wärtigen Committenten verkauft, und sich also ge- wissermassen selbst bedient, so kann man nicht sagen, daß es der Rechtschaffenheit zuwider sei, wenn er den von ihm selbst verdienten Lohn dieses Dienstes seinen Handlungsbedienten zuwendet.
§. 9.
Ein gewinnvolles Geschäft der Makler entsteht ihnen aus den öffentlichen Waarenverkäufen, welche in grossen Marktpläzen sehr häufig vorfallen. Waa- ren an den Meistbietenden verkaufen, scheint nicht die Maasregel der Gewinnsucht zu sein, es sei denn, daß man auf unverständige Käufer rechnet, welches dann freilich bei manchen öffentlichen Verkäufen, insonderheit von Manufactur-Waaren, der Fall sein mag, aber es nicht werden kann, wenn Waa- ren, die der Gegenstand des grossen Handels sind, da an den Meistbietenden ausgeboten werden, wo der Kaufmann selbst Kenner ist, oder, wenn er es nicht ist, durch einen sachkundigen Makler kaufen läßt. Man muß aber auch auf hinlänglich viele Käu- fer rechnen können, um von Anfang bis zu Ende einer grossen Waarenauction von solchen Preisen ge- wiß zu sein, welche keinen Verlust geben. Das hat aber nur in grossen Marktpläzen Statt, oder in sol- chen Handelsstädten, zu welchen die Einkaufscom-
Cap. 5. Von der Makelei.
waͤrtigen Committenten verkauft, und ſich alſo ge- wiſſermaſſen ſelbſt bedient, ſo kann man nicht ſagen, daß es der Rechtſchaffenheit zuwider ſei, wenn er den von ihm ſelbſt verdienten Lohn dieſes Dienſtes ſeinen Handlungsbedienten zuwendet.
§. 9.
Ein gewinnvolles Geſchaͤft der Makler entſteht ihnen aus den oͤffentlichen Waarenverkaͤufen, welche in groſſen Marktplaͤzen ſehr haͤufig vorfallen. Waa- ren an den Meiſtbietenden verkaufen, ſcheint nicht die Maasregel der Gewinnſucht zu ſein, es ſei denn, daß man auf unverſtaͤndige Kaͤufer rechnet, welches dann freilich bei manchen oͤffentlichen Verkaͤufen, inſonderheit von Manufactur-Waaren, der Fall ſein mag, aber es nicht werden kann, wenn Waa- ren, die der Gegenſtand des groſſen Handels ſind, da an den Meiſtbietenden ausgeboten werden, wo der Kaufmann ſelbſt Kenner iſt, oder, wenn er es nicht iſt, durch einen ſachkundigen Makler kaufen laͤßt. Man muß aber auch auf hinlaͤnglich viele Kaͤu- fer rechnen koͤnnen, um von Anfang bis zu Ende einer groſſen Waarenauction von ſolchen Preiſen ge- wiß zu ſein, welche keinen Verluſt geben. Das hat aber nur in groſſen Marktplaͤzen Statt, oder in ſol- chen Handelsſtaͤdten, zu welchen die Einkaufscom-
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Cap. 5. Von der Makelei.
waͤrtigen Committenten verkauft, und ſich alſo ge-
wiſſermaſſen ſelbſt bedient, ſo kann man nicht ſagen,
daß es der Rechtſchaffenheit zuwider ſei, wenn er den
von ihm ſelbſt verdienten Lohn dieſes Dienſtes ſeinen
Handlungsbedienten zuwendet.
§. 9.
Ein gewinnvolles Geſchaͤft der Makler entſteht
ihnen aus den oͤffentlichen Waarenverkaͤufen, welche
in groſſen Marktplaͤzen ſehr haͤufig vorfallen. Waa-
ren an den Meiſtbietenden verkaufen, ſcheint nicht
die Maasregel der Gewinnſucht zu ſein, es ſei denn,
daß man auf unverſtaͤndige Kaͤufer rechnet, welches
dann freilich bei manchen oͤffentlichen Verkaͤufen,
inſonderheit von Manufactur-Waaren, der Fall
ſein mag, aber es nicht werden kann, wenn Waa-
ren, die der Gegenſtand des groſſen Handels ſind,
da an den Meiſtbietenden ausgeboten werden, wo
der Kaufmann ſelbſt Kenner iſt, oder, wenn er es
nicht iſt, durch einen ſachkundigen Makler kaufen
laͤßt. Man muß aber auch auf hinlaͤnglich viele Kaͤu-
fer rechnen koͤnnen, um von Anfang bis zu Ende
einer groſſen Waarenauction von ſolchen Preiſen ge-
wiß zu ſein, welche keinen Verluſt geben. Das hat
aber nur in groſſen Marktplaͤzen Statt, oder in ſol-
chen Handelsſtaͤdten, zu welchen die Einkaufscom-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/135>, abgerufen am 21.12.2024.
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