für ein heilige uͤbung vnd kirchenbruch.

1235 Es sind aber die ceremonien heilige breüch / die der kirchen verordnete personen / ort / zyt / vnd Gottsdienst betreffend / welche die gesatzt so man ceremonialisch nennt / eigentlich beschreibend vnd zuͦ verston gebend / vnd leerend wie man sie recht bruchen vnd uͤben soͤlle. Vnd sind deßhalben ceremonien die breüch vnd uͤbungen / die in den gesatzten fürgeschriben werdend / die man ceremonialisch nennt. Nun werdend aber ceremonien auffgesetzt eintweders von Gott oder von menschen. Gott hat etliche auffgesetzt im alten Testament vnder dem alten volck / etliche aber vnder dem volck deß newen Testaments zur zeyt der ersten zuͦ kunfft Christi. Von den ceremonien deß neüwen Testaments woͤllend wir reden / wenn wir kommend auff die tractation von der kirchen vnd den Sacramenten der kirchen. Auff diß mal woͤllend wir allein reden vonn den ceremonien deß alten volcks vnd Testaments. 1236 Die sind nun / ordnungen vnd uͤbungen heiliger breüchen / so dem volck Jsraels von Gott selb angeben / biß auff die zeyt der verbesserung / anzuͦbilden vnd zuͦ verdecken die geheimnußen Gottes / auch Gott zuͦ dienen / vnd das volck Gottes in rechter religion / vnnd gemeynschafft eines geistlichen leibs zuͦerhalten.

1237 Die menschen habend auch vil vnnd mengerley ceremonien angerichtet / als wie bey den Heiden thon habend die Archiflamines / pfaffen vnd goͤtzendiener / etwan auch die Künig vnd Fürsten. Bey den Hebreern veraͤndert Jeroboam der Künig Jsraels zuͦ grossem schaden vnd verderben sein vnnd seines hauses die ceremonien Gottes / in menschliche vnnd vngoͤttliche ceremonien. Zuͦ diser vnser letsten zeyt ist kein end noch maß der ceremonien so von menschen erdacht vnd auffgesetzt sind / welches vil gelerter leüthen je vnnd je klagt habend vnnd noch klagend. Augustinus beklagt sich deß zuͦ seiner zeit / das der ceremonien in der kirchen treffenlich vil worden. Was meinst wurde er auff den heütigen tag sagen / soͤlte er jetz wider laͤben? / von dem aber ein andermal wirt geredt werden. Dieweil aber das woͤrtli ceremoni / vonn allen auch Heidischen breüchen genommen wirt / 1238 darumb habend wir in erstgemelter beschreibung der ceremonien heiter außgetruckt / das wir nit von allen ceremonien hie redind / sonder allein von denen / die von Gott dem volck Jsraels durch Mosen angeben sind /

1235 Was ceremonien seyend.
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[[138]/0368] Die Fünff vnd zwentzigste Die Fünff vnd zwentzigste Predig. Von den ceremonialischen gsatzten Gottes / besonders aber vom Priesterthum / vnd dem ort vnd zeyt zuͦ den ceremonien bestimpt. JM auftheilen der gesatzten Gottes habend wir zuͦ nechst nach dem gesatzt der sitten gesetzt das ceremonialisch gesatzt. Deßhalb nach dem wir nun das Moralisch das ist das gsatzt der sitten einander nach erleüteret / so wirt nun zuͦ reden sein mit Gottes hilff vom gesatzt der ceremonien vnd kirchenbreüchen. Vnnd damit ich das auch an eim fürgang anzeige / so schreibend etlich ceremonie / etliche aber cerimonie / vnd ist man deß woͤrtlins halb nit einer meinung. Dann es ist einer der nach der meinung Seruij Sulpitij vermeint / die ceremonie seyend genennt à carendo. Festus aber spricht / Etliche haltend das die ceremonien von der statt Cære den nammen haͤr habind. Dann Liuius erzellt im fünfften buͦch / das der Roͤmeren heilthumb im Gallischen krieg / als die Galli Rom überfielend vnd innhattend / von denen von Cære seye erhalten worden / vnnd dahaͤr gleiche es / das man zuͦ gedechtnuß diser guͦthat / allen gottsdienst / vnnd alle heiligen breüch ceremonien genennt habe. Wohaͤr aber joch das woͤrtli jmmer koͤmme / so bruchend wirs jetz inn disem gegenwertigen handel / für ein heilige uͤbung vnd kirchenbruch. 1235 Es sind aber die ceremonien heilige breüch / die der kirchen verordnete personen / ort / zyt / vnd Gottsdienst betreffend / welche die gesatzt so man ceremonialisch nennt / eigentlich beschreibend vnd zuͦ verston gebend / vnd leerend wie man sie recht bruchen vnd uͤben soͤlle. Vnd sind deßhalben ceremonien die breüch vnd uͤbungen / die in den gesatzten fürgeschriben werdend / die man ceremonialisch nennt. Nun werdend aber ceremonien auffgesetzt eintweders von Gott oder von menschen. Gott hat etliche auffgesetzt im alten Testament vnder dem alten volck / etliche aber vnder dem volck deß newen Testaments zur zeyt der ersten zuͦ kunfft Christi. Von den ceremonien deß neüwen Testaments woͤllend wir reden / wenn wir kommend auff die tractation von der kirchen vnd den Sacramenten der kirchen. Auff diß mal woͤllend wir allein reden vonn den ceremonien deß alten volcks vnd Testaments. 1236 Die sind nun / ordnungen vnd uͤbungen heiliger breüchen / so dem volck Jsraels von Gott selb angeben / biß auff die zeyt der verbesserung / anzuͦbilden vnd zuͦ verdecken die geheimnußen Gottes / auch Gott zuͦ dienen / vnd das volck Gottes in rechter religion / vnnd gemeynschafft eines geistlichen leibs zuͦerhalten. 1237 Die menschen habend auch vil vnnd mengerley ceremonien angerichtet / als wie bey den Heiden thon habend die Archiflamines / pfaffen vnd goͤtzendiener / etwan auch die Künig vnd Fürsten. Bey den Hebreern veraͤndert Jeroboam der Künig Jsraels zuͦ grossem schaden vnd verderben sein vnnd seines hauses die ceremonien Gottes / in menschliche vnnd vngoͤttliche ceremonien. Zuͦ diser vnser letsten zeyt ist kein end noch maß der ceremonien so von menschen erdacht vnd auffgesetzt sind / welches vil gelerter leüthen je vnnd je klagt habend vnnd noch klagend. Augustinus beklagt sich deß zuͦ seiner zeit / das der ceremonien in der kirchen treffenlich vil worden. Was meinst wurde er auff den heütigen tag sagen / soͤlte er jetz wider laͤben? / von dem aber ein andermal wirt geredt werden. Dieweil aber das woͤrtli ceremoni / vonn allen auch Heidischen breüchen genommen wirt / 1238 darumb habend wir in erstgemelter beschreibung der ceremonien heiter außgetruckt / das wir nit von allen ceremonien hie redind / sonder allein von denen / die von Gott dem volck Jsraels durch Mosen angeben sind / 1235 Was ceremonien seyend. 1236 Was die Jüdische ceremonien seyend. 1237 Menschliche ceremonien. 1238 Von goͤttliche ceremonien.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [138]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/368>, abgerufen am 21.11.2024.