Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.5. Buch. Von der Handlungs-Politik. der Betöhrung der sie betreibenden Bürger, wennsie an diesem hohen Wolleben zu viel Anteil nehmen, mit der Titelsucht befallen werden, und der Regent schwach genug ist, ihnen Titel zu erteilen, die sich nicht für ihren Stand und Lebensweise schicken, oder sie wol gar zu Adeln. Fünftes Capitel. Von der Handlungs-Politik in Ansehung des Zwischen-Handels. §. 1. Es wird sehr nötig sein, die in dieses Capitel gehö- A) In diejenigen, welche der Staat anzuwen- B) In diejenigen, welche ein jeder Staat in 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. der Betoͤhrung der ſie betreibenden Buͤrger, wennſie an dieſem hohen Wolleben zu viel Anteil nehmen, mit der Titelſucht befallen werden, und der Regent ſchwach genug iſt, ihnen Titel zu erteilen, die ſich nicht fuͤr ihren Stand und Lebensweiſe ſchicken, oder ſie wol gar zu Adeln. Fuͤnftes Capitel. Von der Handlungs-Politik in Anſehung des Zwiſchen-Handels. §. 1. Es wird ſehr noͤtig ſein, die in dieſes Capitel gehoͤ- A) In diejenigen, welche der Staat anzuwen- B) In diejenigen, welche ein jeder Staat in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0252" n="244"/><fw place="top" type="header">5. Buch. Von der Handlungs-Politik.</fw><lb/> der Betoͤhrung der ſie betreibenden Buͤrger, wenn<lb/> ſie an dieſem hohen Wolleben zu viel Anteil nehmen,<lb/> mit der Titelſucht befallen werden, und der Regent<lb/> ſchwach genug iſt, ihnen Titel zu erteilen, die ſich<lb/> nicht fuͤr ihren Stand und Lebensweiſe ſchicken, oder<lb/> ſie wol gar <hi rendition="#g">zu Adeln</hi>.</p> </div> </div><lb/> <div n="4"> <head><hi rendition="#g">Fuͤnftes Capitel</hi>.<lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><hi rendition="#g">Von der Handlungs-Politik in Anſehung<lb/> des Zwiſchen-Handels</hi>.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="5"> <head>§. 1.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">E</hi>s wird ſehr noͤtig ſein, die in dieſes Capitel gehoͤ-<lb/> renden Regeln in zwei Abſchnitte einzuteilen.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">A</hi>) In diejenigen, welche der Staat anzuwen-<lb/> den hat, der den Zwiſchenhandel ſelbſt treibt, oder<lb/> bei ſich entſtehen machen will.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">B</hi>) In diejenigen, welche ein jeder Staat in<lb/> Anſehung des in und durch ihn gehenden Zwiſchen-<lb/> Handels befolgen muß.</p> </div><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [244/0252]
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
der Betoͤhrung der ſie betreibenden Buͤrger, wenn
ſie an dieſem hohen Wolleben zu viel Anteil nehmen,
mit der Titelſucht befallen werden, und der Regent
ſchwach genug iſt, ihnen Titel zu erteilen, die ſich
nicht fuͤr ihren Stand und Lebensweiſe ſchicken, oder
ſie wol gar zu Adeln.
Fuͤnftes Capitel.
Von der Handlungs-Politik in Anſehung
des Zwiſchen-Handels.
§. 1.
Es wird ſehr noͤtig ſein, die in dieſes Capitel gehoͤ-
renden Regeln in zwei Abſchnitte einzuteilen.
A) In diejenigen, welche der Staat anzuwen-
den hat, der den Zwiſchenhandel ſelbſt treibt, oder
bei ſich entſtehen machen will.
B) In diejenigen, welche ein jeder Staat in
Anſehung des in und durch ihn gehenden Zwiſchen-
Handels befolgen muß.
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