Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

C. 6. In Ansehung der Schiffahrt.
sondere Verträge erlaubt haben. Man lese eben da-
selbst die Geschichte derer besondern Acten, durch
welche Carl II. die drei Hansestädte und Danzig von
der Navigationsacte zwar befreiete, aber auch wie
durch so viele neue Parlamentsacten der Vorteil für
diese Begnadigung den Hamburgern insbesondere in
den für die Schiffahrt einträglichsten Waaren ge-
schmälert wird.

§. 4.

Indessen zeigt sich genugsam, daß durch die gelin-
deren Verfügungen anderer Staaten allein nur ein Teil
von demjenigen erlangt wird, was dabei zum Zwek
gesezt war. Es sind derer Umstände so viele, die es
hindern, daß ein Volk auch nicht einmal die von sei-
ner eigenen Handlung gehoften Vorteile für seine
Schiffahrt ziehen kann. So hat z. B. Frankreich
das Faßgeld allen denen Nationen erlassen müssen,
deren Handlung auf seine Häfen ihm angenehm und
wichtig ist. Es hat durch so viele Ermunterungen
bisher seine Seefahrt auf die Nordischen Häfen auch
in Friedenszeit nicht so vermehrt gesehen, als es ge-
wiß erwartete. Die Hauptursache davon scheint mir
zu sein, daß dieser Nation, welcher bei der grossen
und mannigfaltigen Fruchtbarkeit ihres Bodens die
Materialien zum Schiffsbau so sehr fehlen, ihre
Schiffe zu kostbar im Bau werden, und sie daher sich

C. 6. In Anſehung der Schiffahrt.
ſondere Vertraͤge erlaubt haben. Man leſe eben da-
ſelbſt die Geſchichte derer beſondern Acten, durch
welche Carl II. die drei Hanſeſtaͤdte und Danzig von
der Navigationsacte zwar befreiete, aber auch wie
durch ſo viele neue Parlamentsacten der Vorteil fuͤr
dieſe Begnadigung den Hamburgern insbeſondere in
den fuͤr die Schiffahrt eintraͤglichſten Waaren ge-
ſchmaͤlert wird.

§. 4.

Indeſſen zeigt ſich genugſam, daß durch die gelin-
deren Verfuͤgungen anderer Staaten allein nur ein Teil
von demjenigen erlangt wird, was dabei zum Zwek
geſezt war. Es ſind derer Umſtaͤnde ſo viele, die es
hindern, daß ein Volk auch nicht einmal die von ſei-
ner eigenen Handlung gehoften Vorteile fuͤr ſeine
Schiffahrt ziehen kann. So hat z. B. Frankreich
das Faßgeld allen denen Nationen erlaſſen muͤſſen,
deren Handlung auf ſeine Haͤfen ihm angenehm und
wichtig iſt. Es hat durch ſo viele Ermunterungen
bisher ſeine Seefahrt auf die Nordiſchen Haͤfen auch
in Friedenszeit nicht ſo vermehrt geſehen, als es ge-
wiß erwartete. Die Haupturſache davon ſcheint mir
zu ſein, daß dieſer Nation, welcher bei der groſſen
und mannigfaltigen Fruchtbarkeit ihres Bodens die
Materialien zum Schiffsbau ſo ſehr fehlen, ihre
Schiffe zu koſtbar im Bau werden, und ſie daher ſich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0295" n="287"/><fw place="top" type="header">C. 6. In An&#x017F;ehung der Schiffahrt.</fw><lb/>
&#x017F;ondere Vertra&#x0364;ge erlaubt haben. Man le&#x017F;e eben da-<lb/>
&#x017F;elb&#x017F;t die Ge&#x017F;chichte derer be&#x017F;ondern Acten, durch<lb/>
welche Carl <hi rendition="#aq">II.</hi> die drei Han&#x017F;e&#x017F;ta&#x0364;dte und Danzig von<lb/>
der Navigationsacte zwar befreiete, aber auch wie<lb/>
durch &#x017F;o viele neue Parlamentsacten der Vorteil fu&#x0364;r<lb/>
die&#x017F;e Begnadigung den Hamburgern insbe&#x017F;ondere in<lb/>
den fu&#x0364;r die Schiffahrt eintra&#x0364;glich&#x017F;ten Waaren ge-<lb/>
&#x017F;chma&#x0364;lert wird.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 4.</head><lb/>
                <p>Inde&#x017F;&#x017F;en zeigt &#x017F;ich genug&#x017F;am, daß durch die gelin-<lb/>
deren Verfu&#x0364;gungen anderer Staaten allein nur ein Teil<lb/>
von demjenigen erlangt wird, was dabei zum Zwek<lb/>
ge&#x017F;ezt war. Es &#x017F;ind derer Um&#x017F;ta&#x0364;nde &#x017F;o viele, die es<lb/>
hindern, daß ein Volk auch nicht einmal die von &#x017F;ei-<lb/>
ner eigenen Handlung gehoften Vorteile fu&#x0364;r &#x017F;eine<lb/>
Schiffahrt ziehen kann. So hat z. B. Frankreich<lb/>
das Faßgeld allen denen Nationen erla&#x017F;&#x017F;en mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en,<lb/>
deren Handlung auf &#x017F;eine Ha&#x0364;fen ihm angenehm und<lb/>
wichtig i&#x017F;t. Es hat durch &#x017F;o viele Ermunterungen<lb/>
bisher &#x017F;eine Seefahrt auf die Nordi&#x017F;chen Ha&#x0364;fen auch<lb/>
in Friedenszeit nicht &#x017F;o vermehrt ge&#x017F;ehen, als es ge-<lb/>
wiß erwartete. Die Hauptur&#x017F;ache davon &#x017F;cheint mir<lb/>
zu &#x017F;ein, daß die&#x017F;er Nation, welcher bei der gro&#x017F;&#x017F;en<lb/>
und mannigfaltigen Fruchtbarkeit ihres Bodens die<lb/>
Materialien zum Schiffsbau &#x017F;o &#x017F;ehr fehlen, ihre<lb/>
Schiffe zu ko&#x017F;tbar im Bau werden, und &#x017F;ie daher &#x017F;ich<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[287/0295] C. 6. In Anſehung der Schiffahrt. ſondere Vertraͤge erlaubt haben. Man leſe eben da- ſelbſt die Geſchichte derer beſondern Acten, durch welche Carl II. die drei Hanſeſtaͤdte und Danzig von der Navigationsacte zwar befreiete, aber auch wie durch ſo viele neue Parlamentsacten der Vorteil fuͤr dieſe Begnadigung den Hamburgern insbeſondere in den fuͤr die Schiffahrt eintraͤglichſten Waaren ge- ſchmaͤlert wird. §. 4. Indeſſen zeigt ſich genugſam, daß durch die gelin- deren Verfuͤgungen anderer Staaten allein nur ein Teil von demjenigen erlangt wird, was dabei zum Zwek geſezt war. Es ſind derer Umſtaͤnde ſo viele, die es hindern, daß ein Volk auch nicht einmal die von ſei- ner eigenen Handlung gehoften Vorteile fuͤr ſeine Schiffahrt ziehen kann. So hat z. B. Frankreich das Faßgeld allen denen Nationen erlaſſen muͤſſen, deren Handlung auf ſeine Haͤfen ihm angenehm und wichtig iſt. Es hat durch ſo viele Ermunterungen bisher ſeine Seefahrt auf die Nordiſchen Haͤfen auch in Friedenszeit nicht ſo vermehrt geſehen, als es ge- wiß erwartete. Die Haupturſache davon ſcheint mir zu ſein, daß dieſer Nation, welcher bei der groſſen und mannigfaltigen Fruchtbarkeit ihres Bodens die Materialien zum Schiffsbau ſo ſehr fehlen, ihre Schiffe zu koſtbar im Bau werden, und ſie daher ſich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/295
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/295>, abgerufen am 21.12.2024.