sondere Verträge erlaubt haben. Man lese eben da- selbst die Geschichte derer besondern Acten, durch welche Carl II. die drei Hansestädte und Danzig von der Navigationsacte zwar befreiete, aber auch wie durch so viele neue Parlamentsacten der Vorteil für diese Begnadigung den Hamburgern insbesondere in den für die Schiffahrt einträglichsten Waaren ge- schmälert wird.
§. 4.
Indessen zeigt sich genugsam, daß durch die gelin- deren Verfügungen anderer Staaten allein nur ein Teil von demjenigen erlangt wird, was dabei zum Zwek gesezt war. Es sind derer Umstände so viele, die es hindern, daß ein Volk auch nicht einmal die von sei- ner eigenen Handlung gehoften Vorteile für seine Schiffahrt ziehen kann. So hat z. B. Frankreich das Faßgeld allen denen Nationen erlassen müssen, deren Handlung auf seine Häfen ihm angenehm und wichtig ist. Es hat durch so viele Ermunterungen bisher seine Seefahrt auf die Nordischen Häfen auch in Friedenszeit nicht so vermehrt gesehen, als es ge- wiß erwartete. Die Hauptursache davon scheint mir zu sein, daß dieser Nation, welcher bei der grossen und mannigfaltigen Fruchtbarkeit ihres Bodens die Materialien zum Schiffsbau so sehr fehlen, ihre Schiffe zu kostbar im Bau werden, und sie daher sich
C. 6. In Anſehung der Schiffahrt.
ſondere Vertraͤge erlaubt haben. Man leſe eben da- ſelbſt die Geſchichte derer beſondern Acten, durch welche Carl II. die drei Hanſeſtaͤdte und Danzig von der Navigationsacte zwar befreiete, aber auch wie durch ſo viele neue Parlamentsacten der Vorteil fuͤr dieſe Begnadigung den Hamburgern insbeſondere in den fuͤr die Schiffahrt eintraͤglichſten Waaren ge- ſchmaͤlert wird.
§. 4.
Indeſſen zeigt ſich genugſam, daß durch die gelin- deren Verfuͤgungen anderer Staaten allein nur ein Teil von demjenigen erlangt wird, was dabei zum Zwek geſezt war. Es ſind derer Umſtaͤnde ſo viele, die es hindern, daß ein Volk auch nicht einmal die von ſei- ner eigenen Handlung gehoften Vorteile fuͤr ſeine Schiffahrt ziehen kann. So hat z. B. Frankreich das Faßgeld allen denen Nationen erlaſſen muͤſſen, deren Handlung auf ſeine Haͤfen ihm angenehm und wichtig iſt. Es hat durch ſo viele Ermunterungen bisher ſeine Seefahrt auf die Nordiſchen Haͤfen auch in Friedenszeit nicht ſo vermehrt geſehen, als es ge- wiß erwartete. Die Haupturſache davon ſcheint mir zu ſein, daß dieſer Nation, welcher bei der groſſen und mannigfaltigen Fruchtbarkeit ihres Bodens die Materialien zum Schiffsbau ſo ſehr fehlen, ihre Schiffe zu koſtbar im Bau werden, und ſie daher ſich
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C. 6. In Anſehung der Schiffahrt.
ſondere Vertraͤge erlaubt haben. Man leſe eben da-
ſelbſt die Geſchichte derer beſondern Acten, durch
welche Carl II. die drei Hanſeſtaͤdte und Danzig von
der Navigationsacte zwar befreiete, aber auch wie
durch ſo viele neue Parlamentsacten der Vorteil fuͤr
dieſe Begnadigung den Hamburgern insbeſondere in
den fuͤr die Schiffahrt eintraͤglichſten Waaren ge-
ſchmaͤlert wird.
§. 4.
Indeſſen zeigt ſich genugſam, daß durch die gelin-
deren Verfuͤgungen anderer Staaten allein nur ein Teil
von demjenigen erlangt wird, was dabei zum Zwek
geſezt war. Es ſind derer Umſtaͤnde ſo viele, die es
hindern, daß ein Volk auch nicht einmal die von ſei-
ner eigenen Handlung gehoften Vorteile fuͤr ſeine
Schiffahrt ziehen kann. So hat z. B. Frankreich
das Faßgeld allen denen Nationen erlaſſen muͤſſen,
deren Handlung auf ſeine Haͤfen ihm angenehm und
wichtig iſt. Es hat durch ſo viele Ermunterungen
bisher ſeine Seefahrt auf die Nordiſchen Haͤfen auch
in Friedenszeit nicht ſo vermehrt geſehen, als es ge-
wiß erwartete. Die Haupturſache davon ſcheint mir
zu ſein, daß dieſer Nation, welcher bei der groſſen
und mannigfaltigen Fruchtbarkeit ihres Bodens die
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/295>, abgerufen am 22.02.2025.
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