den Zwischenhandel in demjenigen Wege zu treiben, welchem ich B. 3. Cap. 1. §. 11 beschrieben habe.
§. 4.
Wenn ein Ort zu einem grossen Marktplaz für die Handlung geworden ist, (B. 3. Cap. 1. §. 9. ff.) oder auch noch dahin strebt, ein solcher zu werden, so muß es ihm gleichgültig sein, ob die Waaren auf seinen Markt durch Eigne-Handlung oder durch Com- missions-Handlung gelangen. Zwar ist es dem ein- zelnen Handelsmanne in solchen Städten nicht aller- dings gleichgültig, wenn sich, bei dem jezt so allgemein gewordenen Bestreben die Handlung directe zu treiben, wohin es nur immer möglich ist, sein eigner oder sein Commissions-Handel mehr und mehr in einen blossen Transit-Handel verwandelt. Aber auch das kann er verschmerzen, und die Erfahrung beweiset es, daß in Handlungspläzen, welche dem Zwischen- Handel Einen Weg wie den andern erlauben, der Eigne-Handel neben dem Transit-Handel nicht nur sich erhalte, sondern mehr und mehr vergrössere, und dann das eine Folge davon werde, daß man den Marktplaz wiederum mehr zu suchen aufängt, wel- chen man verlassen oder bloß zum Durchgang für seinen eignen Handel benuzen zu können glaubte. Mehr davon §. 6.
C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
den Zwiſchenhandel in demjenigen Wege zu treiben, welchem ich B. 3. Cap. 1. §. 11 beſchrieben habe.
§. 4.
Wenn ein Ort zu einem groſſen Marktplaz fuͤr die Handlung geworden iſt, (B. 3. Cap. 1. §. 9. ff.) oder auch noch dahin ſtrebt, ein ſolcher zu werden, ſo muß es ihm gleichguͤltig ſein, ob die Waaren auf ſeinen Markt durch Eigne-Handlung oder durch Com- miſſions-Handlung gelangen. Zwar iſt es dem ein- zelnen Handelsmanne in ſolchen Staͤdten nicht aller- dings gleichguͤltig, wenn ſich, bei dem jezt ſo allgemein gewordenen Beſtreben die Handlung directe zu treiben, wohin es nur immer moͤglich iſt, ſein eigner oder ſein Commiſſions-Handel mehr und mehr in einen bloſſen Tranſit-Handel verwandelt. Aber auch das kann er verſchmerzen, und die Erfahrung beweiſet es, daß in Handlungsplaͤzen, welche dem Zwiſchen- Handel Einen Weg wie den andern erlauben, der Eigne-Handel neben dem Tranſit-Handel nicht nur ſich erhalte, ſondern mehr und mehr vergroͤſſere, und dann das eine Folge davon werde, daß man den Marktplaz wiederum mehr zu ſuchen aufaͤngt, wel- chen man verlaſſen oder bloß zum Durchgang fuͤr ſeinen eignen Handel benuzen zu koͤnnen glaubte. Mehr davon §. 6.
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C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
den Zwiſchenhandel in demjenigen Wege zu treiben,
welchem ich B. 3. Cap. 1. §. 11 beſchrieben habe.
§. 4.
Wenn ein Ort zu einem groſſen Marktplaz fuͤr
die Handlung geworden iſt, (B. 3. Cap. 1. §. 9. ff.)
oder auch noch dahin ſtrebt, ein ſolcher zu werden,
ſo muß es ihm gleichguͤltig ſein, ob die Waaren auf
ſeinen Markt durch Eigne-Handlung oder durch Com-
miſſions-Handlung gelangen. Zwar iſt es dem ein-
zelnen Handelsmanne in ſolchen Staͤdten nicht aller-
dings gleichguͤltig, wenn ſich, bei dem jezt ſo allgemein
gewordenen Beſtreben die Handlung directe zu treiben,
wohin es nur immer moͤglich iſt, ſein eigner oder
ſein Commiſſions-Handel mehr und mehr in einen
bloſſen Tranſit-Handel verwandelt. Aber auch das
kann er verſchmerzen, und die Erfahrung beweiſet
es, daß in Handlungsplaͤzen, welche dem Zwiſchen-
Handel Einen Weg wie den andern erlauben, der
Eigne-Handel neben dem Tranſit-Handel nicht nur
ſich erhalte, ſondern mehr und mehr vergroͤſſere,
und dann das eine Folge davon werde, daß man den
Marktplaz wiederum mehr zu ſuchen aufaͤngt, wel-
chen man verlaſſen oder bloß zum Durchgang fuͤr
ſeinen eignen Handel benuzen zu koͤnnen glaubte.
Mehr davon §. 6.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/255>, abgerufen am 03.12.2024.
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